Am 6. Februar 2024 hat sich die bayerische Staatsregierung auf die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich in Bayern geeinigt.
Liebe Leserin, lieber Leser,
auch bayer. Beamte und Versorgungsempfänger erhalten nun mehr Geld. In dem von der bayerischen Staatsregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung 2024/2025 ist neben der Sockelerhöhung um 200 Euro (100 Euro für Anwärterinnen und Anwärter) auch die Erhöhung der Zulagen um umgerechnet 4,76 Prozent zum 1. November 2024 enthalten.
1. Eckpunkte des Gesetzesentwurfes:
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Inflationsausgleichszahlung-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro (1000 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
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Inflationsausgleichszahlung-Monatszahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
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Übertragung auf den Versorgungsbereich: entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge sowie Gewährung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe des jeweiligen Ruhegehaltsatzes
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Ab 1. November 2024: Erhöhung der Besoldung um 200 Euro (100 Euro für Anwärterinnen und Anwärter); Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent
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Ab 1. Februar 2025: Lineare Anpassung um 5,5 Prozent (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
Näheres hierzu finden Sie hier.

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2. Inflationsausgleich
Zur Höhe der Zahlungen und zu den näheren Einzelheiten kann auf die folgenden Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamtes für Finanzen verwiesen werden:
a) Beamte
Ein Frohes Osterfest wünscht Ihnen, liebe Leserinnen und Leser
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

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