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Wichtige Änderungen BauGB u. BayBO

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Am 28. März 2013 wurden im Bundesrat einige wichtige Änderungen für das BauGB sowie die BauBO 2013 entschieden.

Inhaltliche Änderungen im BauGB 2013:

Die BauGB-Novelle, wie sie im Jahr 2009 im Koalitionsvertrag genannt wurde, wird nun mit der zweiten Stufe (erste Stufe war die Klimaschutznovelle) fortgesetzt. Inhalt sind diesmal die Stärkung der Innenentwicklung und die Fortentwicklung des Städtebaurechts.

Wichtige Stichpunkte:

  • Stärkung des Bodenschutzes durch verstärkte Innenentwicklung statt Außenentwicklung

  • Beschleunigung des Bauplanungsverfahrens und Modernisierung der Bürgerbeteiligung (auch in Folge von Stuttgart 21)

  • Stärkung des Flächennutzungsplans auch für den Innenbereich durch Festsetzung „Zentraler Versorgungsbereich“

  • verbesserte Steuerung von Vergnügungsstätten

  • Klarstellung zu Erschließungsverträgen

  • Zurückstellung von Baugesuchen länger als ein Jahr möglich (betrifft auch insbesondere Windenergieanlagen)

  • Erweiterung des Vorkaufsrechts

  • Anwendbarkeit des § 31 (Ausnahmen, Befreiungen) auch auf den unbeplanten Innenbereich

  • verbesserte Steuerung der Intensivtierhaltung (äußerst umstritten), die derzeit noch unbeschränkt privilegiert im Außenbereich zulässig ist.

  • verbesserter Umgang mit sog. Schrottimmobilien

Von Änderungen der BauNVO betroffen sind:

  • Kindertagesstätten

  • Solaranlagen

  • Maß der baulichen Nutzung (Verdichtung)

Aktuelle Änderungen in der BayBO 2013:

  • Änderungen im Sonderbaukatalog und damit verbundene neue brandschutzrechtliche Anforderungen

  • Änderungen bzgl. der europarechtlichen Einbindung von Bauprodukten

  • Einführung von Rauchmeldern verpflichtend in Wohnungen

  • Änderungen zum barrierefreien Bauen nach Art. 48 BayBO

  • Änderungen bei den verfahrensfreien Vorhaben nach Art. 57 BayBO

  • Streichung des Wärmeschutznachweises aus dem Katalog der bautechnischen Nachweise; die Erforderlichkeit des Wärmeschutznachweises nach Vorschriften zur Energieeinsparung bleibt unberührt

Technische Baubestimmungen:

Auch die Liste der Technischen Baubestimmungen wurde mit Wirkung vom 1. Januar neu bekannt gemacht. Die zugehörige DIN 18040 ist aber erst ab dem 1. Juli 2013 anzuwenden (zu folgern aus den Übergangsvorschriften).

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