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NRW: Neues Landesgleichstellungsgesetz

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Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 30. November 2016 das neue Landesgleichstellungsgesetz (LGG) verabschiedet.

Laut Mitteilung der Landesregierung verstärkt das neue LGG die Positionen der Gleichstellungsbeauftragten, es schafft Voraussetzungen für mehr weibliche Beschäftigte in Führungspositionen und eine geschlechtergerechte Repräsentanz in Gremien im Einflussbereich der öffentlichen Hand.

Gesetzestext

Stefanie Baranski-Müller, Bezirksfrauensekretärin des DGB NRW, begrüßte das Gesetz: „Das neue Gleichstellungsgesetz in NRW setzt neue Standards durch die Stärkung qualifizierter Frauen und eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine gerechtere Teilhabe von Frauen und Eltern im öffentlichen Dienst ist nun in viel schnelleren Schritten zu erreichen als bisher. Die 'gläserne Decke' bekommt endlich Bruchstellen.“ (Pressemitteilung des DGB NRW vom 1.12.2016)

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1 Kommentar zu diesem Beitrag
kommentiert am 31.07.2017 um 15:07:
Es ist einfach ne Frechheit, wenn man schlechtere Bewerber einem Besseren vorzieht. Das hat auch mit Gleichstellung nichts mehr zu tun oder mit "Geschlechtergerechtigkeit"
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