EU-Kommission schaltet neue Webseite zur umweltfreundlichen Beschaffung und bietet den Nutzern zielführende Hinweise zur Vereinfachung der umweltfreundlichen Beschaffung mit dem EU-Umweltzeichen.
Mit fast 100 000 Waren und Dienstleistungen, die das EU-Umweltzeichen in 25 Produktkategorien tragen, ist das EU-Umweltzeichen heute ein weltweit bekanntes etabliertes, vertrauenswürdiges und freiwilliges Siegel für hervorragende Umweltleistungen. Die Zertifizierung mit dem EU-Umweltzeichen beruht auf standardisierten wissenschaftlichen Verfahren, mit denen die ökologische Exzellenz nachgewiesen wird.
Die Funktionsweise des EU-Umweltzeichens ist in der offiziellen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt. Es wird von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten gemäß den Prioritäten verwaltet, die im Strategischen Arbeitsplan für das EU-Umweltzeichen festgelegt sind. Es ist das einzige EU-weite Umweltzeichensystem nach ISO 14024 Typ I und in ganz Europa anerkannt, multikriteribel und befasst sich mit den wichtigsten Umweltauswirkungen von Produkten entlang ihres gesamten Lebenszyklus von der Gewinnung des Rohstoffs bis zur Entsorgung. Das EU-Umweltzeichen wird von unabhängigen Experten, die für die Überprüfung der Einhaltung der Kriterien des EU-Umweltzeichens verantwortlich sind, überprüft.
Vergabehandbuch für Lieferungen und Dienstleistungen online
Leitfaden durch das Verfahren, Ablaufschemata, Formularsammlung und alle wichtigen Vorschriften
Hinweis:
Eine ausführliche Darstellung des Umweltzeichensystems befindet sich im Abschnitt E des Handbuches für die umweltfreundliche Beschaffung, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm.
Die EU-Kommission formuliert auf ihrer neu eingeführten Webseite für umweltfreundliche Beschaffung Orientierungshilfen hinsichtlich der Nutzung des EU-Umweltzeichens mit dem Ziel, den Beschaffungsprozess vergaberechtlich abzusichern und zu vereinfachen, ohne die gesteckten Umweltziele zu vernachlässigen.
Handbuch für die umweltfreundliche Beschaffung online
Praxisleitfaden
Mit Blick auf die Verwendung des EU-Umweltzeichens im Rahmen von Vergabeverfahren weist die EU-Kommission auf die Möglichkeit der direkten Forderung der Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen mit dem EU-Umweltzeichen oder der Forderung nach ausgewählten Kriterien des EU-Umweltzeichens in die technischen Spezifikationen und/oder Zuschlagskriterien hin. Da Waren und Dienstleistungen mit dem EU-Umweltzeichen bereits von Dritten für die Einhaltung der jeweiligen Kriterien des EU-Umweltzeichens zertifiziert sind, reduziert dies den Überprüfungsaufwand während des Bewertungsprozesses.
Flankierend zu den Hinweisen in Bezug auf die Nutzung des EU-Umweltzeichens hat die EU-Kommission eine Website entwickelt, die in praktischen Leitfäden die wichtigsten Kriterien für die Vergabe eines gebrauchsfertigen EU-Umweltzeichens für bestimmte Waren und Dienstleistungen enthält. Diese Leitfäden können unmittelbar in Ausschreibungen integriert werden.

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Weitere Leitfäden teilweise mit Bieterfragebögen enthält das Handbuch für die umweltfreundliche Beschaffung in Abschnitt E, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm.