In der dritten Verhandlungsrunde vom 11.2. bis 14.2.2026 haben sich TdL und die Gewerkschaften ver.di und dbb geeinigt.
Die Gewerkschaft ver.di und dbb haben neben den Entgelttabellen im TV-L sowie den Ausbildungs-, Praktikanten- und Studienentgelte einschließlich der Beträge für Zulagen im Kampfmittelbeseitigungsdienst auch die Regelungen für Zeitzuschläge für bestimmte Sonderformen der Arbeit und die schuldrechtliche Vereinbarung für studentische Beschäftigte gekündigt.
Die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di und dbb betreffen derzeit knapp 865.000 Tarifbeschäftigte. Hinzu kommen tariflich geregelte Personengruppen in Ausbildung sowie studentische Beschäftigte an Hochschulen und praxisintegriert dual Studierende, für deren Arbeitsbedingungen jeweils die Tarifierung gefordert wird.
Beamtenrecht in Bayern inkl. Lexikon Beamtenrecht online
Kommentar
1. Gegenüberstellung der Forderungen und Ergebnisse zu den Entgeltregelungen und zur Laufzeit
| Forderung | Einigung |
| Laufzeit 12 Monate | Laufzeit 27 Monate |
| - Tarifbeschäftigte: +7,0%, mindestens 300 € | - Tarifbeschäftigte: +5,8%in 3 Schritten:
12,82% für dynamische bzw. vereinbarte Zulagen (ohne Anhebung § 51 Nr. 2 TV-L) 2abweichend EG 1, Stufe 2 ab dem 1.1.2027 um weitere 2% (Ziffer I./1 und 3 im Einigungspapier) |
| - Erhöhung aller Zeitzuschläge um je 20 Prozentpunkte und Anpassung Bemessungsgrundlage (individuelle Stufe, mind. Stufe 3) | nicht vereinbart |
| - Bereich Ausbildung: Erhöhung der Ausbildungs- Studien- und Praktikantenentgelte um 200 € mtl. | - Bereich Ausbildung: Erhöhung der Entgelte um insgesamt 150 €in 3 Schritten:
|
- Tarifierung der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten, insbesondere
|
nicht vereinbart - Anhebung der Mindeststundenentgeltein 3 Schritten ab Sommersemester:
nicht vereinbartnicht vereinbart (Ziffer V. im Einigungspapier) |
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2. Gegenüberstellung der Erwartungen zu den Ergebnissen weiterer Regelungen
| Erwartung | Einigung |
| - Angleichung der Regelungen des Tarifgebietes Ost an das Tarifgebiet West | - Absenkung der Arbeitszeit an den Unikliniken in drei Stufen
- Vereinbarung der Unkündbarkeitsregelung zum 1.1.2027- Anhebung der mtl. vermögenswirksame Leistungen für Auszubildende/dual Studierende von 6,65 € auf 13,29 € zum 1.1.2027 (Ziffer III. und IV./4 im Einigungspapier) |
| - Verbesserungen fürBeschäftigte in Wechselschicht- und Schichtarbeit durch Angleichung der Zulagen an das Niveau im TVöD | - Erhöhung der Zulagenfür ständige Wechselschichtarbeit
- Anhebungen (auf Niveau TVöD) jeweils ab 1.7.2026- Verlängerung Ausgleichszeitraum (Ziffer II. im Einigungspapier) |
| - Einstiegin Verhandlungen zur Reform der Entgeltordnung z. TV-L | nicht vereinbart |
| - Einführung der stufengleichen Höhergruppierung | nicht vereinbart |
| - Verbesserungen für Lehrkräfte: Einführung der Paralleltabelle | nicht vereinbart |
| - Verbesserungen im Sozial- und Erziehungsdienst: Sonderkündigungsrecht zu § 52 TV-L) |
nicht vereinbart (aber: Ziffer VI. im Einigungspapier) |
| - zusätzlicher freier Tag für Gewerkschaftsmitglieder | nicht vereinbart |
| Verbesserungen für Personen in Ausbildung „Paket Nachwuchskräfte“ (Ziffer IV. im Einigungspapier) |
|
| - Verbesserungen der Übernahmeregelungen für Auszubildende (unbefristete Übernahme in Vollzeit)- Übernahme in Stufe 2 | - nur Verkürzung der einjährigen Stufenlaufzeit um sechs Monate nach Übernahme von Auszubildenden/dual Studierenden bei Abschluss mit mindestens Gesamtnote „Befriedigend“ ab 1.3.2026 |
| - mtl. Mobilitätszuschuss | nicht vereinbart |
| - Erhöhung Abschlussprämie bei Abschluss mit mind. Gesamtnote „Gut“ von 400 € auf 500 € ab 1.1.2027 | |
| - Anhebung der mtl. vermögenswirksamen Leistungen für Auszubildende/dual Studierende auf das Niveau West ab 1.1.2027 | |
| - tarifliche Regelung der Arbeitsbedingungen von praxisintegriert dual Studierenden | nicht vereinbart- aber Zusage der Anhebung der Entgelte in Abschnitt II der Richtlinie der TdL für duale Studiengänge und Masterstudiengänge in 3 Schritten wie für dual Studierende gem. TVdS-L ab 1.4.2026 |
| - Tarifierung der Bedingungen von Auszubildendennach dem Pflegefachassistenzgesetz ab dem 1.1.2027 | |
Die Erklärungsfrist endet mit Ablauf des 13.3.2026. Das Einigungspapier und die Pressemitteilung der TdL können hier abgerufen werden.
Katrin Wieland, Referentin bei der Tarifgemeinschaft deutscher Länder