Bundeszuschuss: Beamte finanzieren Renten mit!
Liebe Leserin, lieber Leser,
im Mai 1889 verabschiedete der Reichstag damals das Gesetz zur Alters- und Invaliditätsversicherung. Alle Arbeiter zwischen 16 und 70 Jahren mussten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Beitragssatz betrug 1,7 Prozent und wurde jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Das Gesetz sah eine Rente ab 70 Jahren vor, wenn zuvor 30 Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden. Ursprünglich war das von Reichskanzler Bismarck ins Leben gerufene Rentensystem also einmal so geplant: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen gemeinsam in eine öffentliche Rentenkasse ein und daraus wird im Ruhestand die Rente der Arbeitnehmer finanziert.
Aber ist das auch heute noch so? Weit gefehlt! Renten finanzieren sich zwar „auch“ durch Beiträge, ein ganz erheblicher Teil wird durch den sogenannten „Bundeszuschuss“ und damit wie die Beamtenversorgung durch Steuermittel beglichen!
Der Staat überwies im Jahr 2017 nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung („FAZ“)1 aus seinem Haushalt insgesamt 91 Milliarden Euro Steuergeld an die gesetzliche Rentenversicherung. Das sind knapp 28 Prozent des Gesamthaushalts und 66 Prozent des Sozialetats des Bundesarbeitsministeriums. Spätestens im Jahr 2020 dürften es erstmals 100 Milliarden Euro sein und im Jahr 2021 schon 103,5 Milliarden Euro, wie die Regierung im März 2017 für ihre Finanzplanung vorausberechnet hat. Grund: Der Hauptteil dieses Zuschusses wird jährlich gemäß der Veränderung von Löhnen und Beitragssatz angepasst.
Es ist zwar richtig, dass sich die Beamtenversorgung ausschließlich aus Steuermitteln finanziert, dabei ist aber zu bedenken, dass mittlerweile – etwa im Freistaat Bayern – sog. „Versorgungsrücklagen“ gebildet werden, damit die Pensionsleistungen der Dienstherren auch für die Zukunft gewährleistet sind. Wer sich näher darüber informieren möchte, der findet dies unter den Veröffentlichungen der Bayerischen Versorgungskammer.2
Fazit:
Ob es sich bei der Aussage des ehemaligen Arbeitsministers Blüm: „Die Rente ist sicher“3 de facto um eine „Rentenlüge“ handelt, das sei dahingestellt. Unwahr ist aber auf jeden Fall die Behauptung, Renten würden allein durch Beiträge und Beamtenpensionen nur durch Steuermittel finanziert. Vielmehr tragen sogar die Beamten de facto über ihre Steuern und ihre – im Vergleich zur Privatwirtschaft – geringeren Bezüge auch die Rentenzahlung mit!
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
1 http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/steuerzahler-traegt-ein-drittel-der-gesetzlichen-rente-15060061.html
2 http://portal.versorgungskammer.de/portal/page/portal/bayvv/de/uns/finanzierung
3 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/40879998_kw41_rente_kalenderblatt/209618
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