Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch Pflegeberater
Die Kosten der Pflegeberatung wurden in den vergangenen Jahren jeweils zum 1. Juli angepasst. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als Träger der Beihilfe des Bundes hat zuletzt bekanntgegeben, dass für Pflegeberatungen, die für Beihilfeberechtigte bzw. berücksichtigungsfähigen Angehörige des Bundes ab 1. Juli 2018 durchgeführt werden, pro Beratungsbesuch ein Pauschale von 199,00 Euro anerkannt wird (vgl. RdS vom 27. Juni 2018, D6 – 30111/ 22#5).
Dieser Betrag gilt unverändert fort, d.h. ist auch für die Abrechnung von Pflegeberatungen anzuwenden, die ab 1. Juli 2019 durchgeführt wurden bzw. werden.
Wolfgang Weigel,
Regierungsrat, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, München
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt


