Das bayerische Feuerwehrrecht in der Praxis
Darauf regiert der Gesetzgeber. Der Bayerische Landtag hat vor einigen Jahren das Bayerische Feuerwehrgesetz grundlegend novelliert. In erster Linie mit dem Ziel, den Feuerwehrdienst attraktiv zu halten und den Personalstamm zu halten. Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat daraufhin die Ausführungsverordnung und die Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz überarbeitet und dem neuen Gesetz angepasst.
Unser Werk „Das bayerische Feuerwehrrecht in der Praxis“ will auf die wichtigsten Bestimmungen im bayerischen Feuerwehrrecht aufmerksam machen und die eine oder andere Hilfestellung für den Vollzug in der Praxisgeben. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich um keinen Kommentar zu den einzelnen Vorschriften des Feuerwehrgesetzes.
Dem Buch liegt vielmehr die erfolgreiche Seminarreihe „Feuerwehrrecht von A bis Z – Rechte und Pflichten der Gemeinden und ihrer Feuerwehrdienstleistenden“ des Bayerischen Gemeindetags zugrunde, die dem interessierten Leser einen schnellen und kompakten Überblick über das Feuerwehrrecht für den täglichen Vollzug in kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden Bayerns ermöglichen soll. Auf die spezifischen Belange der Berufs- und Werkfeuerwehren in Bayern konnte daher nicht eingegangen werden.
Um aktuell einen Überblick über die praxisrelevanten Vorschriften zu geben, wurden bei den Erläuterungen die im Zeitpunkt der Drucklegung gültigen Verwaltungsvorschriften zitiert.
Unser Autor Wilfried Schober, ist Referent u.a. für Feuerwehrangelegenheiten beim Bayerischen Gemeindetag; er gibt seit einigen Jahren Kompaktseminare zu Feuerwehrthemen im Rahmen der Kommunalwerkstatt des Bayerischen Gemeindetages.



