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Unbequem ist gut

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Wir Gleichstellungsbeauftragte nach dem Bundesgleichstellungsgesetz sind oft unbequem. Das heißt, die Verwaltung empfindet uns so. Ständig beharren wir auf unseren Rechten und wollen frühzeitig und umfassend informiert und beteiligt werden - wie das Gesetz es vorsieht. Noch vor dem Personalrat müssen Personal- und andere Maßnahmen mit uns Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt werden.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

einfach ist das nicht. Ein „kleines“ Informationsdefizit oder gar ein „wirklich nicht böse gemeintes“ Vergessen der Gleichstellungsbeauftragten und schon droht der Dienststellenleitung eine lästige Diskussion bis hin zu einem Verfahren wegen Missachtung des Bundesgleichstellungsgesetzes. Kurzum, sie macht Arbeit, die Gleichstellungsbeauftragte, sie ist anstrengend und stört. Kaum etwas läuft noch so wie in den guten alten Zeiten vor 2001.

Aber die Gleichstellungsbeauftragte ist gewählt und weisungsfrei. Wie wird mann eine solche Störenfrieda also wieder los? Sicher haben frustrierte Dienststellenleitungen alle juristischen Möglichkeiten schon 100 Mal abgeklopft. Aber: Gleichstellungsbeauftragte ist Gleichstellungsbeauftragte - für eine Wahlperiode von vier Jahren. Hätte das Gesetz da nicht die Möglichkeit der Wiederwahl vorgesehen. So sind einige Herren in den gut zehn Jahren Bundesgleichstellungsgesetz auf die Idee gekommen, bei der Wahl regulierend eingreifen zu wollen. Vielleicht ist ja eine andere Beschäftigte zugänglicher, weniger engagiert, beeinflussbarer, quasi handzahm? Einen Versuch ist es vielleicht wert…

Im Sinne des Gesetzes ist das nicht, denn das sieht eine freie Wahl von Frauen durch Frauen vor. In mir bekannten Fällen schalteten Dienststellenleitungen, Personalverantwortliche und andere scheinbar Berufene sich aktiv in die Suche nach Kolleginnen ein, um diese als Gegenkandidatinnen zur amtierenden Gleichstellungsbeauftragten in Stellung zu bringen. Das sollte wohl bei den so Angesprochenen den Eindruck wecken, sie könnten bei der Kandidatur mit der Unterstützung der Dienststelle rechnen. Aber Vorsicht: Sie könnten sich nach einer gewonnenen Wahl der Dienststelle verpflichtet fühlen und wo bliebe dann die Unabhängigkeit?

Die Verzweiflung scheint vielerorts groß zu sein. Viel Erfolg hatten diese männlichen Bemühungen nach meiner Kenntnis bisher allerdings nicht, was wiederum zeigt, wie gut und effektiv das Gesetz in seiner jetzigen Form ist und wie unabhängig die meisten Wählerinnen und Gleichstellungsbeauftragten tatsächlich sind. Und das zeigt auch, dass die Gleichstellungsbeauftragten, die mann los werden wollte, wohl auch ziemlich gut sein müssen. Klasse, Kolleginnen!

Wo auch immer bald Wahlen anstehen und Sie, liebe Kolleginnen, sich zu einer Kandidatur entschließen: Lassen Sie sich nicht einschüchtern oder verbiegen. Unbequem ist gut. Everybody’s darling können und dürfen Sie nicht sein. Nur so lässt sich etwas bewegen. So war das Bundesgleichstellungsgesetz schließlich gedacht.

Und wenn Sie die Bürde eines Wahlamtes nicht auf sich nehmen wollen, gehen Sie auf jeden Fall zur Wahl und stärken Sie Ihrer Kandidatin den Rücken.

Herzlich,

Ihre Kristin Rose-Möhring

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