BVerfG: Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß!

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Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 12. Juni 2018 (Az. 2 BvR 1738/12 u.a.) das Streikverbot für Beamte bestätigt. Die Karlsruher Richter wiesen mit einem Urteil die Verfassungsbeschwerden von vier beamteten Lehrern zurück. Die Begründung des Gerichts entspricht dabei vollinhaltlich der in dieser Beitragsreihe dargestellten Rechtsauffassung.

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

 

die Argumente des höchsten deutschen Gerichts für die Ablehnung eines Streikrechts sind überzeugend und lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

1. Das Streikverbot stellt nach Art. 33 Abs. 5 einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums dar, der das verfassungsrechtlich garantierte Streikrecht des Art. 9 Abs. 3 GG zulässigerweise begrenzt.

 

2. Das Verbot gilt nicht nur für den Bereich der Eingriffsverwaltung (z.B. Polizei und Justiz), sondern auch für Bereiche der Leistungsverwaltung (Lehrerschaft, Kommunalverwaltung etc.), da eine funktionsbezogene Trennung zwischen Eingriff und Leistung in der Regel nicht möglich ist.

 

3. Beamte sind „unkündbar“. Ihre Rechtsstellung unterscheidet sich wesentlich von derjenigen der Angestellten. Ein Herauspicken der Rosinen „Unkündbarkeit“ und „Streikrecht“ steht keiner Berufsgruppe zu.

 

4. Während bei tarifrechtlichen Arbeitskämpfen eine Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen Grundlagen von Streikmaßnahmen sind, die dann im  Abschluss neuer Tarifverträge münden, werden die Besoldung und die  Arbeitsbedingungen der Beamten gesetzlich geregelt. Würde man den Arbeitskampf im Beamtenbereich also für verfassungskonform erachten, so würde dadurch letztendlich dem politischen Streik zum Durchbruch verholfen werden.

 

5. Das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten, muss für jedermann – auch für Beamte – gewährleistet sein. Artikel 11 der Menschenrechtskonvention gibt den Gewerkschaften das Recht, sich Gehör zu verschaffen und dadurch ihre Interessen zu schützen. Dieses Recht können Beamtengewerkschaften dadurch wahrnehmen, dass sie kraft Gesetzes an der Beamtengesetzgebung zu beteiligen sind (siehe dazu den Beitrag: Beamtengewerkschaften und ihre Spitzenorganisationen).

 

Das Berufsbeamtentum hat sich ohne jeden Zweifel bewährt. Das Streikverbot sichert die kontinuierliche Funktionsfähigkeit des Staates.

 

Wer also als Beamter streikt, der begeht ein Dienstvergehen, das die Einleitung eines Disziplinarverfahrens nach sich zieht – und das ist auch gut so!

 

Ihr

Dr. Maximilian Baßlsperger


Lesen Sie dazu:

  • Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, § 1 BeamtStG, Rn. 72 ff.
  • Schütz/Maiwald, § 3 BeamtStG, Rn. 178

 Lesen Sie dazu auch die Beiträge mit dem Titel:

