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Der Bodymaßindex ist überholt

Schon lange stand die Berufung auf den Bodymaßindex (BMI) bei der Ablehnung von Bewerbern für eine Verbeamtung in der Kritik (Dicke Beamte – Vorsicht ist geboten!). Eine Entscheidung des VG Potsdam1 gibt den Kritikern erneut Recht.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

eine Lehrerin forderte ihr Recht auf Verbeamtung ein, nachdem das Land Brandenburg ihre Probezeit wiederholt verlängert hatte. (Lesen Sie dazu den Beitrag: Probezeitverlängerung).

Die Begründung des Landes für die Ablehnung der Verbeamtung: Ein amtsärztliches Gutachten hatte aufgrund ihres BMI Zweifel an ihrer gesundheitlichen Eignung geäußert. Dieser BMI lag bei knapp über 30 und damit bereits über der Schwelle zur vermeintlichen Adipositas.

Besonders bemerkenswert:

Die Lehrerin hatte nach den Feststellungen des Gesundheitsamtes gerade einmal 700 Gramm zu viel gewogen!

Der Amtsschimmel schlug hier also wieder einmal kräftig zu!

Sollten Sie, liebe Leserinnen und liebe Leser, die Ablehnung für geradezu lächerlich halten, so kann man Ihnen nur zustimmen.

Und da befinden Sie sich in Einklang mit dem VG Potsdam: Das Gericht entschied zu Recht: Ein erhöhter BMI reiche für eine Ablehnung allein nicht aus, man müsse vielmehr auch individuelle Gesundheitsfaktoren prüfen.

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News Beamtenrecht

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Aufgrund der Rechtsprechung des BVerwG  (Urteil vom 25.07.2013 – 2 C 12.11 – siehe dazu auch den Beitrag Gesundheitliche Eignung – neue Maßstäbe des BVerwG) gilt:

Ein Bewerber ist gesundheitlich nur dann für eine Ernennung nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit seiner vorzeitigen Ruhestandsversetzung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gerechnet werden muss.

Dann – und nur dann – wäre eine Nichtverbeamtung und in der Folge die dann notwendige Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis nach § 23 Abs. 3 Nr. 2 BeamtStG rechtmäßig und auch unvermeidbar.  

Quiz Beamtenrecht

Kennen Sie sich mit den Besonderheiten im Beamtenrecht aus? Wissen Sie beispielsweise, was passiert, wenn ein verbeamteter Mitarbeiter unterhälftige Teilzeitbeschäftigung begehrt?

Diese und weitere Fragen können Sie in unseren Online-Quizzen lösen. Testen Sie jetzt Ihr Wissen!

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Man kann im Übrigen nur hoffen, dass das neue Beamtenrecht in Bayern (siehe dazu den Beitrag Bayern: Das neue Beamtenrecht ist da!) hier tatsächlich eine Plattform für die in solchen Fällen dringend notwendige Entbürokratisierung bietet.

Hier gilt ab dem Jahr 2025 folgende Regelung:

Art. 19 Satz 1 BayBG

Gesundheitliche Eignung

Die gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis ist auf der Grundlage einer ärztlichen oder amtsärztlichen Untersuchung oder einer Selbstauskunft des Bewerbers oder der Bewerberin festzustellen. ……

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Zum Bürokratieabbau siehe auch den Beitrag der kommenden Woche mit dem Titel:
Entbürokratisierung auf Teufel komm´raus?

Übrigens:
Das Land Brandenburg erklärte sich am Ende der Verhandlung bereit, die Lehrerin so schnell wie nur irgendwie möglich zu verbeamten.

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

Literaturhinweis:

  • Lexikon Beamtenrecht,
    a) Stichwort: Entlassung von Beamten auf Probe;
    b) Stichwort: Eignung
  • Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, § 9 BeamtStG, Rn. 24ff.
  • v. Roetteken/Rothländer, HBR, § 9, Rn. 205ff.;
  • Schütz/Maiwald, § 9 BeamtStG, Rn. 28ff.
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7 Kommentare zu diesem Beitrag
kommentiert am 10.02.2025 um 13:53

