Unbehandeltes Abwasser kann die menschliche Gesundheit gefährden und Seen, Flüsse, Böden sowie Küstengewässer und das Grundwasser verunreinigen. In Spanien sind hiervon 145 Gemeinden betroffen, die die wichtigsten Verpflichtungen der Richtlinie in Bezug auf die Sammlung, Behandlung und Überwachung nicht einhalten. Diese Gemeinden hätten bis zum 31. Dezember 1998, bis zum 31. Dezember 2000 bzw. bis zum 31. Dezember 2005 den Bestimmungen der Richtlinie entsprechen müssen.
Am 4. Oktober 2017 war ein Aufforderungsschreiben übermittelt worden.
Trotz einiger geringfügiger Fortschritte ist in naher Zukunft jedoch nicht mit einer vollständigen Umsetzung zu rechnen. In der Slowakei gibt es in 233 Gemeinden überhaupt keine Kanalisation, aber auch in den Gemeinden, die über eine Kanalisation verfügen, wurde nicht für eine angemessene Behandlung des eingeleiteten kommunalen Abwassers gesorgt. Die Frist für alle slowakischen Gemeinden lief am 31. Dezember 2015 aus. Bei dem vorliegenden Verfahren geht es um die Einhaltung der Zwischenfristen 31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2012. Die Kommission hatte im Februar 2017 ein Aufforderungsschreiben übermittelt.
Die slowakischen Behörden räumen ein, dass es ein Problem gibt. Trotz ihrer Bemühungen und der finanziellen Unterstützung aus der EU-Kohäsionspolitik wird nicht davon ausgegangen, dass die Vorschriften in naher Zukunft eingehalten werden können. Die Kommission übermittelt daher mit Gründen versehene Stellungnahmen und fordert Spanien und die Slowakei auf, die Einhaltung der Vorschriften zu beschleunigen. Die beiden Länder haben nun zwei Monaten Zeit, um Stellung zu nehmen. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.
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