Zum Ablauf des 31.10.2025 bzw. zum 30.9.2025 haben die Gewerkschaften ver.di und dbb eine Reihe von Regelungen gekündigt. Hierzu haben ver.di und dbb am 17.11.2025 ihre Forderungen gegenüber den Ländern bekanntgegeben.
Die Gewerkschaft ver.di und dbb haben im September 2025 fristgemäß die Entgelttabellen im TV-L einschließlich der Beträge für Zulagen, Zuschläge und die Sonderprämie im Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie die Ausbildungs-, Praktikanten- und Studienentgelte mit Ablauf des 31.10.2025 gekündigt. Ebenfalls wurden fristgemäß § 8 Abs. 1 TV-L (Zeitzuschläge für bestimmte Sonderformen der Arbeit) mit Ablauf des 30.9.2025 sowie die schuldrechtliche Vereinbarung für studentische Beschäftigte mit Ablauf des 31.10.2025 gekündigt.
Die hierauf erhobenen Forderungen sowie die geäußerten Erwartungen sind am 17.11.2025 verkündet worden und konzentrieren sich stark auf Entgeltforderungen.
TVöD/TV-L PRO
Ihr Tarifrechtsexperte mit Kommentar, Rechtsprechung, Fachthemen, Praxisfällen, Arbeitshilfen und Webinaren
1. Was wurde gefordert?
Die Hauptforderungen betreffen im Wesentlichen folgende Entgeltforderungen:
-
Tarifbeschäftigte: 7,0% linear, mindestens 300 € bei einer Laufzeit von 12 Monaten
-
Bereich Ausbildung: Erhöhung der Ausbildungs- Studien- und Praktikantenentgelte um 200 € monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten
-
Übertragung des Ergebnisses auf Beamtinnen/Beamte und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger
-
Verbesserungen bei den Zeitzuschlägen
Anhebung der Mindestentgelte der studentisch Beschäftigten

Beste Antworten.
Newsletter Arbeits- und Tarifrecht
Regelmäßig erscheinender Newsletter zu den Neuigkeiten aus den Bereichen Arbeitsrecht und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes sowie Empfehlungen zu neuen Produkten, Webinaren und Quizzen.
2. Zu den Entgeltforderungen für Tarifbeschäftigte
Die Mehrkosten der linearen Hauptforderung für die Tarifbeschäftigten (einschließlich Pflegekräfte und Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst sowie nichtärztliche Beschäftigte an Universitätskliniken und Krankhäusern) von 7%, mindestens monatlich 300 € würden ca. 4,0 Mrd. € betragen
(siehe: https://www.tdl-online.de/presse/detail/gewerkschaftsforderung-von-7-mindestens-aber-300-euro-ist-nicht-zu-verantworten).
Im Durchschnitt würden die Tabellenentgelte der „Haupttabelle“ (Anlage B) um knapp 8,3% steigen. In den niedrigsten Entgeltgruppen würde das monatliche Entgelt aufgrund des hohen Mindestbetrages sogar überproportional steigen: EG 1 Stufe 2: 12,32% / EG KR 5 Stufe 1 (Pflegebereich): 10,90% und EG S 2 Stufe 1 (Sozial- und Erziehungsdienst): 10,66%. Der Mindestbetrag wirkt sogar bis in die EG 12 Stufe 1.

Blog Arbeits- Tarif- und Personalvertretungrecht
Prof. Dr. Boris Hoffmann und Dr. Erik Schmid
Unsere Experten bereiten für Sie Informatives zu aktuellen Fällen anschaulich auf, schildern den Sachverhalt, beleuchten die Entscheidung und liefern ein Fazit inkl. Praxistipp für Ihre tägliche Arbeit.
3. Zu den Entgeltforderungen für den Bereich Ausbildung
Üblicherweise wird für Auszubildende/dual Studierende und Praktikantinnen/Praktikanten ein monatlicher Festbetrag gefordert. Die diesmalige Forderung mit einem Plus von monatlich 200 € würde erneut zu einer überproportionalen Steigerung gegenüber den Tarifbeschäftigten führen und zwar durchschnittlich um 14,6% für Auszubildende (TVA-L BBiG/Pflege/Gesundheit), um 13,1% für dual Studierenden (TVdS-L) sowie 10,6% für Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt-L).