Lieber Blogbetreiber, zum Abschluss unseres gutenGesprächs: Ich finde es grenzwertig, wenn sich Beamte ihrer besonderen Stellung und ihrer Verantwortung nicht bewusst sind! Forderung nach Streikrecht, Herunterspielen von Unfähigkeit, Bürgerverachtung, Unfreundlichkeit, fehlender Einsatz, Klagefreudigkeit, Selbsdarstellung usw. passen einfach nicht zur ursprünglichen Grundidee des dt. Beamtentums. Es ist eben nicht nur ein Job! Auch die Forderungen nach völliger Übernahme von Tarifergebnissen und Weigerung bei Streik auch andere Arbeiten zu übernehmen, ja das höchstrichterliche Urteil aus dem Jahr 1993 sind einfach der Ursprünglichen Idee fern, siehe Walter Leisner! Beamte begreifen oftmals immer weniger, dass, ihre Privilegien nicht ihrer Lebensfreude zu dienen haben, sondern eine bestmögliche Staatsführung und Dienst an der Allgemeinheit gewährleisten sollen! Wie gesagt, ich bin für den Beamten als Regelfall im ÖD, aber mit einem zuständigen Personalamt und einem Trottelparagraph wie in Österreich, welches für die Entwicklung des modernen Beamtentums ebenso wie Preußen und Bayern sehr wichtig war! Leider haben sich die Väter des Grundgesetzes dafür entschieden, der Beamtenschaft die Koalitionsfreiheit zu geben, was die starke Stellung und Unbotmässigkeiten von DGB und DBB erst möglich machte! Ich bin sehr für mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung, aber im ÖD ist dies, dazu stehe ich, nicht angebracht! Nur Beamte und Arbeiter, Trottelparagraph und starkes und unabhängiges Personalamt auf Bundes- und Landesebene, welches jeder Klagemöglichkeit vorgeschoben sein müsste und , ja! Keine Koalitionsfreiheit für Beamte! Dienen muss als Ehre betrachtet werden, niemand wird zur Annahme einer Arbeit im Staatsdienst gezwungen! Es geht um den Staat und die Allgemeinheit, welche den einsatzfähigen und fleißigen Beamten mehr als benötigen Mit besten Grüßen Hartmut Müller
kommentiert am 09.02.2025 um 13:01

Sorry, es heißt richtig war oder besser richtig gewesen ist! Auf Ihre Meinung bin ich sehr gespannt
kommentiert am 09.02.2025 um 12:56

Guten Tag, Besten Dank für die weitere Antwort und die Diskussion! In dem von Ihnen dargestellten Fall handelt es sich klar um den Versuch, die Dame wegzubekommen! Mir geht es hier nicht um die Frage, ob die Privatisierung der Postnachfolger richtig wahr! Ich glaube allerdings, dass es im Bereich der Telekommunikation nicht anders möglich wahr, eine Post in Staatshand, siehe die nicht als sozialistisch verschrieene USA, wäre vielleicht gangbar gewesen! Mir geht es darum, dass z.B. eine Betriebswirtin 1992 bei der Telekom als Beamtin eingestellt wurde, nur Kurse an der FH ohne Abschluss als Diplomverwaltungswirtin machen musste und praktisch in die Privatisierung hinein auf Lebenszeit übernommen wurde, schnell befördert wurde und dann zu einer Sozialbehörde wechselte! Da frage ich, ob der Dienstherr, der in der Privatisierung steckte, überhaupt auf Lebenszeit verbeamten musste! Immerhin keine Behörden FH musste vollständig absolviert werden und bei der Einstellung durfte sich der Status ausgesucht werden! Ich habe nie verstanden, warum jungen Beamten im technischen Diest, welche doch dort gebraucht wurden, nicht die Weiterarbeit gestattet wurde, so dass diese mit 38 Jahren daheim hockten! Wer sich vor 1989 bei der Post beworben hat, der ging davon aus, dass er sein Leben lang als Beamter dort bleiben wird! Als 1992 eingestellte Beamtin ist es aber etwas Anderes! Entweder der Staat hätte diesen Leuten über ein Postvermögen ermöglicht, dort weiterzuarbeiten oder er hätte mindestens nicht bis zur letzten Minute verbeamten dürfen! So wurden auch betroffene Postler schief angesehen, dabei sitzt die Schuld woanders! Mein Interesse ist, ob solche Personen nicht die Lebenszeitverbeamtung hätte verweigert werden können? Sie wissen, ich bin praktisch nur für Beamte und Arbeiter mit Trottelparagraph im Beamtenrecht, aber da es ja Angestellte gibt, im Postbereich immer sehr, sehr wenige, wäre das Angestellltenverhältnis für diesen Teil der Beschäftigten wohl cleverer gewesen statt sie in Frühpensionierung zu drängen! Lieben Gruß Hartmut Müller
kommentiert am 09.02.2025 um 07:56

Lieber Herr Müller! Die Post und ihre Nachfolgeunternehmen sind in beamtenrechtlicher Hinsicht ein besonders trauriges Thema. Mir ist der Fall einer Postbeamtin des gehobenen Dienstes auf Lebenszeit bekannt, der angeboten wurde, entweder als Angestellte weiter zu arbeiten oder aber auf einen Dienstposten in einer Dienststelle versetzt zu werden, die mehrere hundert km von ihrem Wohnort entfernt lag. Schließlich wurde ihr auch noch angeboten, einen Antrag auf Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zu stellen - nur weil man keine Beamte mehr haben wollte. Ein Unding!
kommentiert am 08.02.2025 um 15:59

