rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Newsübersicht < Newsbeitrag

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Frist zur Stellungnahme 9. Juli 2024

Der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) veröffentlichte Entwurf einer nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) beinhaltet unter anderem einen umfangreichen Maßnahmenkatalog für das öffentliche Beschaffungswesen.

Jetzt bewerten!

Im seinem Informationspapier zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie von Juni 2024 weist das BMUV insbesondere auf den hohen Stellenwert einer effektiven Kreislaufwirtschaft mit Blick auf die Schonung der Umwelt und Ressourcen hin.

Eine Wirtschaftsweise – so das BMUV –, die immer mehr neue (primäre) Rohstoffe braucht, ist deshalb auf Dauer weder ökonomisch noch ökologisch tragfähig. Die Wirtschaft der Zukunft wird eine Kreislaufwirtschaft sein. Sie erhält den Wert von Rohstoffen und Produkten so lange wie möglich. Das schützt Umwelt und Klima, macht die Versorgung mit Rohstoffen sicherer und nutzt so der Wirtschaft sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Ziel der NKWS ist es, alle Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft in einer Regelung zu bündeln. Alle Stationen des Kreislaufs werden dabei berücksichtigt: die Gestaltung von Produkten, die Auswahl der Materialien, die Produktion, die möglichst lange Nutzungsphase und schließlich die Wiederverwendung oder das Recycling.

Die NKWS soll einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung der Umweltbelastung, zum Schutz der Biodiversität und zum Klimaschutz leisten. Die zirkuläre Wirtschaft und die Ressourcenschonung können einen Beitrag für Klimaneutralität und Dekarbonisierung leisten. In zentralen Branchen unserer Wirtschaft wird der überwiegende Teil der Emissionen nicht bei der Produktion der Endprodukte sondern bei der Gewinnung von Rohstoffen und der Herstellung von Vorprodukten verursacht.

Ley / Ley

Vergabehandbuch für Lieferungen und Dienstleistungen online

Leitfaden durch das Verfahren, Ablaufschemata, Formularsammlung und alle wichtigen Vorschriften

Vierteljahrespreis‎ 87,00 €
Online-Produkt

Die NKWS soll somit

dazu beitragen, dass Abfall möglichst gar nicht erst entsteht. Das kann gelingen, wenn Produkte klug designt, effizient hergestellt, länger nutzbar und einfacher zu reparieren sind und indem alle Rohstoffe soweit es geht im Kreislauf geführt werden, von Baustoffen über Textilien bis hin zu Industriemetallen.

Ley / Altus / Müller

Handbuch für die umweltfreundliche Beschaffung online

Praxisleitfaden

Vierteljahrespreis‎ 38,00 €
Online-Produkt

Die Ziele im Einzelnen:

1. Verringerung neuer primärer Rohstoffe

Der derzeitige Verbrauch von ca. 16 Tonnen Rohstoffe pro Kopf für Konsum und wirtschaftliche Investitionen soll bis zum Jahr 2045 auf jährlich 8 Tonnen pro Kopf halbiert werden.

18469-HJR-Website2023-04-RZ-Newsletter.webp

Beste Antworten.

Newsletter Vergaberecht

Dieser kostenlose Newsletter informiert Sie regelmäßig über neue Entwicklungen im Vergaberecht. Sie erhalten aktuelle und praxisbezogene Informationen und Produkttipps zu Vorschriften, EU-Vorgaben, Länderregelungen und aktueller Rechtsprechung.

2. Verdopplung des Anteils von Sekundärrohstoffen

Derzeit sind nur ca. 13 Prozent der in Deutschland eingesetzten Rohstoffe schon einmal genutzte bzw. wiederaufbereitete Rohstoffe (Sekundärrohstoffe oder Rezyklate). Dieser Anteil soll bis zum Jahr 2030 verdoppelt werden.

3. Unabhängigkeit von Rohstoffimporten

Die EU verfolgt u.a. das Ziel, 25 Prozent des Bedarfs an strategischen Rohstoffen bis 2023 durch Recycling zu decken (Critical Raw Materials Act – Europäisches Gesetz zu kritischen Rohstoffen; https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal/green-deal-industrial-plan/european-critical-raw-materials-act_de).

4. Vermeidung von Abfall

Ziel ist es, das Aufkommen von Abfall bis zum Jahr 2045 um 20 Prozent zu senken (ausgehend vom Abfallaufkommen 2020).

Vergaberechtliche Vorgaben:

Das Informationspapier des BMUV sieht in der öffentlichen Beschaffung einen wichtigen Hebel die Ziele der Kreislaufwirtschaftsstrategie umzusetzen, indem gezielt langlebige, effiziente und kreislauffähige Produkte nachgefragt werden.

