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Hinausschieben des gesetzlichen Ruhestands oder mit 80 noch aktiv sein?

Der demografische Wandel verlangt ein späteres Eintreten in den Ruhestand. Diese Forderung stößt bei Arbeitnehmern und Beamten nahezu einhellig auf Widerstand. Dass es aber auch anders gehen könnte, das zeigt das Beispiel einer Berliner Lehrerin.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

„Wer für einen späteren Eintritt in den Ruherstand ist, der hat noch nie richtig gearbeitet!“ Viele Leserinnen und Leser werden sich vermutlich dieser Aussage anschließen....

Ein Gegenbeispiel:

Verena Zapf feierte vor Kurzem ihren 80. Geburtstag.1 Sie begann als Lehrerin in der früheren „DDR“, mittlerweile unterrichtet sie seit 58 Jahren in Berlin und ihre Schüler sind von ihrem modernen Unterricht einfach nur begeistert.2 Auch die Pädagogin profitiert enorm von ihrem Engagement: „Sie macht auf mich einen so tollen und lebendigen Eindruck“, schwärmt die Leiterin ihrer Schule.

Lehrer wird man eben nicht wegen der vielen Freizeit (siehe dazu: Lehrverpflichtung: Sind Lehrer nur vollbezahlte Teilzeitkräfte?), Lehrer wird man aus Überzeugung.

Dabei gilt ganz allgemein: Wer seine Arbeit gerne ausübt, wer dabei nicht nur einen Beruf, sondern seine Berufung gefunden hat, dem fehlt vielleicht sogar etwas Wesentliches, wenn er/sie plötzlich altersbedingt nicht mehr das Gefühl hat, aktiv zu sein und vielleicht auch gebraucht zu werden. Er/sie hat dann sehr wohl richtig gearbeitet und er/sie war eben nur klüger als jemand, der seine Arbeit immer nur als „Broterwerb“ angesehen und ausgeübt, sich aber gleichwohl keine ihm entsprechende andere Beschäftigung gesucht oder auch nur angestrebt hat.

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Frau Zapf ist jedenfalls das beste Beispiel dafür, wie dem permanenten Lehrer- und Fachkräftemangel in Deutschland durch den Einsatz bewährter Kräfte auch noch nach dem Eintritt in den Ruhestand entgegengewirkt werden könnte. Hierfür bedarf es allerdings auch der Unterstützung durch den Gesetzgeber.

Bayern hat hier zumindest eine völlig richtige Entscheidung getroffen und die Hinzuverdienstgrenzen für Pensionisten wesentlich angehoben (siehe hierzu: Bayern: Das neue Beamtenrecht ist da!)  

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Hierzu gäbe es aber auch noch weitere Punkte, die im geltenden Beamtenrecht verbessert werden könnten.

Mein Vorschlag:

  • Jedem Antrag eines Beamten auf Hinausschieben des Ruhestandes müsste entsprochen werden, wenn nicht dringende dienstliche Gründe entgegenstehen.

  • Gleiches gilt für den Antrag auf Reaktivierung eines Ruhestandsbeamten.

  • Die Versorgungsbezüge sollten dem geleisteten Dienst angepasst werden und diese müssten entsprechend der tatsächlichen Dienstzeit auch steigen.

  • Beförderungen sollten auch noch nach dem 67. Lebensjahr (62. Lebensjahr bei Sonderlaufbahnen, wie der Polizei) möglich sein.

Hier gäbe es vermutlich noch viel mehr interessante und wichtige Möglichkeiten zur Bekämpfung des Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst. Der Gesetzgeber muss halt nur wollen....