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10 Kommentare zu diesem Beitrag
kommentiert am 14.06.2018 um 21:42:
Sehr geehrte B.B. und Rocky: Ich finde die Entscheidung des BVerfG und die vorzügliche Zusammenfassung von Herrn Dr. Baßlsperger haben eine Diskussion auf diesem Niveau nicht verdient. Das höchste deutsche Gericht hat nun einmal entschieden, dass der Streik von Beamten rechtswidrig ist. Da sollte man sich jetzt lieber überlegen, wie man die Rechte der Beamtengewerkschaften stärken könnte. Dies geht meiner Meinung nach nur über eine politische Einflußnahme mit dem Ziel die Beteiligungsrechte der Interessensvertretungen mit einem größeren Gewicht als bisher auszustatten. Die bisherige Rechtsstellung der Spitzenorganisationen reicht jedenfalls nicht mehr aus. Darüber sollte man diskutieren und nicht nur polemisieren!
kommentiert am 14.06.2018 um 19:37:
Dr. Maximilian Baßlsperger: was passiert nach dem Streik? Es gibt einen Eintrag in die Personalakte und weiter? Faulheit, Unfähigkeit, Streik, es passiert nicht viel, seht euch an, was mit Arbeitslosen geschieht, die sich nicht an Regeln halten, bei den Beamten passiert nicht viel , deshalb können die Bergers dieser Welt die Münder aufreissen und den Bürger als dummen Idioten ansehen, die Kohle fließt eh immer!
kommentiert am 14.06.2018 um 19:30:
Bergermaus, es gibt immer noch Bestandsschutz für die BAT-Leute! Sie wollen sich nicht dazu äußern, dass Sie auf Kosten des Beitragzahlers bei der Rentenversicherung als Beamter arbeiten, scheint aber offensichtlich! Sie verweigern sich der Anerkennung, dass es auch faule und unfähige Beamte gibt, wie sollte es auch anders sein, lernt man wohl nicht auf der Behörden-FH! Welche hoheitlichen Aufgaben erledigen Sie? Im Bezug auf Ihre Rentenkasse fallen mir keine ein! Sie sind im gehobenen Dients und meinen, dass Sie den Staat erfunden haben, klasse! Wer behauptet, dass Kritik an Beamten Neid sei, ist ein Bürgerhasser, was sonst? Wen Sie mir nicht verzeihen würden, was wollen Sie mahcne, mich tot langweilen oder mit einer Akte erschlagen?
kommentiert am 14.06.2018 um 17:20:
Rocky: Ich verzeihe Ihnen den "Bürgerhasser". Grund: In Ihrer ersten Stellungnahme beziehen Sie sich auf den BAT. Dieser ist aber seit nunmehr 12 Jahren außer Kraft!!!! Da weiß man, mit wem man es zu tun hat und -Sie tun wirklich gut daran, sich nicht mehr öffentlich äußern. Sonst wird vielleicht noch peinlicher!
kommentiert am 14.06.2018 um 16:38:
BB, ich hatte wohl recht mit der Annahme, dass Sie kein Hoheitssträger im engeren Sinne sind! Ich bin weder beim DGB noch beim DBB engagiert, brauche ich nicht! Leistung- gerne, aber bei uns Beamten mit Abstufung bei Minderleistung . Ich gehe davon aus, dass in Ihrer Familie seit 100 Jahren alle beim Staat dienen, richtig? In meinem famil Umfeld überwiegen Unternehmer, ich bin eine Ausnahme! Dies erklärt wohl alles mit dem Leistunsgprinzip! Sie sind der typische Bürgerhasser, der nie beim Staat arbeiten sollte, da fehl am Platz! Man kann nur hoffen, dass Sie nicht unzählig vielen Bürgern schaden können, die Strafe sollte direkt erfolgen!! Ich werde mit Ihnen, einem negativen Beispiel des dt. Beamtentums, nicht mehr diskutieren, ärgern Sie die Bürger! Gerade Ihr Beispiel verstärkt meine inhaltliche Position!!
kommentiert am 14.06.2018 um 15:11:
Rocky: Sie als höherer Ministerialbeamter? Ihrer Ausdrucksweise nach sind sie ein völlig frustriertes, nicht an Leistungsprinzipien orientiertes Mitglied von Verdi- und dann auch noch ohne jegliche Sprachbegabung! Gott sei Dank ist das BVerfG nicht der abwegigen Gewerkschaftsmeinung gefolgt. Diese Niederlage muss von Ihnen wohl erst einmal verkraftet werden!
kommentiert am 14.06.2018 um 14:40:
Nachtrag: ...... da ich eben nicht von der Allgemeinheit ausgehe
kommentiert am 14.06.2018 um 14:37:
BB, in welcher weltfremden und bürgerfeindlchen Blase leben Sie? Gehe ich als höherer Ministerialbeamter richtig in der Annahme, dass Sie in der Leistungsverwaltung arbeiten, dort ist man, sieht man bei den Lehrern usw, besonders bestrebt, seine fehlende Hoheitlichkeit durch besondere Wichtigkeitsannahme der eigenen Tätigkeit auszugleichen!! Faule Beamte sind eine Schande, die stark abgestuft gehören, sind Sie dagegen, zeigt dies, dass Ihnen nichts am Ruf der Beamten liegt bzw. Sie den modernen Staat nicht verstehen! Übrigens, BAT-Angestellte sind ähnlich oft faul und unfähig, haben aber nicht ganz unsere Privilegien und unterliegen keinem Verfassungsrang!Ich wollte hier aber nicht streiten, sondern nur meinen Standpunkt zum Kommentar vorbringen, verletzt habe ich keinen, da ich eben nicht man der Allgemeinheit ausgehe!
kommentiert am 14.06.2018 um 13:26:
Die Auffassung von "rocky" ist populistisch und inakzeptabel! Er / sie unterstellt, dass Beamte schon deswegen faul und unfähig wären, weil sie eben Beamte sind. Genau das Gegenteil ist der Fall! Man kann nur sagen: Eine überaus weise Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts!!!!
kommentiert am 14.06.2018 um 12:28:
Will der Staat an der so weitgehenden Verbeamtung festhalten, war dieses politische Urteil nachvollziehbar! Warum aber nur um den Streik, nicht um mögliche Faulheit und Unfähigkeit, kenne da als Beamter genug Kollegen- ein Tanz veranstaltet wird, erscheint mir unpolitisch zu sein! Ich war und bin für die Trennung Beamte-Arbeiter, Angestellte würde es nur bei befristeteten Stellen geben! Meine Zusammenfassung aus eigener Erfahrung, ja zum Streikverzicht, mehr Mitarbeiter im Staatsdienst, Abstufungen bei Faulheit und Unfähigkeit! Ohne Streikverbot- kein Beamtentum, ich kann den Keks nicht essen und ihn verschenken, danke für den Kommentar!
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