rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Blogübersicht < Blogbeitrag

15 Jahre keinen Tag zur Arbeit: Der Dienstherr zahlt!

Daran krankt vor allem das Ansehen des Berufsbeamtentums: Man wird dienstunfähige Beamte einfach nicht los! Eine verbeamtete Lehrerin war seit 2009 durchgehend krank (geschrieben) und erhielt weiter ihre volle Besoldung — und das aus den Mitteln der Allgemeinheit ……1

Basslsperger_100x100px_rund_min.png
3 Bewertungen

Liebe Leserin, lieber Leser,

es ist nur allzu verständlich, wenn sich die Öffentlichkeit darüber aufregt, dass ein Beamter weiteralimentiert wird, wenn er sich auch noch so lange im Krankenstand befindet bzw. krankschreiben lässt. So war eine verbeamtete Lehrerin 15 Jahre lang laut ärztlichem Attest arbeitsunfähig, arbeitete nicht einen einzigen Tag – und trotzdem floss Monat für Monat das volle Beamtengehalt auf ihr Konto.

Das Oberverwaltungsgericht Münster (Beschluss vom 12.08.2025, Az. 6 B 724/25) hat nun entschieden: Auch nach 15 Jahren Untätigkeit bleibt das Recht des Dienstherrn bestehen, eine amtsärztliche Untersuchung – einschließlich psychiatrischer Begutachtung – anzuordnen. Erst im April 2025 erhielt die Beamtin die Aufforderung zu einer amtsärztlichen Untersuchung, inklusive neurologisch-psychiatrischer Begutachtung. Die Beamtin hielt das für unverhältnismäßig und beantragte beim VG Düsseldorf von der Untersuchungspflicht vorläufig befreit zu werden und weigerte sich, zum Amtsarzt zu gehen. Das Verwaltungsgericht lehnte das ab. Die Beschwerde der Beamtin beim Oberverwaltungsgericht Münster blieb – Gott sei Dank und wohl richtigerweise – ohne Erfolg. „Zwar sei das jahrelange Untätigbleiben des Dienstherrn im vorliegenden Fall nicht nachvollziehbar“, schrieb das OVG zur Begründung. Allerdings: Auch nach der langen Zeit ist die Überprüfung der Dienstunfähigkeit beim Amtsarzt gerechtfertigt. Der Dienstherr und die Allgemeinheit hätten ein berechtigtes Interesse daran, „dass hoheitliche Aufgaben nur von Beamten wahrgenommen werden, die zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten physisch und psychisch dauerhaft in der Lage sind“.

Fazit:
Auch wenn hier eine offensichtliche Schlamperei auf Seiten des Dienstherrn vorliegt, so dauert die Ruhestandsversetzung von Beamten in Bund und Ländern doch wesentlich zu lang.

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

Literaturhinweis:

Weiß/Niedermaier/Summer, Rn. 1ff. zu § 26 BeamtStG

Blogger-Bild_mitNews.png

News Beamtenrecht

Aktuell informiert.

Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen aktuellen Beiträgen stets auf dem Laufenden rund um das Thema Beamten- und Beihilferecht.

Quiz Beamtenrecht

Kennen Sie sich mit den Besonderheiten im Beamtenrecht aus? Wissen Sie beispielsweise, was passiert, wenn ein verbeamteter Mitarbeiter unterhälftige Teilzeitbeschäftigung begehrt?

Diese und weitere Fragen können Sie in unseren Online-Quizzen lösen. Testen Sie jetzt Ihr Wissen!

18852-HJR-Website-Bebilderung-quiz-icon-freigestellt.png
18469-HJR-Website2023-04-RZ-Newsletter.webp

Beste Antworten.

Newsletter Beamtenrecht

Seien Sie zu den beiden Themen Beamtenrecht und Beihilferecht immer informiert und auf den neuesten Stand. Mit Inhalten aus unseren Blogs, Newsbeiträgen und aktuellen Produkten aus dem rehm-Shop.

Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
4 Kommentare zu diesem Beitrag
kommentiert am 11.11.2025 um 12:39

Lieber Blogbetreiber, Besten Dank dafür, dass es auf Ihrem Blog gesittet zugeht, dies ist heute schon ein Wert an sich! Der Beamte ist kein Arbeitsloser, Flüchtling usw. Seine Verfehlung ist ein Angriff auf den Staat an sich, auf das Recht der Bürger auf geordnete Verfahren usw. Deshalb ist so ein Fall viel schlimmer als das Problem, ob ein Arbeitsloser jede Stelle annimmt oder ob er es nicht macht! Beamte mit Verfehlung sorgen für ein abnehmendes Vertrauen in staatliches Handeln, so einfach ist es! Deshalb wäre ein mächtiges Personalamt, wie von den Amis nach dem Krieg gefordert, welche alles regelt, am besten!
kommentiert am 09.11.2025 um 09:57

Lieber Blogbetreiber, nach spätestens 6 Monaten hätte man die Frau in Bayern zum Amtsarzt schicken müssen! Die Dame hat offensichtlich neben krankheitsbedingten Problemen moralische Defizite! Die Schuld liegt aber auch bei der Aufsicht und der Schule selbst! Keine ordentliche Person im Beamtenstatus kann so einen Skandal begrüssen und muss Durchgreifen fordern! Wie beim Ausländerthema, die ordentlichen Ausländer und deren Nachkommen fordern Durchgreifen gegen illegale Kriminelle!
kommentiert am 09.11.2025 um 09:41

Lieber Blogbetreiber, nach spätestens 6 Monaten hätte man die Frau in Bayern zum Amtsarzt schicken müssen! Die Dame hat offensichtlich neben krankheitsbedingten Problemen moralische Defizite! Die Schuld liegt aber auch bei der Aufsicht und der Schule selbst! Keine ordentliche Person im Beamtenstatus kann so einen Skandal begrüssen und muss Durchgreifen fordern! Wie beim Ausländerthema, die ordentlichen Ausländer und deren Nachkommen fordern Durchgreifen gegen illegale Kriminelle!
kommentiert am 27.10.2025 um 19:23

Ich bin dafür, dass es nur Beamte auf dauerhaften Stellen im ÖD gibt! Dafür muss es aber möglich sein, faule, unfähige, dauerkranke und undankbare Beamte abzustufen, zu versetzen und bei dauerhaftem Fehlverhalten zu entfernen!
SX_LOGIN_LAYER