Großer Informationsbedarf der Kommunen rund um die Wärmeplanung – wir beantworten Ihre Fragen
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Was bedeutet die „Verzahnung“ von Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz?
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Welche Rechtswirkungen wird die Wärmeplanung haben?
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Wie soll die Wärmeplanung verfahrensseitig ablaufen und welche Inhalte soll sie haben?
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Umsetzung durch den Gesetzgeber in Bayern gelegt werden. Der Bund wird nur die Rahmenbedingungen setzen. Der Freistaat muss festlegen, wer für die Wärmeplanung zuständig ist und bei einer Verpflichtung der Gemeinden die Kostenerstattung regeln. Dies wird auch die Standards für die Wärmeplanung setzen. Der Bund möchte die Gesetze zur Jahreswende in Kraft setzen und jede deutsche Kommune soll spätestens am 30. Juni 2028 mit einem Wärmeplan bedacht sein. Von daher fordern die Kommunen schnellstmögliche Klarheit ein.
Schließlich stellen sich vielfältige Fragen in der Umsetzung, die mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert werden sollen, z.B.:
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Wie soll die Wärmeplanung angesichts über 1500 Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern in Bayern organisiert werden? Was ist konkret zu tun?
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Wie können in kleinen Gemeinden ohne Stadtwerke Wärmenetze entstehen?
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Wie wird die Wirtschaftlichkeit der Netze gewährleistet?
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Wie läuft die Kostenerstattung?
Die Tagung wird nach Erlass des Umsetzungsgesetzes einen Tag lang über den aktuellen Stand informieren. Der Tagungsleiter Stefan Graf vom Bayerischen Gemeindetag ist derzeit der Experte in Sachen Wärmeplanung.
Die Tagung ist derzeit für Februar 2024 in München geplant und wird parallel auch als Online-Teilnahme zur Verfügung stehen. Wir informieren über den genauen Termin und weitere inhaltliche Programmpunkte in unserem kostenlosen Newsletter. Bleiben Sie auf dem Laufenden und melden Sie sich gleich an.

