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Mehr Diskriminierung durch das neue Bundespolizeigesetz?

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Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich begrüßt. Hinsichtlich des Diskriminierungsschutzes sieht sie aber dringenden Nachholbedarf. Das geht aus ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf hervor.

Das Grundgesetz verpflichtet staatliche Stellen, ihre Aufgaben so auszuüben, dass sie niemanden diskriminieren. Das gilt besonders für die Polizei. Das Bundespolizeigesetz wird diesem Anspruch jedoch nicht gerecht. Es enthält Regeln, die rassistische Diskriminierung sogar stärker begünstigen als bisher. „Das Gesetz ist an wichtigen Stellen allein auf die Bedürfnisse und den Schutz der Polizei zugeschnitten. Das Recht der Bürger*innen auf Nichtdiskriminierung kommt zu kurz“, sagt Ataman. 

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen aufgrund des äußerlichen Erscheinungsbilds sollen bei Vorliegen eines nicht näher definierten „sachlichen Grunds“ rechtmäßig werden. Aus Sicht der Unabhängigen Bundesbeauftragten ist das hochproblematisch und widerspricht Entscheidungen deutscher Gerichte zu „Racial Profiling“. Bereits jetzt werden Schwarze Menschen und People of Color überproportional häufig von der Polizei kontrolliert. „Racial Profiling ist Diskriminierung und sollte mit der Reform des Bundespolizeigesetztes explizit verboten werden. Dass das nicht geschieht, setzt das falsche Signal und beschädigt das Vertrauen der Bürger*innen in den Staat“, sagt Ataman.

Zwar soll künftig nach Personenkontrollen eine sogenannte Kontrollquittung ausgestellt werden können. Leider ist diese Regelung nicht konsequent umgesetzt. Kontrollierte Personen erhalten den Nachweis nicht automatisch. Sie müssen selbst nach der Quittung fragen. Viele Bürger*innen wissen aber nicht, welche Rechte sie haben oder trauen sich nicht, eine Quittung zu verlangen. „Kontrollquittungen sind nur dann hilfreich, wenn sie immer ausgestellt werden und nicht erst dann, wenn Bürger*innen danach fragen“, so Ataman. 

Ebenfalls kritisch betrachtet die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung die Regelungen zum Einsatz von Bodycams. Demnach können Polizist*innen nach eigenem Ermessen und lediglich zum eigenen Schutz entscheiden, ob sie Bodycams einschalten oder nicht. Ataman sieht hier dringenden Bedarf zur Nachbesserung. Auch Bürger*innen sollten das Einschalten der Kameras zur eigenen Sicherheit und zum Schutz vor Diskriminierung einfordern dürfen.

Hintergrund

Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 2023 eine Reform für das Bundespolizeigesetz beschlossen, das zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammt. Das Gesetz regelt die Befugnisse und die Arbeit der Bundespolizei. Der Entwurf wird nun im nächsten Schritt im Bundestag diskutiert und beschlossen. Nach dem Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (§ 28 Abs.1) ist es die Aufgabe der Unabhängigen Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Gesetzesvorhaben der Bundesregierung auf ihre Diskriminierungspotentiale hin zu prüfen und Stellungnahmen an den Deutschen Bundestages zu richten.

Den Wortlaut der Stellungnahme finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung der ads vom 10.12.2023

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