Anlass dieses Weihnachtsblogs 2024 ist eine Begebenheit, die sich am 6.12.2024 in einer bayerischen Kreisstadt zugetragen hatte...
Liebe Leserin, lieber Leser,
einer Polizeistreife fiel am 6.12.2024 gegen 18.00 Uhr ein kleiner Lieferwagen auf, der ganz offensichtlich vor einem Wohnblock in einem deutlich ausgewiesenen Halteverbot parkte. Wie es die beiden Polizisten als ihre Pflicht empfanden, stellten sie das entsprechende „Knöllchen“ aus und brachten es am Scheibenwischer an.
Bevor sie aber wieder in ihr Dienstauto einstiegen, kamen ein Nikolaus und sein Knecht Ruprecht aus dem besagten Wohnblock und gingen auf den Lieferwagen zu. Der Nikolaus sah das „Knöllchen“ und zeigte es seinem Begleiter. Nun näherten sich auch die beiden Polizisten wieder dem Ort des Geschehens. Der ältere der beiden machte den Nikolaus darauf aufmerksam, dass sich selbst er als „Heiliger Mann“ an das Straßenverkehrsrecht halten müsse und das „Strafmandat“ deshalb gerechtfertigt sei. Knecht Ruprecht meinte, er und der Nikolaus hätten halt keinen Parkplatz in der Nähe des Blocks gefunden und man habe sich deshalb entschlossen, im Halteverbot stehen zu bleiben, damit man bei drei Familien, die hier wohnen, die Kinder überraschen und ihnen eine Freude machen konnte.
Die beiden Polizeibeamten unterhielten sich kurz und wiederum der ältere entnahm den „Strafzettel“ und meinte, ausnahmsweise sehen er und sein Kollege von einer Weiterverfolgung ab. „Schließlich heißt es ja: Die Polizei, Dein Freund und Helfer!“
Was aber viele nicht wissen: Der Spruch „Die Polizei, Dein Freund und Helfer!“ ist ein Relikt aus der NS – Zeit.1 Heute versteht man darunter aber eher ein Postulat an unsere Strafverfolgungsbehörden, dem Bürger gegenüber freundlich und hilfsbereit zu sein und er stellt im Grunde auch deren Leitbild dar. Der Grundgedanke ist dabei: Die Polizei ist nicht „Gegner“ der Bürger, sondern sie bietet Schutz und Hilfe in vielen Situationen.

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Gemäß dem Opportunitätsprinzip besitzen Polizei und Ordnungsbehörden gewisse Handlungsfreiheiten, die es ihnen erlauben, in einem festgelegten rechtlichen Rahmen zu handeln - oder auch nicht zu handeln und von „Strafe“ abzusehen.
Vielleicht sollten nicht nur Polizeibeamte gerade bei kleinen Vergehen öfter einmal auf eine Verfolgung verzichten. Ein klärendes Gespräch bringt hier meist viel mehr!
Darüber hinaus sollten sich aber auch alle Angehörigen des öff. Dienstes bewusst sein, dass die Bürger nicht für sie vorhanden sind, sondern sich umgekehrt die Existenzberechtigung der Beamten daraus ergibt, f ü r den Bürger zu handeln.
Quiz Beamtenrecht
Kennen Sie sich mit den Besonderheiten im Beamtenrecht aus? Wissen Sie beispielsweise, was passiert, wenn ein verbeamteter Mitarbeiter unterhälftige Teilzeitbeschäftigung begehrt?
Diese und weitere Fragen können Sie in unseren Online-Quizzen lösen. Testen Sie jetzt Ihr Wissen!
Und daraus resultiert ein frommer „Weihnachts- und Neujahreswunsch:
Der Beamte 2025: Dein Freund und Helfer!
Aber das wäre dann wohl auch ein Weihnachtswunder!!!!
Frohe Weihnachten und ein Gesundes und Glückliches Jahr 2025 wünscht Ihnen,
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
Der nächste Beitrag in dieser Reihe erscheint voraussichtlich am 13.1.2025
Als amüsante Weihnachtsbeiträge empfehle ich:
Frohe Weihnachten mit dem Dienstweihnachtsbaum!
Alle Jahre wieder: Weihnachtsfeier in der Behörde
Gesetzestreue und Sangesfreude: Eine Weihnachtsgeschichte
Weihnachten: Bitte keine Geschenke an Beamte

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