Frauenquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft
Liebe Leserin, lieber Leser,
Vivian Reding, die zuständige EU-Kommissarin musste ihren angekündigten Termin zur Vorstellung ihrer Quotenpläne auf noch unbestimmte Zeit verschieben. Zu groß war der politische Druck aus den Mitgliedstaaten. Jetzt geht es erst noch einmal in die Anhörung der Beteiligten und der Betroffenen.
Leider ist auch zu befürchten, dass die Freiwilligkeit der Unternehmen sich die Freiheit nimmt, sich Zeit zu lassen. Umso wichtiger ist daher das Projekt „Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung“ des Deutschen Juristinnenbundes (djb). Die Juristinnen gehen zu den Hauptversammlungen der börsennotierten Aktiengesellschaften, wo die Vorstände den Aktionärinnen (und Aktionären), also den Eigentümer/inne/n, Rechenschaft geben müssen.
Die djb-Vertreterinnen stellen dort nachdrücklich Fragen zu den Gleichstellungsbemühungen der Unternehmen, die beantwortet werden müssen. So schaffen sie Öffentlichkeit und mit vielen kleinen Nadelstichen Problembewusstsein.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des „Stufenplans Frauen in Führungspositionen“ gefördert, obwohl die Juristinnen und Bundesministerin Dr. Schröder unterschiedliche Ansichten zur Ausgestaltung einer Quote vertreten.
Der Deutsche Juristinnenbund und das Projekt stehen unter der Leitung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Brandenburg Ramona Pisal. Sie will jedoch nicht nur Nadelstiche setzen, sondern vor allem Transparenz schaffen. Die momentane Aufmerksamkeit für das Thema soll erhalten bleiben. Es genügt ihrer Ansicht nach nicht, wenn einzelne Frauen es nach oben schaffen, dort aber ggf. nicht lange bleiben. Nötig ist eine kritische Masse weiblicher Vorstandsmitglieder. Diese dürfte nach Ansicht vieler Expert/inn/en bei 30% liegen.
Leiten lässt sich Ramona Pisal vom Grundgesetz, demzufolge der Staat einen klaren Auftrag hat, die Gleichstellung von Mann und Frau zu fördern. Es darf ihrer Ansicht auch nicht sein, dass Frauen auf Dauer für die Fehler der Vergangenheit zahlen, zum Beispiel durch Altersarmut.
Wünschen wir den Juristinnen in unser aller Interesse viel Erfolg!
Herzlich,
Ihre Kristin Rose-Möhring
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