Der demografische Wandel verlangt ein späteres Eintreten in den Ruhestand. Diese Forderung stößt bei Arbeitnehmern und Beamten nahezu einhellig auf Widerstand. Dass es aber auch anders gehen könnte, das zeigt das Beispiel einer Berliner Lehrerin.
Liebe Leserin, lieber Leser,
„Wer für einen späteren Eintritt in den Ruherstand ist, der hat noch nie richtig gearbeitet!“ Viele Leserinnen und Leser werden sich vermutlich dieser Aussage anschließen....
Ein Gegenbeispiel:
Verena Zapf feierte vor Kurzem ihren 80. Geburtstag.1 Sie begann als Lehrerin in der früheren „DDR“, mittlerweile unterrichtet sie seit 58 Jahren in Berlin und ihre Schüler sind von ihrem modernen Unterricht einfach nur begeistert.2 Auch die Pädagogin profitiert enorm von ihrem Engagement: „Sie macht auf mich einen so tollen und lebendigen Eindruck“, schwärmt die Leiterin ihrer Schule.
Lehrer wird man eben nicht wegen der vielen Freizeit (siehe dazu: Lehrverpflichtung: Sind Lehrer nur vollbezahlte Teilzeitkräfte?), Lehrer wird man aus Überzeugung.
Dabei gilt ganz allgemein: Wer seine Arbeit gerne ausübt, wer dabei nicht nur einen Beruf, sondern seine Berufung gefunden hat, dem fehlt vielleicht sogar etwas Wesentliches, wenn er/sie plötzlich altersbedingt nicht mehr das Gefühl hat, aktiv zu sein und vielleicht auch gebraucht zu werden. Er/sie hat dann sehr wohl richtig gearbeitet und er/sie war eben nur klüger als jemand, der seine Arbeit immer nur als „Broterwerb“ angesehen und ausgeübt, sich aber gleichwohl keine ihm entsprechende andere Beschäftigung gesucht oder auch nur angestrebt hat.

News Beamtenrecht
Aktuell informiert.
Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen aktuellen Beiträgen stets auf dem Laufenden rund um das Thema Beamten- und Beihilferecht.
Frau Zapf ist jedenfalls das beste Beispiel dafür, wie dem permanenten Lehrer- und Fachkräftemangel in Deutschland durch den Einsatz bewährter Kräfte auch noch nach dem Eintritt in den Ruhestand entgegengewirkt werden könnte. Hierfür bedarf es allerdings auch der Unterstützung durch den Gesetzgeber.
Bayern hat hier zumindest eine völlig richtige Entscheidung getroffen und die Hinzuverdienstgrenzen für Pensionisten wesentlich angehoben (siehe hierzu: Bayern: Das neue Beamtenrecht ist da!)
Quiz Beamtenrecht
Kennen Sie sich mit den Besonderheiten im Beamtenrecht aus? Wissen Sie beispielsweise, was passiert, wenn ein verbeamteter Mitarbeiter unterhälftige Teilzeitbeschäftigung begehrt?
Diese und weitere Fragen können Sie in unseren Online-Quizzen lösen. Testen Sie jetzt Ihr Wissen!
Hierzu gäbe es aber auch noch weitere Punkte, die im geltenden Beamtenrecht verbessert werden könnten.
Mein Vorschlag:
-
Jedem Antrag eines Beamten auf Hinausschieben des Ruhestandes müsste entsprochen werden, wenn nicht dringende dienstliche Gründe entgegenstehen.
-
Gleiches gilt für den Antrag auf Reaktivierung eines Ruhestandsbeamten.
-
Die Versorgungsbezüge sollten dem geleisteten Dienst angepasst werden und diese müssten entsprechend der tatsächlichen Dienstzeit auch steigen.
-
Beförderungen sollten auch noch nach dem 67. Lebensjahr (62. Lebensjahr bei Sonderlaufbahnen, wie der Polizei) möglich sein.
Hier gäbe es vermutlich noch viel mehr interessante und wichtige Möglichkeiten zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst. Der Gesetzgeber muss halt nur wollen....
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

Beste Antworten.
Newsletter Beamtenrecht
Seien Sie zu den beiden Themen Beamtenrecht und Beihilferecht immer informiert und auf den neuesten Stand. Mit Inhalten aus unseren Blogs, Newsbeiträgen und aktuellen Produkten aus dem rehm-Shop.