Lieber Blogbetreiber, Besten Dank für Antwort und Zustimmung! Nur noch Beamte und Arbeiter auf dauerhaften Regelarbeitsplätzen im ÖD mit einer Art „Trottelparagraph“, um Minderleister effizient sanktionieren und im Notfall besser loswerden zu können! Angestellte nur noch begrenzt und in Sonderfällen, siehe Bundesagentur für Arbeit oder vielleicht generell den selbstverwalteten Sozialversicherungen! Am Rande von Posts konnte ich hier im Blog auch von Beamten lesen, welche kurz vor der Privatisierung im Postnachfolgebereich eingestellt wurden! Auch ich kenne den Fall eines Volkswirtes, der nach dem Unistudium als Beamter bei der Telekom eingestellt wurde, in die Privatisierung hinein auch ins Lebenszeitverhältnis übernommen! Bei den Betriebswirten im gehobenen Dienst war es zu der Zeit (1992) so, dass diese eingestellt wurden und anders als in den Jahren zuvor keine FH als Dipl. Verwaltungswirt abschließen mussten, es reichten einige absolvierte Verwaltungskurse an der zuständigen FH, ab 1993 wohl bei der Telekom keine neuen Beamtenverhältnisse mehr begründet!Hätte man diesen Anwärtern das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit 1994 oder 1995 verweigern können, zumal ab 1. Januar 1995 galt der Postnachfolgebereich als privates Unternehmen! Ich weiß, dass Teile dieser Beamten einige Jahre später die Frühpensionierung erhielten, wo war da der Sinn der Verbeamtungen kurz vorher? Da würde mich die Meinung des Blogbetreibers und die Rechtsslage sehr interessieren. Es geht mir hier nicht um den Sinn von Privatisierungen, sondern die Lebenszeitverbeamtung in diese hinein! Besten Gruß und Danke für eine Antwort und Diskussion Hartmut Müller
kommentiert am 08.02.2025 um 09:37

Sehr geehrter Herr Müller! Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihr Interesse an dem Blog des Rehm - Verlages zum Beamtenrecht. Ihre Ausführungen habe ich mit großem Interesse gelesen. Ihr Vorschlag hat zwar viel für sich, aber man müsste dann wohl den Art. 33 Abs. 5 GG ändern oder die bisher vorhandenen Grundsätze zumindest völlig neu auslegen. Das nur unter größten Schwierigkeiten mögliche "Loswerden" leistungsschwacher oder dienstunfähiger verbeamteten Kollegen wird den Gesetzgebern beim Bund und in den Ländern meines Erachtens völlig zurecht vorgeworfen. Ihre Bedenken gegen das Abgleiten in ein "normales" Angestelltenverhältnis teile ich voll und ganz. Beste Grüße, Ihr Maximilian Baßlsperger
kommentiert am 07.02.2025 um 20:41

Sehr geehrter Herr Dr. Maximilian Baßlsperger, ich mag Ihren Blog, da hier auch mal eine Antwort von Ihnen an die Lesenden erfolgt! Ich bin ehrlich, ein Status für alle dauerhaft im ÖD beschäftigten Personen wäre mir lieber! Dies sollte ein reformierter Beamtenstatus mit Abstufung, Kündigungsmöglichkeit bei dauerhafter und selbstverschuldeter Minderleistung oder Zwangsversetzung in Ruhestand zu bis dahin verdienter Pensionshöhe , direkter Versetzung bei Privatisierung in andere Behörden sein! Ich habe politisch auch nie verstanden, warum Beamte gewerkschaftlich organisiert und in Personalräten aktiv sein sollen, die Privatwirtschaft ist ein völlig anderer Bereich, der Staat ist Dienstherr und kein einfacher Arbeitgeber! Der Beamte dient an seinem Platz und kann notfalls ja gerichtlich gegen Entscheidungen vorgehen! Ein Streik ist natürlich untersagt, dies widerspricht klar dem Lebenszeitprinzip! Angestellte wären demnach nur begrenzt und in Sondersituationen, siehe die Besonderheit der Bundesagentur für Arbeit, möglich! Natürlich müsste auch immer geprüft werden, ob es nicht eine Möglichkeit der Privatisierungngibt! Leider ist das Grundgesetz mit meiner Idee der Nicht gewerkschaftlichen Vertretung von Beamten nicht einverstanden! Dies führt aber dazu, dass es immer mehr Angestellte gab!
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