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Rundschreiben des BMWi zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2

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Newsletter März 2020:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit Rundschreiben vom 19.03.2020 ergänzende Informationen zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht. Um die dringliche Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung und kurzfristigen Bewältigung der Corona-Epidemie zielgerichtet zu realisieren, sind Verfahrenserleichterungen sowohl unterhalb als auch oberhalb der Schwellenwerte sowie die Möglichkeit der Ausweitung bestehender Verträge vorgesehen.

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