Wir informieren Sie über die Möglichkeit der Bewerbung für den DIGITAL-Award 2026 und die Föderale Modernisierungsagenda, die der Bundeskanzler sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 04.12.2025 verabschiedet haben.
Praxishandbuch zum Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG)
Eine prozessorientierte Darstellung
1. DIGITAL-Award 2026 – Auszeichnung für Digitalisierungsprojekte der öffentlichen Verwaltung
Im Rahmen der Fachmesse KommDIGITALE im März 2026 wird der DIGITAL-Award vergeben. Mit dem Award werden beispielhafte Projekte zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ausgezeichnet.
Der DIGITAL-Award wird in drei Kategorien vergeben:
- Kategorie: Städte und Gemeinden bis 100.000 Einwohner
- Kategorie: Städte und Gemeinden über 100.000 Einwohner
- Kategorie: Landkreise, Ministerien und sonstige Behörden
Für die Kategorien 1 und 2 (über und unter 100.000 Einwohner) können sich ausschließlich Städte und Gemeinden bewerben. In der 3. Kategorie können sich Landkreise, Ministerien sowie sonstige Behörden bewerben. In dieser Kategorie können sich auch kommunale Eigenbetriebe oder sonstige Unternehmen in ausschließlicher Trägerschaft der öffentlichen Hand bewerben. Die Bewerbung von öffentlichen IT-Dienstleistern sowie Gebietsrechenzentren ist ausgeschlossen. Es müssen sich immer die öffentlichen Verwaltungen selbst bewerben – eine Bewerbung durch einen Dienstleister ist nicht zulässig.
Bewerbungen können bis zum 16.01.2026 eingereicht werden. Nach Ende der Bewerbungsfrist erfolgt die Auswahl der Finalisten durch eine Fachjury. Ergänzt wird das Voting durch ein öffentliches Online-Voting. Ausgezeichnete Projekte erhalten u. a. ein digitales Siegel, ein Teilnahmezertifikat und Zugang zur Messe. Die Präsentation der ausgewählten Projekte sowie die Preisverleihung finden am 25.03.2025 im Rahmen der KommDIGITALE in Bielefeld statt.
Weitere Informationen zum DIGITAL-Award 2026 sowie das Online-Bewerbungsformular finden Sie unter: https://kommdigitale.de/digital-award/.
Datenschutz in Bayern online
Bayerisches Datenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung - Kommentar und Handbuch für Datenschutzverantwortliche
2. Föderale Modernisierungsagenda
Der Bundeskanzler sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben am 04.12.2025 die sog. Föderale Modernisierungsagenda verabschiedet.
Die Föderale Modernisierungsagenda hat das Ziel, den Staat und die Verwaltung in Deutschland grundlegend zu erneuern, um Bürokratie abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und staatliche Strukturen effizienter zu gestalten. Die Agenda umfasst insgesamt über 200 Maßnahmen, die Bund und Länder kurz- und mittelfristig mit konkreten Fristen umsetzen werden. Sie sind fünf Leitthemen zugeordnet:
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Weniger Bürokratie durch Pflichtenreduzierung, Modernisierung von Formerfordernissen und Vereinfachungen bei Genehmigungen.
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Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere durch Vereinfachungen im Baurecht, Umweltrecht und Vergaberecht.
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Effiziente und resiliente staatliche Strukturen durch die bessere Zusammenarbeit der föderalen Ebenen und die Bündelung von Prozessen.
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Digitale Verfahren, die den Alltag erleichtern, in der Verwaltung und für Unternehmen Zeit sparen und für die Bürgerinnen und Bürger serviceorientiert und niedrigschwellig funktionieren.
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Bessere Rechtsetzung, die verständlich, praxistauglich und verlässlich ist.
Die Föderale Modernisierungsagenda ist abrufbar unter:
https://www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/downloads/Webs/DV/DE/modernisierungsagenda-pdf.html.
Um die getroffenen Vereinbarungen nachzuhalten, haben Bund und Länder ein Monitoring vereinbart. Ein erster Bericht über die Fortschritte soll zur Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder Ende Juni 2026 vorliegen.
Klaus Geiger, Referent beim Bayerischen Landkreistag
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