Rechtliche Verankerung der Zirkularität in der öffentlichen Beschaffung

Die bestehenden Regelungen zur zirkulären Wirtschaft (insbesondere in § 45 KrWG) reichen nicht aus, um Zirkularität in der öffentlichen Beschaffung wirksam umzusetzen. Sie sollen daher durch geeignete Regelungen ergänzt und konkretisiert werden.

Dazu sollen, sofern erforderlich, die durch das Vergabetransformationspaket neu geschaffenen Möglichkeiten zur Berücksichtigung von umweltbezogenen Aspekten genutzt werden. Zusätzlich könnten folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

Bevorzugte Beschaffung gebrauchter und wiederaufbereiteter Produkte

Die bestehende spezialgesetzliche Regelung für den Bund im § 45 Abs. 2 Nr. 2 KrWG soll in das allgemeine Vergaberecht übernommen werden.

§ 45 Pflichten der öffentlichen Hand

(1) Die Behörden des Bundes sowie die der Aufsicht des Bundes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen und sonstigen Stellen sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Erfüllung des Zweckes des § 1 beizutragen.

(2) Die Verpflichteten nach Absatz 1 haben, insbesondere unter Berücksichtigung der §§ 6 bis 8, bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, bei der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen, ohne damit Rechtsansprüche Dritter zu begründen, Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die

  1. in rohstoffschonenden, energiesparenden, wassersparenden, schadstoffarmen oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt worden sind,
  2. durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen, insbesondere unter Einsatz von Rezyklaten, oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt worden sind,
  3. sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit auszeichnen oder
  4. im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen oder sich besser zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung eignen.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift „Umwelt“

Prüfung der Weiterentwicklung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) des Bundes zu einer AVV Umwelt (unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Vergabetransformationspakets), in der die Vorgaben für eine zirkuläre Beschaffung gestärkt und konkretisiert werden.

Die „AVV Umwelt“ soll in Abhängigkeit der Ergebnisse des Vergabetransformationspakets die AVV Klima und den Holzerlass ablösen und erforderlichenfalls bisher nicht oder an unterschiedlichen Stellen geregelte Vorgaben bündeln. So wird geprüft, in einer Negativliste nicht-zirkuläre Produkte zu benennen, die nicht beschafft werden dürfen. Zudem wird geprüft, eine Verpflichtung einzuführen, in der Regel Lebenszykluskosten als Zuschlagskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots zu verwenden.

Prüfung der Ergänzung der Grundsätze „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ um die Berücksichtigung der „Umweltfreundlichkeit“ in untergesetzlichen Regelungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen.

Bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor der eigentlichen Beschaffung sind die Kosten für Umweltbelange (Lebenszykluskosten, externe Kosten) standardisiert mitzubewerten, bei der Entscheidung zu berücksichtigen und zu dokumentieren. Hierzu wird das BMUV dem zuständigen Gremium konkrete Vorschläge vorlegen.

Ermöglichung einer weiteren Nutzung langlebiger Produkte am Ende des Nutzungszyklus

  • Bevorzugte Weitergabe oder Spende nicht mehr benötigter Produkte der Bundesverwaltung an gemeinnützige Organisationen: Durch Abänderung des bisherigen Verfahrens (BRH-Leitsatz Verwertung ausgesonderter Vermögensgegenstände124) wird dies durch die Bundesregierung gemeinsam mit dem BRH ermöglicht.

  • Die Bundesregierung wird die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass ausgesonderte Gegenstände in einer öffentlichen Ausschreibung veräußert werden können.

  • Die Bedarfsträger der unmittelbaren Bundesverwaltung werden verpflichtet, ausgesonderte Gegenstände, vorrangig zur Wiederaufbereitung oder einem fachgerechten Recycling zuzuführen sollte eine Wiederverwendung oder Weitergabe als Spende nicht möglich sein.

  • Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Länder und Kommunen entsprechende Regelungen in ihren Verantwortungsbereichen einführen.

Vergabestatistik

Die statistische Erfassung zirkulärer Beschaffung soll verbessert werden. Dazu wird ein Indikator für die zirkuläre Beschaffung entwickelt und in der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ergänzt.

Verbindliche Leitlinien zur Ressourcenschonung

Öffentlich beschaffte Bauleistungen müssen Ressourcenschonung, Langlebigkeit und Weiter- bzw. Umnutzung bereits bei der Bedarfsermittlung berücksichtigen und in der Planung verankern. Ein Ausschluss von Sekundärrohstoffen bei Ausschreibungen soll künftig nicht mehr möglich sein.