Für mehr Wissen.
Fortbildungen im Arbeits- und Tarifrecht
Profitieren Sie von unseren neuen informativen und praxisorientierten eLearning-Fortbildungen im rehm Campus. Lernen Sie zeitlich flexibel und ortsunabhängig. Erleben Sie Fortbildung neu!
4. Erhöhung der Zeitzuschläge
Gefordert wird auch die Erhöhung der Zeitzuschläge (geregelt in § 8 Abs. 1 TV-L) und zwar um jeweils 20 Prozentpunkte sowie eine weitere Erhöhung durch Anpassung der Bemessungsgrundlage: statt der Berechnung auf Basis des Stundenentgelts der Stufe 3 soll der Zeitzuschlag auf das Stundenentgelt der individuellen Stufe, mindestens jedoch der Stufe 3, berechnet werden. Diese Forderung betrifft durch Inbezugnahmen auf § 8 TV-L auch den Bereich Ausbildung.
5. Zu den Entgeltforderungen für studentisch Beschäftigte
Das bisher durch eine schuldrechtliche Vereinbarung geregelte Mindestentgelt soll von aktuell 13,98 €/Stunde auf 17 €/Stunde bzw. im 2. Beschäftigungsjahr auf 18 €/Stunde sowie ab dem 3. Beschäftigungsjahr auf 19 €/Stunde steigen; maßgeblich bei der Beschäftigungsdauer soll der 1. Arbeitsvertrag sein. Das Mindestentgelt würde – wie die Entgelte im Ausbildungsbereich – überproportional und zwar wie folgt ansteigen: zunächst um 21,6% sowie ab dem 2. Beschäftigungsjahr um weitere 5,9% und ab dem 3. Beschäftigungsjahr um weitere 5,6%. Die geforderten Mindestentgelte liegen zudem weit über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn.
6. Weitere Forderung
Die Gewerkschaften fordern erneut die Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten. Die geforderte tarifliche Regelung soll neben der oben genannten Anhebung des Mindestentgelts auch eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten sowie ein Mindeststundenumfang von 40 Stunden/Monat beinhalten.
Die Gewerkschaften fordern außerdem, dass die aktuelle Differenzierung in den Übernahmeregelungen im TVA-L BBiG/Pflege/Gesundheit bzw. im TVdS-L nach der Abschlussnote entfällt und somit auch die Auszubildenden und ausbildungsintegriert dual Studierenden, die ihre Ausbildung oder ihr Studium nicht mindestens mit der Gesamtnote befriedigend abgeschlossen haben, unmittelbar unbefristet übernommen werden; daneben soll die Übernahme in Vollzeit erfolgen.
7. Erwartungen
Neben den Forderungen haben die Gewerkschaften verschiedene Erwartungen gegenüber der TdL erhoben.
Hierzu gehört insbesondereder Einstieg in Verhandlungen zur Reform der Entgeltordnung sowie die Einführung der stufengleichen Höhergruppierung. Für das Tarifgebiet Ost soll eine Angleichung an das Tarifgebiet West erreicht werden, wobei insbesondere die im Tarifgebiet West geltende Unkündbarkeitsregelung sowie die niedrigere wöchentliche Arbeitszeit für nichtärztliche Beschäftigte an Universitätskliniken (z. B. Pflegekräfte, Verwaltungspersonal) von 38,5 Stunden/Woche statt 40 Stunden/Woche im Tarifgebiet Ost betont wird. Weiterhin wurde für gewerkschaftlich organisierte Tarifbeschäftigte ein zusätzlicher freier Tag gefordert (ggf. ist auch diese Erwartung relevant im Ausbildungsbereich).
Für verschiedene Beschäftigtengruppen haben die Gewerkschaften folgende Erwartungen geäußert:
Für Beschäftigte in Wechselschicht- und Schichtarbeit werden finanzielle Verbesserungen erwartet, und zwar die Zulagenanhebung auf das TVöD-Niveau einschließlich einer Dynamisierung dieser Zulagen. Für den Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst soll ein Sonderkündigungsrecht zum § 52 TV-L vereinbart werden; dies eröffnet die Möglichkeit für eigene Verhandlungsrunden, wie sie beispielsweise im Bereich der VKA stattfinden. Für Lehrkräfte soll die in 2019 vereinbarte Verhandlungszusage (Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte) durch Einführung der Paralleltabelle für Lehrkräfte umgesetzt werden. Für die Personengruppen in Ausbildung werden regelmäßig mehrere strukturelle Verbesserungen bzw. neue Regelungen verlangt; in dieser Tarifrunde umfasst dies folgende Erwartungen:
-
Gewährung eines monatlichen Zuschusses von 50 € für Auszubildende, ausbildungsintegriert dual Studierende und Praktikantinnen/Praktikanten in Form eines Mobilitätszuschusses (dynamisch in Höhe der Preisentwicklung des Deutschlandtickets) oder eines sogenannten Tankzuschusses mit einem festen Betrag von monatlich 50 € (Wahlmodell).
-
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung übernommene Auszubildende bzw. nach dem erfolgreich abgeschlossenen Studium übernommene dual Studierende sollen direkt in Stufe 2 (statt Stufe 1) eingestellt werden.
-
Die Arbeitsbedingungen von praxisintegriert dual Studierenden sollen (wie die von ausbildungsintegriert dual Studierenden – TVdS-L) tariflich geregelt werden.
Fazit: Anders als in den vorherigen Tarifrunden sind die Forderungen und Erwartungen insgesamt weniger branchenorientiert und fokussieren sich stark auf die Kernforderung „Entgelt“ mit einer überproportionalen Begünstigung von niedriger bezahlten Personengruppen (z. B. Auszubildende).
Wie geht es weiter?
-
Auftakt der Verhandlungen noch in 2025 in Berlin
-
weitere Verhandlungsrunden für Januar und Februar 2026 in Potsdam geplant
Die erste Verhandlungsrunde (Auftakt) findet am 3.12.2025 in Berlin statt. Weitere Verhandlungstermine sind für den 15./16.1.2026 und den 11./12.2.2026 in Potsdam vereinbart.
Katrin Wieland, Referentin bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder
Quizze zum Arbeits- und Tarifrecht
1. Personalamt Schultz – Helfen Sie Herrn Schultz mit Ihrem Fachwissen und klären Sie spannende arbeits- und tarifrechtliche Fragen!
2. Arbeitsrecht im öD ist trocken? Sie bereiten sich in Ihrem Studium gerade darauf vor? Vertiefen Sie Ihr Wissen – Lernen leicht gemacht!