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Vergaberecht Teil der Wachstumsinitiative der Bundesregierung

Bundeskanzler Scholz, Vizekanzler Habeck und Bundesfinanzminister Lindner haben sich am 5.7.2024 auf die „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ verständigt. Das Maßnahmenpaket soll der deutschen Wirtschaft umgehend Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik geben. Insgesamt enthält die Initiative 49 Einzelmaßnahmen. Unter Punkt 18 wird auch das Vergaberecht mit nachfolgender Aussage adressiert.

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Vergaberecht vereinfachen und Tariftreue stärken: Das Vergaberecht soll vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden. Vergabeverfahren sollen für Auftraggeber und Auftragnehmer mit weniger Bürokratieaufwand verbunden sein, damit sich Unternehmen wieder stärker um öffentliche Aufträge bewerben. Insbesondere für Start-ups müssen geringere Hürden gelten. Auch im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowie bei der Verwaltungsdigitalisierung und bei großen Infrastrukturprojekten wie Straßen, Brücken, Schienen und Netzen werden Erleichterungen und Vereinfachungen gelten. Nachhaltige Beschaffung soll einfacher und verbindlicher werden. Dazu wird die Bundesregierung ein Gesetzespaket mit Anpassungen in allen relevanten Rechtsgrundlagen in Ober- und Unterschwelle auf den Weg bringen, dass Verwaltung und Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr entlastet. Das schließt eine substanzielle Erhöhung der allgemeinen und weiterer spezifischer Direktauftragsgrenzen (u.a. für innovative Leistungen von Start-ups, beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb oder Online-Marktplätze) ein. Mit dem Bundestariftreuegesetz wird die Bundesregierung die Tariftreue stärken und die Grundlage dafür schaffen, Tarifverträge zur Bedingung bei Ausschreibungen zu machen.

Daraus lassen sich wichtige Hinweise für die Stoßrichtung des lange angekündigten Vergabetransformationspaketes ablesen. Hervorzuheben ist, dass

  • insbesondere für Start-ups geringere Hürden gelten sollen
  • die nachhaltige Beschaffung einfach und verbindlicher werden soll
  • die allgemeinen und weiteren spezifischen Direktauftragsgrenzen substantiell erhöht werden sollen
  • ein Gesetzespaket mit Anpassungen in allen relevanten Rechtsgrundlagen im Ober- und Unterschwellenbereich auf den Weg gebracht werden soll
  • mit dem Bundestariftreuegesetz die Tariftreue gestärkt werden soll

Aus Regierungskreisen ist zudem zu vernehmen, dass das Vergabetransformationspaket und das Bundestariftreuegesetz möglichst zeitlich synchron vorgelegt werden sollen. Als Zeitfenster für dieses Gesetzespaket wird der „Sommer 2024“ genannt.

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Die Aussagen in der Wachstumsinitiative deuten darauf hin, dass mit einem größeren Reformpaket zu rechnen ist, bei dem der Schwerpunkt auf Bürokratieabbau durch Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung liegen soll.

Rudolf Ley

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