Die staatlich-kommunale Zukunftskommission #Digitales Bayern 5.0 stellte Ende März ihre Kernzeile und zentralen Maßnahmen vor.
Der Mikrozensus 2024 wurde vom Bayerischen Landesamt für Statistik vorgestellt; immer mehr Menschen nutzen Online-Dienste von Behörden und öffentlichen Einrichtungen.
Praxishandbuch zum Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG)
Eine prozessorientierte Darstellung
1. Aktuelle Ergebnisse der Zukunftskommission #Digitales Bayern 5.0
Die staatlich-kommunale Zukunftskommission #Digitales Bayern 5.0 wurde im März 2024 gegründet, um die digitale Transformation der bayerischen Verwaltung entscheidend voranzubringen. Unter Federführung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat arbeiten die Staatskanzlei, das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, das Staatsministerium für Digitales und die Kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit Fachexperten aus der kommunalen Praxis an der Umsetzung. Am 26.03.2025 wurden die aktuellen Ergebnisse der Zukunftskommission vorgestellt.
Kernziele sind:
-
Standardisierung & Zentralisierung: Einheitlichere IT-Lösungen reduzieren Kosten und erleichtern die Nutzung digitaler Angebote.
-
Schnellere Verwaltung: Digitale Prozesse von der Antragstellung bis zum Bescheid verbessern Effizienz und Nutzerfreundlichkeit.
-
Nutzerfreundlichkeit: Einfach zu bedienende Online-Dienste ersetzen papierbasierte Anträge.
-
Datenschutz und IT-Sicherheit: Zentrale Standards für Datenschutz und IT-Sicherheit gewährleisten Vertrauenswürdigkeit und Schutz.
Zentrale Maßnahmen:
-
Kommunaler IT-Dienstleister: Bis Ende 2025 wird ein zentraler IT-Dienstleister für bayerische Kommunen auf den Weg gebracht.
-
Ende-zu-Ende-Digitalisierung: Verwaltungsprozesse wie u. a. die Beantragung von Parkausweisen, Einbürgerungen, Wohnsitzanmeldungen oder das Baugenehmigungsverfahren werden vollständig digitalisiert, d. h. über die digitale Antragsstellung hinaus die weiteren Verarbeitungsschritte bis hin zur Bescheiderstellung.
-
BayernPackages: Ein gemeinsames digitales Angebot für alle Kommunen fördert die einheitliche Nutzung von Online-Diensten.
-
Eine bayernweite Kollaborationsplattform ermöglicht die behörden- und ebenenübergreifende Verwaltungszusammenarbeit und Fachstellenbeteiligung sowie den sicheren Austausch von Daten und Informationen zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.
-
KI-Einsatz: Automatisierung mit modernster Technologie soll Behörden entlasten und schnellere Bearbeitungszeiten ermöglichen.
-
Weiterbildung & Schulung: Verwaltungspersonal soll gezielt für digitale Prozesse geschult werden.
Insgesamt wurden rund 60 Maßnahmen identifiziert. Im März 2025 waren 15 % der Maßnahmen abgeschlossen und knapp 40 % in der Umsetzung. Die Finanzierung ist Gegenstand weiterer Gespräche.
Die aktuellen Ergebnisse der Zukunftskommission sind abrufbar unter: https://www.stmfh.bayern.de/digitalisierung/zukunftskommission/Aktuelle_Ergebnisse_Zukunftskommission.pdf.
Datenschutz in Bayern online
Bayerisches Datenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung - Kommentar und Handbuch für Datenschutzverantwortliche
2. Mikrozensus 2024: Immer mehr Menschen nutzen in Bayern Online-Dienste von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen
Das Bayerische Landesamt für Statistik hat am 25.03.2025 über die aktuellen Ergebnisse des Mikrozensus 2024 zum Nutzungsverhalten von Informations- und Kommunikationstechnologien informiert. Diese zeigen, dass sich der Kontakt zu Behörden und öffentlichen Einrichtungen zunehmend ins Internet verlagert. Personen im Alter von 16- bis 74 Jahren wurden danach gefragt, ob sie innerhalb der letzten zwölf Monate im Vorfeld der Befragung „mindestens auf eine Art online Kontakt zu einer Behörde oder öffentlichen Einrichtung zu privaten Zwecken“ aufgenommen haben. Dieser Anteil ist von 38 Prozent im Jahr 2022 auf 44 Prozent im Jahr 2024 angestiegen.
Am häufigsten nutzten die Befragten im Jahr 2024 Webseiten und Apps zur Informationssuche (35 Prozent). Dazu zählen Informationen über eigene Daten (z. B. Rente/Pension, BAföG), der Zugriff auf Informationen aus öffentlichen Datenbanken oder Registern (z. B. Bibliothek, Kataster-/Unternehmensregister) sowie der Abruf von Informationen über Dienstleistungen (z. B. über Gesetze, Öffnungszeiten) und Geldleistungen/Ansprüchen. Darüber hinaus besuchten im Jahr 2024 insgesamt 27 Prozent der Befragten Webseiten oder Apps der Behörden oder öffentlichen Einrichtungen, um amtliche Formulare herunterzuladen oder auszudrucken und 21 Prozent zur Terminvereinbarung und -reservierung. 17 Prozent riefen Dokumente oder Mitteilungen digital über ein eigenes Konto auf einer Webseite oder App von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen ab (z. B. Steuerbescheid, Rechnungen).

Der Statistische Bericht zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in privaten Haushalten in Bayern ist online abrufbar unter: https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/veroffentlichungen/statistische_berichte/a6300c_202400.pdf.
Klaus Geiger, Referent beim Bayerischen Landkreistag
Beste Antworten.
Newsletter E-Government in der bayerischen Verwaltung
Ausgewiesene Experten informieren Sie regelmäßig über aktuelle Themen, Entwicklungen, Neuerungen und praxisnahe Produkte im Bereich E-Government.