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Neues Gleichstellungsgesetz für Hamburg

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Das Gleichstellungsgesetz für Hamburg wurde novelliert. Es betrifft alle rund 80.000 Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg sowie rund 57.000 Beschäftigten der öffentlichen Unternehmen. Es löst das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1991 ab.

„Gleichstellung ist ein Gewinn für alle. Mit dem neuen Gesetz bringen wir die Gleichstellung im öffentlichen Dienst in den kommenden Jahren voran. Wir wollen mehr Entwicklungschancen für Frauen, gerade auch in Führungs- und Spitzenfunktionen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – für Frauen wie für Männer. Dabei muss der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen“, sagte Justiz- und Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek.

Das Gesetz betrifft alle rund 80.000 Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg sowie rund 57.000 Beschäftigten der öffentlichen Unternehmen. Es löst das bisherige Gesetz aus dem Jahr 1991 ab.

Infos zu den zentralen Neuerungen des Gesetzes erhalten Sie hier:
http://www.hamburg.de/justizbehoerde/pressearchiv2015/nofl/4430242/2015-01-02-jb-gleichstellungsgesetz/

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