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

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6 Kommentare zu diesem Beitrag
kommentiert am 19.03.2025 um 08:58

Das Eintrittsalter in den Ruhestand sollte unbedingt flexibilisiert werden. Es gibt heutzutage immer wieder Menschen, die gerne noch länger tätig sein möchten. Bei uns kehren diese dann als angestellte Tarifkräfte wieder. Zur Zeit gibt es beamtenrechtlich keine Anreize den Eintritt in den Ruhestand hinauszuschieben. Der Fachkräftemangel herrscht bei allen staatlichen Institutionen genauso wie in der Wirtschaft. Durch unflexible Stellenpläne gehen oft Wissensträger*innen plötzlich in den Ruhestand. Die sogenannte Regelaltersgrenze kann ja neben der Flixibilisierung existieren.
kommentiert am 10.03.2025 um 22:19

Die Lehrerin kann schon jetzt mit privatrechtlichem Arbeitsvertrag im Ruhestand weiterbeschäftigt werden, hier könnte man die Möglichkeiten aber tatsächlich noch attraktiver gestalten. Jedoch stets eng begrenzt auf den konkreten Mangelbereich und immer vorrangig auf arbeitsvertraglicher Basis. Mit einer pauschalen beamtenrechtlichen Regelung hätten wir sonst ganz schnell lauter 80-jährige Präsidenten, Abteilungs- und Referatsleiter da sitzen, die sich allesamt für unersetzlich halten, während es der Behörde eigentlich nur an ein paar jungen IT-Spezialisten und Sachbearbeitern fehlt.
kommentiert am 10.03.2025 um 20:22

Stimmt auch wieder, aber man muss schon alle Möglichkeiten nutzen um dem Fachkräftemangel im öD zu begegnen. Und da gilt es eben, alle Möglichkeiten zu nutzen und auch solche Wege gehen - gerade im Interesse unserer Kinder und Enkelkinder.
kommentiert am 10.03.2025 um 20:10

Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht, dass mehr Flexibilität in diesem Bereich angezeigt wäre. Im Hinblick auf Ihre Forderung Jedem Antrag eines Beamten auf Hinausschieben des Ruhestandes müsste entsprochen werden, wenn nicht dringende dienstliche Gründe entgegenstehen. bin ich jedoch äußerst skeptisch. Ich habe Beamte vertreten, die ihren Ruhestand herausschieben wollten und dies gerichtlich durchzusetzen versuchten, weil der Dienstherr davon nicht begeistert war. Diese Personen halten sich nicht selten für unentbehrlich, doch nicht immer sind es Leistungsträger wie Frau Zapf. Wenn man diesen Menschen nun einen veritablen Anspruch an die Hand gibt, wird es für den Dienstherrn, der über ihr Ausscheiden heilfroh war, sehr schwer, dies zu verhindern, denn "dringende dienstliche Gründe" sind eine hohe Hürde. Manche Behörde dürfte erhebliche Probleme haben, solche Gründe zu formulieren. Und dies auch noch gerichtsfest, denn eine solche "fehlende Wertschätzung" kann man ja nicht auf sich sitzen lassen.
kommentiert am 10.03.2025 um 20:08

Stimmt voll und ganz! Aber werden wirklich Jüngere eingestellt? Geht mit den Alten nicht wertvolle Erfahrung verloren? Können Pensionäre nicht etwa beim Lehrermangel im Interesse der Kinder wirklich helfen?
kommentiert am 10.03.2025 um 13:05

Wenn ein Beamter seinen Ruhestand hinausschiebt, dann blockiert er die entsprechende Planstelle und verhindert damit die Beförderung eines jüngeren Kollegen, der vielleicht auch noch Karriere machen möchte. Das ist absolut demotivierend und kontraproduktiv! Außerdem verfestigen sich damit bestimmte Strukturen und es kommt noch weniger "frischer Wind" hinein. Der Fachkräftemangel besteht in den unteren Besoldungsgruppen bei den Nachwuchskräften, und nicht bei den hohen Ämtern und Führungspositionen, die die älteren Kollegen i.d.R. bekleiden. Klar ist die Altersgrenze sehr pauschal (der eine geht mit 67 in Pension, der andere wird mit 69 zum ersten Mal Bundeskanzler) und es ist volkswirtschaftlich auch wünschenswert, dass länger gearbeitet wird - aber bitte nicht auf Kosten der Karrieren der jungen Kollegen.
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