Rahmenvereinbarungen

Nach Kapitel IV „Beschaffung“ des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit 2021 der Bundesregierung“ sind die Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung verpflichtet, standardisierbare Produkt- und Dienstleistungen elektronisch aus den Rahmenvereinbarungen beim Kaufhaus des Bundes (KdB) zu beziehen, soweit solche Rahmenvereinbarungen mit Nachhaltigkeitskriterien bestehen. Das KdB ist, ebenso wie alle anderen Vergabestellen der Bundesverwaltung, verpflichtet, die Beschaffung verstärkt am Leitprinzip der Nachhaltigkeit auszurichten. Dabei sind konkrete gesetzliche Regelungen verpflichtend zu berücksichtigen, u.a. sind dies § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz, § 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz, AVV-Klima, Holzerlass. Das KdB wird dafür als zentrale Stelle für die ausschließlich nachhaltige Beschaffung standardisierbarer Produkte und Dienstleistungen weiterentwickelt. Die vorgesehene Aufnahme zirkulärer Beschaffungskriterien in die Rahmenverträge des KdB soll zügig umgesetzt werden.

CO2-Schattenpreis

Umweltkosten der Gewinnung, Nutzung und Entsorgung von Rohstoffen sollen in den Marktpreisen mehr als bisher berücksichtigt werden. Dadurch werden Ressourcen effizienter als derzeit allokiert (allokiert = Verteilung von knappen Gütern auf verschiedene Verwendungsmöglichkeiten; Quelle: https://www.lynxbroker.de/boerse/boerse-kurse/boerseninfo/boersenlexikon/allokation/). Hierzu wurde bereits in einem ersten Schritt das europäische Emissionshandelssystem eingeführt. Ein Schattenpreis für CO2 und weitere Umweltauswirkungen soll zudem bspw. bei der öffentlichen Vergabe berücksichtigt werden (vgl. Kap. 4.8.4). Mittel- und langfristig ist davon auszugehen, dass die Preise für zirkuläre Produkte sinken werden, wenn diese zum Standard und skaliert werden. Für die Akzeptanz und damit den Erfolg entsprechender Verfahren und Produkte darauf zu achten, dass sie auch preislich konkurrenzfähig sind mit herkömmlichen Produkten.

Umweltzeichen für ressourceneffiziente Software

Ressourceneffiziente Software nimmt weniger Hardware-Kapazitäten in Anspruch, verringert den Energieverbrauch und verlängert die Nutzungsdauer von Hardware. Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklung und den Einsatz von Software, die die Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen eines IKT-Systems reduziert,

und die Entwicklung einer entsprechenden Software-Kennzeichnung. Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für „Ressourcen- und energieeffiziente Softwareprodukte“ (DE-UZ 215) stehen zur Verfügung

Recycling-Label

Die Bundesregierung erarbeitet Eckpunkte für ein Recycling-Label, das sowohl die Recyclingfähigkeit als auch den Anteil enthaltener Rezyklate von Produkten ausweist.

Beschaffung gebraucht bzw. wiederaufbereiteter Produkte

Bevorzugte Beschaffung gebrauchter und wiederaufbereitete Produkte: Die bestehende spezialgesetzliche Regelung für den Bund im § 45 Abs. 2 Nr. 2 KrWG soll in das allgemeine Vergaberecht übernommen werden.

Erweiterung der Grundsätze „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“

Prüfung der Ergänzung der Grundsätze zu „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ um die Berücksichtigung der „Umweltfreundlichkeit“ in untergesetzlichen Regelungen für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Bei der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor der eigentlichen Beschaffung sind die Kosten für Umweltbelange (Lebenszykluskosten, externe Kosten) standardisiert mitzubewerten, bei der Entscheidung zu berücksichtigen und zu dokumentieren.

Digitale Pool- und Sharing-Plattformen

Prüfung, Entwicklung, Aufbau und Einführung digitaler Pool- und Sharing-Plattformen. Diese sollen zur gemeinsamen Inventarisierung und Beschaffung selten genutzter Gegenstände eingerichtet werden (Pool-Lösungen) sowie als digitale Tausch-/Weitergabebörsen des Bundes fungieren und können als Modell für Länder und Kommunen dienen. Für Produkte am Ende ihrer Nutzungsdauer kann über diese Plattformen die Weitergabe an Dritte z.B. soziale Einrichtungen, abgewickelt werden.

Bewertungstools für zirkuläre Beschaffung

Entwicklung und verbindliche Einführung (digitaler) Bewertungstools für zirkuläre Beschaffung. Mit Hilfe dieser Tools sollen Beschaffungsstellen Informationen erhalten, wie sie zirkuläre Beschaffung einfach umsetzen können. In den Tools sollen das Angebot an zirkulären Waren- und Dienstleistungen und zirkuläre Beschaffungskriterien für die Leistungsbeschreibung und Nachweismöglichkeiten aufgeführt werden.

