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Vergabetransformationspaket leicht gemacht

Wie bereits berichtet (Newsletter vom 2.10.2024), wurde das mehrfach verschobene Vergabetransformationspaket am 30.9.2024 auf den Weg gebracht.

Das umfassende Reformpaket enthält eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen, die mit dem heutigen Newsletter in zwei übersichtliche Tabellen gegossen werden. Diese verdichten die vom Bundeswirtschaftsministerium kommunizierten knapp 200 Änderungen auf den praxisrelevanten Kern des Vorhabens.

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Der Rechtsrahmen

Das Vergabetransformationspaket umfasst Änderungen in folgenden Vorschriften

  • GWB
  • VgV
  • SektVO
  • KonzVgV
  • VSVgV
  • UVgO
  • HGrG
  • BHO
  • LNG-Beschleunigungsgesetz
  • Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz
  • SGB V
  • Personenbeförderungsgesetz

Damit werden nahezu die gesamten bundesweiten vergaberechtlichen Regelungstexte im Liefer- und Dienstleistungsbereich überarbeitet. Die drei Abschnitte der VOB/A sollen entsprechend geändert werden.

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Der inhaltliche Rahmen

Inhaltlich gliedert sich die Entwürfe in fünf Themenbereiche:

  • Maßnahmen zur Vereinfachung und zum Abbau der Bürokratie
  • Maßnahmen zur Beschleunigung und Digitalisierung
  • Maßnahmen für den Mittelstand und zur Stärkung von Start-ups und Innovation in der öffentlichen Beschaffung
  • Maßnahmen im Sinne einer sozial und umweltbezogen nachhaltigen Beschaffung
  • sonstige Maßnahmen, etwa zur Stärkung der europäischen Souveränität sowie regionaler Märkte

Da der europarechtliche Rahmen den Reformspielraum im Oberschwellenbereich einschränkt und nur gewisse Anpassungsmöglichkeiten eröffnet, die durch das vorliegende Paket genutzt werden sollen, will sich die Bundesregierung laut Gesetzesbegründung auch auf europäischer Ebene für eine Reform der Vergaberichtlinien einsetzen. Bei der Reform der UVgO ist der Änderungsspielraum weiter, hier will die Bundesregierung eine Neufassung der UVgO verabschieden, die unter Einbeziehung der Länder erarbeitet und von letzteren weitestmöglich in ihre Landesvergaberegelungen übernommen werden soll.

Die anhängenden Tabellen beziehen sich aus Gründen der Übersichtlichkeit auf die besonders praxisrelevanten Änderungen im GWB, der VgV und der UVgO.

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Der Verfahrensstand

Zum Zeitpunkt der Versendung des Newsletters war noch nicht bekannt, ob das Bundeswirtschaftsministerium neben der Ressortabstimmung mittlerweile auch die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet hat. Erst wenn dies geschehen ist, kann das BMWK die Entwürfe auch auf seiner Homepage unter https://www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Stellungnahmen/Aktuelle-Gesetzgebungsverfahren/aktuelle-gesetzgebungsverfahren.html veröffentlichen. Offenbar wurden die Entwürfe jedoch „geleakt“, da sie im Internet kursieren. Auf diese Entwürfe beziehen sich die in den beigefügten Tabellen enthaltenen Änderungen. Im weiteren Verfahren sind selbstredend noch Änderungen zu erwarten, wie es bei jedem größeren Gesetzespaket üblich ist. Ein großer Unsicherheitsfaktor für das gesamte Reformvorhaben ist die Frage, ob das Paket noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann. Allerdings wird auch eine neue Bundesregierung nicht um eine Modernisierung des Vergaberechts umhinkommen, insbesondere um Beschleunigungs- und Bürokratieentlastungspotenziale zu erschließen. Dann könnte auf die jetzigen Vorarbeiten zumindest teilweise zurückgegriffen werden, damit nicht Entwürfe erst zum Ende der Legislaturperiode veröffentlicht werden können.

Verfasser: Rudolf Ley, Dietmar Altus

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