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Einigung in der Tarifrunde der Länder am 14.2.2026

In der dritten Verhandlungsrunde vom 11.2. bis 14.2.2026 haben sich TdL und die Gewerkschaften ver.di und dbb geeinigt.

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Die Gewerkschaft ver.di und dbb haben neben den Entgelttabellen im TV-L sowie den Ausbildungs-, Praktikanten- und Studienentgelte einschließlich der Beträge für Zulagen im Kampfmittelbeseitigungsdienst auch die Regelungen für Zeitzuschläge für bestimmte Sonderformen der Arbeit und die schuldrechtliche Vereinbarung für studentische Beschäftigte gekündigt.

Die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di und dbb betreffen derzeit knapp 865.000 Tarifbeschäftigte. Hinzu kommen tariflich geregelte Personengruppen in Ausbildung sowie studentische Beschäftigte an Hochschulen und praxisintegriert dual Studierende, für deren Arbeitsbedingungen jeweils die Tarifierung gefordert wird.

1. Gegenüberstellung der Forderungen und Ergebnisse zu den Entgeltregelungen und zur Laufzeit

Forderung Einigung
Laufzeit 12 Monate Laufzeit 27 Monate
Tarifbeschäftigte: +7,0%, mindestens 300 €  Tarifbeschäftigte: +5,8%in 3 Schritten:
  • 2,8%, mindestens 100 €1 zum 1.4.2026
  • 2,0% zum 1.3.20272 und
  • 1,0% zum 1.1.2028

12,82% für dynamische bzw. vereinbarte Zulagen (ohne Anhebung § 51 Nr. 2 TV-L)

2abweichend EG 1, Stufe 2 ab dem 1.1.2027 um weitere 2%

(Ziffer I./1 und 3 im Einigungspapier)

- Erhöhung aller Zeitzuschläge um je 20 Prozentpunkte und Anpassung Bemessungsgrundlage (individuelle Stufe, mind. Stufe 3) nicht vereinbart
Bereich Ausbildung: Erhöhung der Ausbildungs- Studien- und Praktikantenentgelte um 200 € mtl.   Bereich Ausbildung: Erhöhung der Entgelte um insgesamt 150 €in 3 Schritten:
  • um 60 € zum 1.4.2026
  • um 60 € zum 1.3.2027 und
  • um 30 € zum 1.1.2028
(Ziffer I./2 im Einigungspapier)
- Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten, insbesondere
  • Erhöhung der Mindeststundenentgelte von 17 € / 18 € / 19 € im 1. / 2. / 3. Jahr der Beschäftigung
  • Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten
  • Mindeststundenumfang 40 Std./Monat
 nicht vereinbart - Anhebung der Mindeststundenentgeltein 3 Schritten ab Sommersemester:
  • 2026 von 13,98 € auf 15,20 €
  • 2027 auf 15,90 €

nicht vereinbartnicht vereinbart

(Ziffer V. im Einigungspapier) 

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2. Gegenüberstellung der Erwartungen zu den Ergebnissen weiterer Regelungen

Erwartung Einigung
Angleichung der Regelungen des Tarifgebietes Ost an das Tarifgebiet West Absenkung der Arbeitszeit an den Unikliniken in drei Stufen
  • ab 1.1.2027 auf 39,5 Std.
  • ab 1.1.2028 auf 39,0 Std.
  • ab 1.1.2029 auf 38,5 Std.

Vereinbarung der Unkündbarkeitsregelung zum 1.1.2027- Anhebung der mtl. vermögenswirksame Leistungen für Auszubildende/dual Studierende von 6,65 € auf 13,29 € zum 1.1.2027

(Ziffer III. und IV./4 im Einigungspapier)

Verbesserungen fürBeschäftigte in Wechselschicht- und Schichtarbeit durch Angleichung der Zulagen an das Niveau im TVöD Erhöhung der Zulagenfür ständige Wechselschichtarbeit
  • von 105 € auf 200 € mtl.
  • von 150 € auf 250 € mtl. (Unikliniken/Krankenhäuser)
Erhöhung derZulagenfür ständige Schichtarbeit
  • von 40 € auf 100 € mtl.
  • von 60 € auf 100 € mtl. (Unikliniken/Krankenhäuser)
- bei unständiger Schichtarbeit
  • Wechselschichtarbeit auf 1,19 €/Std. / bei Unikliniken/Krankenhäusern auf 1,49 €/Std.
  • Schichtarbeit auf 0,60 €/Std.

- Anhebungen (auf Niveau TVöD) jeweils ab 1.7.2026- Verlängerung Ausgleichszeitraum

(Ziffer II. im Einigungspapier)

- Einstiegin Verhandlungen zur Reform der Entgeltordnung z. TV-L nicht vereinbart
- Einführung der stufengleichen Höhergruppierung nicht vereinbart
Verbesserungen für Lehrkräfte: Einführung der Paralleltabelle nicht vereinbart
Verbesserungen im Sozial- und Erziehungsdienst: Sonderkündigungsrecht zu § 52 TV-L)

nicht vereinbart

(aber: Ziffer VI. im Einigungspapier)

- zusätzlicher freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder nicht vereinbart
Verbesserungen für Personen in Ausbildung „Paket Nachwuchskräfte“
(Ziffer IV. im Einigungspapier)
- Verbesserungen der Übernahmeregelungen für Auszubildende (unbefristete Übernahme in Vollzeit)- Übernahme in Stufe 2 - nur Verkürzung der einjährigen Stufenlaufzeit um sechs Monate nach Übernahme von Auszubildenden/dual Studierenden bei Abschluss mit mindestens Gesamtnote „Befriedigend“ ab 1.3.2026
- mtl. Mobilitätszuschuss nicht vereinbart
  Erhöhung Abschlussprämie bei Abschluss mit mind. Gesamtnote „Gut“ von 400 € auf 500 € ab 1.1.2027
  Anhebung der mtl. vermögenswirksamen Leistungen für Auszubildende/dual Studierende auf das Niveau West ab 1.1.2027
tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen von praxisintegriert dual Studierenden nicht vereinbart- aber Zusage der Anhebung der Entgelte in Abschnitt II der Richtlinie der TdL für duale Studiengänge und Masterstudiengänge in 3 Schritten wie für dual Studierende gem. TVdS-L ab 1.4.2026
  Tarifierung der Bedingungen von Auszubildendennach dem Pflegefachassistenzgesetz ab dem 1.1.2027

Die Erklärungsfrist endet mit Ablauf des 13.3.2026. Das Einigungspapier und die Pressemitteilung der TdL können hier abgerufen werden.

Katrin Wieland, Referentin bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

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