Digitale Vertrags- und Lieferantenmanagementtools

Die Bundesregierung strebt die Entwicklung und Einführung eines digitalen Vertrags- und Lieferantenmanagementtools mit Kennzeichnung kreislaufwirtschaftsrelevanter Informationen an. So können insbesondere Gewährleistungsfristen, Wartungsintervalle, Reparaturservice und Garantien automatisiert überwacht oder standardisierte Informationen wie die Art der Lieferung, der Verpackung, Nachnutzung etc. hinterlegt werden.

Entwicklung und Einführung eines digitalen Monitoringtools

Entwicklung und Einführung eines digitalen Monitoringtools mit Angaben zur zirkulären Beschaffung. Bestehende Datenerfassungsstrukturen der öffentlichen Beschaffung (z.B. eForms) sollen erweitert werden, u.a. durch Indikatoren zu zirkulärer Beschaffung. Die Beschaffungsstellen sollen mit Hilfe von Monitoringtools die Angaben zu Anzahl, Art und Weise der beschafften Waren- und Dienstleistungen und verwendeten zirkulären Beschaffungskriterien erfassen, um Umsetzungslücken bei der zirkulären Beschaffung deutlich zu machen.

Beratung/Qualifizierung

Die Bundesregierung plant unter Berücksichtigung vorhandener Strukturen eine zentrale Anlaufstelle für Beratung zu zirkulärer Beschaffung beim Bund zu etablieren.

Mit einer Zentralisierung können die Stärken der einzelnen Anlaufstellen gebündelt und die Informationen zielgerichtet zur Verfügung gestellt werden. Damit würde die Beschaffung Klimaschutz-, Umwelt-, Innovations- und Kreislaufwirtschaftsanforderungen besser gerecht werden. Folgende Leistungen sollen erbracht werden:

  • Zentral abrufbare Beratung zur rechtssicheren Formulierung zirkulärer Beschaffungsvorgänge.

  • Bereitstellung von Informationen, Arbeitshilfen und Best practice-Beispielen für die zirkuläre Beschaffung. Dieses umfasst auch die Sammlung von Ergebnissen von Markterkundungen.

  • Qualifizierungsmaßnahmen zu zirkulärer Beschaffung für Bundesbehörden mit dem Fokus der Problembewusstseinsbildung sowie Lösungsansätzen unter Öffnung für Länder und Kommunen. Die Maßnahmen sollen neben den Beschaffungsstellen auch geeignete Informationsangebote für Bedarfsträger und Führungskräfte umfassen.

Hinweis:

Mit der Veröffentlichung der Strategie besteht die Möglichkeit bis zum 9. Juli 2024 eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf der NKWS abzugeben. Bitte senden Sie diese Stellungnahme als PDF- oder Word-Dokument an info@dialog-nkws.de. Um uns die Auswertung zu erleichtern, orientieren Sie sich bitte bei Ihrer Rückmeldung an der Struktur des Strategieentwurfs, beispielsweise durch die Nennung der entsprechenden Kapitel. Ihre Stellungnahme wird auf dialog-nkws.de veröffentlicht, sofern Sie dem nicht widersprechen. Ihre schriftlichen Stellungnahmen werden ausgewertet und fließen in die Ressortabstimmung ein.

Startseite - NKWS - Plattform Nationale Kreislaufwirtschaft (dialog-nkws.de); https://dialog-nkws.de/bmuv/de/home

Verfasser: Dietmar Altus

Quellen:

1. BMUV – Informationspapier: „Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie“
Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. Das Wichtigste in Kürze (bmuv.de); https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/nationale_kreislaufwirtschaftsstrategie_kurz_bf.pdf

2. Entwurf „Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie“
Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) (bmuv.de); https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/nkws_entwurf_bf.pdf

3. BMUV: Bekanntmachung des Entwurfs der „Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie“
BMUV: Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie vorgelegt | Meldung; https://www.bmuv.de/meldung/entwurf-der-nationalen-kreislaufwirtschaftsstrategie-vorgelegt

4. Stakeholder-Prozess zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie
BMUV: Stakeholder-Prozess zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie | Cluster; https://www.bmuv.de/faqs/stakeholder-prozess-zur-nationalen-kreislaufwirtschaftsstrategie

5. Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) – Fragen und Antworten
BMUV: Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) | Cluster; https://www.bmuv.de/faqs/nationale-kreislaufwirtschaftsstrategie-nkws

6. Transformationsbericht „Kreislaufwirtschaft“
2024-03-27-transformationsbericht-kreislaufwirtschaft-data.pdf (bundesregierung.de); https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/2267582/41d556399a506f2b1bf06fdeb80428d2/2024-03-27-transformationsbericht-kreislaufwirtschaft-data.pdf?download=1;
https://dialog-nkws.de/bmuv/de/journal/58511/post/13/title/transformationsbericht+kreislaufwirtschaft+veroeffentlicht

Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
SX_LOGIN_LAYER