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Gesetzesentwurf gegen Menschenhandel

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb)  warnt vor Vermischung von Sexarbeit und sexualisierter Gewalt.

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Der djb hat in einer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung zentrale Verbesserungen begrüßt, zugleich aber deutlichen Reformbedarf angemahnt. Entscheidend ist, dass der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung als Leitprinzip ernst genommen und durchgängig umgesetzt wird.

„Der Entwurf enthält wichtige Impulse, bleibt aber beim konsequenten Schutz der sexuellen Selbstbestimmung hinter internationalen und verfassungsrechtlichen Anforderungen zurück“, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Der djb kritisiert, dass der Entwurf kein Gesamtkonzept für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht erkennen lässt. Deutschland muss die Vorgaben der Istanbul-Konvention endlich umfassend umsetzen, sodass jede nicht einverständliche sexuelle Handlung strafbar ist. Zudem problematisiert der djb, dass zentrale Begriffe, z.B. Zwangsprostitution, oft falsch eingesetzt werden und so Konsens und Gewalt vermischen. Mit Blick auf die neuen Straftatbestände warnt der djb vor Widersprüchen zum Prostituiertenschutzgesetz. Außerdem beanstandet der djb die begriffliche Einbettung von Minderjährigen in den Bereich „Ausbeutung in der Prostitution“, die verschleiert, dass es sich um sexuellen Missbrauch handelt.

Erneut betont der djb die Gefahren hinter einem pauschalen Sexkaufverbot. „Ein solches Verbot kriminalisiert selbstbestimmte Sexarbeit und verhindert nicht Ausbeutung, sondern verschärft sie häufig. Stattdessen braucht es ein regulatorisches Modell, das Rechte von Sexarbeiter*innen schützt, Ausstiegswege sichert und geschlechterbezogene Ungleichheiten berücksichtigt“, betont Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission im djb.

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Zur Stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung des djb vom 1.12.2025

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