17.04.2023
von Dr. Maximilian Baßlsperger
Arbeitszeiterfassung für Beamte
Das BAG hat mit Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 – entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Es stellt sich die Frage, ob diese Verpflichtung auch das Beamtenrecht betrifft.
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02.04.2023
von Dr. Maximilian Baßlsperger
Suchen Sie ein Ostergeschenk – nicht nur für Beamte?
Suchen Sie noch schnell ein Ostergeschenk? Wie wäre es mit einem höchstamüsanten Buch? Da würde sich der Band „Beamte sind doch auch nur Menschen ….?“ bestens eignen. Er fast die humorvollsten Beiträge dieser Reihe zusammen. Sie können das Buch in jeder Buchhandlung unter ISBN 978-3-8382-1618-8 erwerben.
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Vierteljahrespreis 251,00 €
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27.03.2023
von Dr. Maximilian Baßlsperger
Von der Dummheit beamtenrechtlicher Regelungen
Eine 69-jährige pensionierte Lehrerin wollte bei dem derzeit akuten Lehrermangel helfen und schloss mit der Schulbehörde einen entsprechenden Arbeitsvertrag. Sie nahm ihre Arbeit auf und wurde anschließend per Bescheid der Versorgungsbehörde zur Rückzahlung von 10 000 Euro verpflichtet.1
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20.03.2023
von Dr. Maximilian Baßlsperger
Beamte als Streikbrecher
In diesem Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, ob Beamte von ihrem Dienstherrn als sogenannte „Streikbrecher“ eingesetzt werden und die Dienstleistungen ihrer streikenden nicht verbeamteten Kollegen (Angestellten) übernehmen können.
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13.03.2023
von Dr. Maximilian Baßlsperger
Beamte müssen streiken können!
„Das Streikrecht ist ein Menschenrecht und kann deshalb Beamten nicht versagt werden!“ – das meint zumindest die „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft“ in Übereinstimmung mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund. Was steckt dahinter?
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News Beamtenrecht
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06.03.2023
von Dr. Maximilian Baßlsperger
Andere Bewerber = Quereinsteiger in das Beamtenverhältnis II.
In dem Beitrag vom 27.2.2023 wurden die Ernennungsvoraussetzungen beschrieben, die ein Bewerber um eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis erfüllen muss, der zwar nicht die übliche Laufbahnbefähigung besitzt, aber gleichwohl als „Anderer Bewerber“ ernannt werden soll. Dieser Beitrag wird hiermit fortgesetzt.
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27.02.2023
von Dr. Maximilian Baßlsperger
Andere Bewerber = Quereinsteiger in das Beamtenverhältnis I.
Ein Leser des letzten Beitrags vom 13.2.2023 mit dem Titel „Ernennung von Praktikern zu Beamten auf Probe – auch ohne Vorbereitungsdienst“ – hatte den Wunsch geäußert, Näheres zur Rechtskonstruktion des „Anderen Bewerbers“ zu erfahren. Diesem Anliegen entspreche ich gerne mit den beiden folgenden Beiträgen.
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13.02.2023
von Dr. Maximilian Baßlsperger
Ernennung von Praktikern zu Beamten auf Probe – auch ohne Vorbereitungsdienst
Die Verwaltung muss sich einem ständigen Wechsel der Aufgabenfelder sowie dem allgemeinen technischen Fortschritt stellen, der sie zu einer konsequenten Anpassung der Personalstruktur an die jeweiligen Anforderungen zwingt1. Dabei müssen für die Bewerber um ein Beamtenverhältnis auch neue Wege eröffnet werden.
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Quiz Beamtenrecht
Kennen Sie sich mit den Besonderheiten im Beamtenrecht aus? Wissen Sie beispielsweise, was passiert, wenn ein verbeamteter Mitarbeiter unterhälftige Teilzeitbeschäftigung begehrt?
Diese und weitere Fragen können Sie in unseren Online-Quizzen lösen. Testen Sie jetzt Ihr Wissen!