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Kiffen? Wenn schon, dann mit Diplom!

Am 1.4.2024 trat bekanntlich das höchst umstrittene Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz – CanG, BGBl. I Nr.109) in Kraft. Jetzt kann man Näheres zum „Kiffen“ auch studieren…

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Liebe Leserin, lieber Leser,

„Sie finden Cannabis interessant und wollen mehr über diese einzigartige und vielfältige Pflanze lernen? Dann sind Sie bei uns genau richtig: Cannabis können Sie bei uns jetzt auch studieren!

So wirbt die FH Erfurt für ihren Bachelor-Studiengang „Gärtnerischer Pflanzenbau“ und bietet ab Herbst 2024 eine Reihe von „wissenschaftlichen“ Modulen an, in denen sich Studierende  „intensiv“ mit Hanf beschäftigen können.

Im Studienablaufplan liest man dann von „eigenen Versuchen“.

  • Dagegen findet die Gefährlichkeit von Drogen, also etwa die Einstiegsfunktion für schwerere Rauschgifte wie Kokain, Heroin, Morphium  oder Ecstasy mit keinem Wort Erwähnung!
  • Das enorme Risiko für Jugendliche, mit Cannabis einen ersten Schritt in Richtung Drogenabhängigkeit und Rauschgiftsucht zu machen, wird ebenfalls nicht erwähnt!

Allein deshalb stellt sich die Frage, ob die von der FH Erfurt selbst propagierte „Wissenschaftlichkeit“ des Studiums wegen fehlender „Vollständigkeit“ überhaupt gegeben sein kann?

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Dr. Maximilian Baßlsperger

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1 Kommentar zu diesem Beitrag
kommentiert am 22.12.2024 um 17:26

Klar, die FH Erfurt... das Studium dort ist ja bereits für seine tollen Karrierechancen bekannt! Der dortige Masterabschluss in Sozialpädagogik befähigt zum Beispiel zum Direkteinstieg in die B-Besoldung (etwa als Verfassungsschutzpräsident Thüringens). Insbesondere wenn Sie (so wie der derzeitige Amtsinhaber) Ihr Jura-Studium abbrechen mussten, gehen Sie einfach an die FH Erfurt! Die Befähigung zum Richteramt stellt doch längst nur noch eine lästige "Soll-Vorschrift" dar. Und mit dem Bachelor in „Gärtnerischer Pflanzenbau“, Ihrem sog. "Kiffer-Diplom", erwerben Sie nicht nur wertvolle praktische (Konsum-)Kenntnisse und (Anbau-)Fähigkeiten, sondern vor allem die Laufbahnbefähigung für die 3. QE im Eingangsamt "Garteninspektor" (vgl. Anlage 2 zum BayBesG). Als modulare Qualifizierungsmaßnahme zum Gartenrat (oder direkt Leitenden Gartendirektor) ist dann der Anbau von ein paar besonders stark THC-haltigen Cannabis-Pflanzen vorgesehen, die Sie in der mündlichen Prüfung zusammen mit ihren Prüfern rauchen dürfen. Also los, nichts wie ab an die FH Erfurt, gehen Sie "Cannabis studieren!" (sic!), und fragen Sie mich jetzt bitte nicht, was ich heute geraucht habe.
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