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Vergabestatistik weist Lücken auf

Die Bundesregierung bestätigt, dass die Daten der Vergabestatistik für die Jahre 2021 und 2022 Lücken aufweisen.

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§ 1 Abs. 3 i.V.m. § 3 VergStatVO verpflichtet alle Auftraggeber nach § 98 GWB, bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich an die Vergabestatistik zu übermitteln. Art und Umfang der Datenübermittlung ergibt sich aus § 2 VergStatVO. Erstmals werden damit in Deutschland die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen flächendeckend statistisch erfasst.

Mit der Durchführung der Vergabestatistik ist das Statistische Bundesamt (Destatis) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragt. Danach sind alle Auftraggeber nach § 98 GWB verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich), aber auch unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) ab einem Auftragswert über 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer innerhalb von 60 Tagen nach Zuschlagserteilung zu übermitteln.

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Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten der Gruppe „Die Linke“ in Bezug auf die öffentliche Auftragsvergabe bestätigt die Bunderegierung, dass für die Berichtsjahre 2021 und 2021 komplett aufbereitete und plausibilisierte Daten vorliegen (siehe auch Newsletter vom 24.8.2023 und 13.9.2024).

Die Fragen der Abgeordneten (Drucksache 20-713199) bezogen sich insbesondere auf das Gesamtvolumina der öffentlichen Auftragsvergabe sowie auf die Berücksichtigung verschiedener Kriterien, z.B. Aufteilung der Auftragsvergaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen, Wahl der Verfahrensarten, Nachhaltigkeitskriterien und Betriebsgröße der Auftragnehmer.

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Die Bundesregierung weist in Ihrer Antwort drauf hin, dass für die Jahre bis 2018 (Drucksache 20/13506) nur Daten vorliegen, die von öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung gestellt wurden (siehe: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Wirtschaft/eu-statistik.html) und keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit erheben. Die Antwort der Bundesregierung bezieht sich daher auf das Berichtsjahr 2022.

Das Volumen der öffentlichen Auftragsvergaben des Bundes im Jahr 2022 beziffert die Bundesregierung in der Vorlage auf 37,78 Milliarden Euro, das Volumen der Vergaben der Länder auf 31,31 Milliarden Euro und das Volumen der Vergaben der Kommunen auf 34,73 Milliarden Euro. Bei Bauleistungen lag das Volumen der öffentlichen Auftragsvergabe den Angaben zufolge im Jahr 2022 bei 40,01 Milliarden Euro, während es bei Lieferleistungen 41,47 Milliarden Euro und bei Dienstleistungen 50,17 Milliarden Euro betrug.

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Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist die Vergabestatistik „über ihre Auskunftspflicht grundsätzlich als Vollerhebung aller öffentlichen Aufträge und Konzessionen ab Überschreiten von 25.000 Euro Zuschlagswert (ohne Umsatzsteuer) auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angelegt“. Eine Vollständigkeit der Daten der Vergabestatistik sei jedoch noch nicht gegeben, da es Hinweise darauf gebe, dass nicht alle Auftraggeber alle Vergaben gemeldet haben. Unter 25.001 Euro seien freiwillige Meldungen ab einem Nettoauftragswert von 1.001 Euro möglich.

Meldungen mit einem Nettoauftragswert von weniger als 1.001 Euro werden laut Vorlage vom Statistischen Bundesamt nicht verarbeitet. Ebenfalls nicht erfasst werden öffentliche Aufträge und Konzessionen deutscher Vergabestellen im Ausland wie beispielsweise von einer Deutschen Botschaft (Deutscher Bundestag: Deutscher Bundestag – Öffentliche Auftragsvergabe im Jahr 2022).

Abschließend verweist die Bundesregierung auf das Dienstleistungsangebot der Kompetenzstelle nachhaltige Beschaffung (KNB). Die KNB bietet Unterstützungsleistungen für Bundes-, Landes- und kommunale Stellen im Sinne des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit an. Die KNB verfügt aktuell über 6,6 Vollzeitäquivalente (VZÄ) inclusive Büro.

Die Geschäftsstelle der Fortbildungsinitiative nachhaltige Beschaffung ist aktuell mit 4 VZÄ besetzt. Für die EMAS-Zertifizierung und die strategische und organisatorische Planung und Umsetzung der nachhaltigen Beschaffung im Beschaffungsamt ist die KNB mit 3,8 VZÄ besetzt. Hinzu kommt 1 VZÄ der Stabsstellenleitung.

Insgesamt verfügt die KNB über 15,4 VZÄ.

Im Rahmen ihrer Aufgabe erhielt die KNB durchschnittlich 165 dokumentierte Anfragen, von denen 27 telefonischer Natur seien. Nicht beantwortet ist der Zeitraum, auf den sich diese Angaben beziehen. Darüber hinaus unterhält die KNB auch eine telefonische Hotline im Rahmen derer auch ad-hoc Beratungen für an Vergabeverfahren beteiligte Personen durchgeführt werden.

Verfasser: Dietmar Altus

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