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Neues Jahr, neues Glück und neue sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen

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Jedes Jahr bringt gute Vorsätze, Kopfschmerzen nach der Silvesterparty, hoffentlich viel Glück und immer neue sozialversicherungsrechtliche Rechengrößen mit sich.

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2018, Teil I Nr. 40, veröffentlicht am 04.12.2018, ist die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019)“ vom 27.11.2018 bekannt gegeben worden. Diese Verordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft und gilt damit für das Kalenderjahr 2019:

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2019

Die Sozialversicherungs-Rechengrößen werden gemäß der Einkommensentwicklung wie jedes Jahr angepasst.

Für die Sozialversicherung gelten folgende Rechengrößen:

 

West

Ost

Beitragsbemessungsgrenze/

Versicherungspflichtgrenze

Monat

Jahr

Monat

Jahr

allgemeine Rentenversicherung

6.700 EUR

80.400 EUR

6.150 EUR

73.800 EUR

knappschaftliche Rentenversicherung

8.200 EUR

98.400 EUR

7.600 EUR

91.200 EUR

Arbeitslosenversicherung

6.700 EUR

80.400 EUR

6.150 EUR

73.800 EUR

Kranken- u. Pflegeversicherung

5.062,50 EUR

60.750 EUR

5.062,50 EUR

60.750 EUR

Kranken- u. Pflegeversicherung

4.537,50 EUR

54.450 EUR

4.537,50 EUR

54.450 EUR

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

3.115 EUR

37.380 EUR

2.870 EUR

34.440 EUR

vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung

38.901 EUR

Herzliche (arbeitsrechtliche) Grüße und ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

Ihr Dr. Erik Schmid

Aktuelle Informationen zur Brückenteilzeit

Im Koalitionsvertrag 2018 waren erhebliche Veränderungen des Teilzeit- und Befristungsrechts vereinbart. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ vom 11.12.2018 sind vereinbarte Veränderungen umgesetzt worden. Die Änderungen, insbesondere das Recht auf die sogenannte Brückenteilzeit, sind mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft getreten. In unserem Spezialbeitrag zum Thema von Dr. Erik Schmid werden die Neuerungen zum Anspruch auf Brückenteilzeit erläutert

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