Lehrer als Beamte: Hat die Vernunft gesiegt?

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Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern stellt im Jahr 2013 Lehrer als Beamte ein. Im August überreichte Bildungsminister Mathias Brodkorb den ersten 53 Referendaren ihre Ernennungsurkunden als Beamte auf Widerruf.

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

bisher war Mecklenburg-Vorpommern eines der Bundesländer, die Lehrer ausschließlich als Angestellte beschäftigten. Hier hat sich jetzt ein Wandel zugetragen.

Schon in dem Beitrag Müssen Lehrer Beamte sein? wurde darauf verwiesen, dass es Sinn macht, Lehrer im Beamtenverhältnis zu beschäftigen, weil Lehrer unabhängige Vorbilder sein müssen, wobei diese Unabhängigkeit nach dem Selbstverständnis des Berufsstandes sowohl

 

  • gegenüber der Schulführung, als auch
  • gegenüber (naturgemäß voreingenommenen) Eltern, aber auch
  • gegenüber gefährlichen politischen Einflüssen von außen

 

gegeben sein muss.

In den Schulen werden von unseren Lehrern überwiegend hoheitliche, für Schüler und deren Eltern bedeutsame Entscheidungen getroffen (Notengebung – Versetzung in die nächsthöhere Klasse – Schulabschlüsse – Zulassung zu weiterführenden Schulen etc.).

 

Ich denke:

Die bestmögliche Objektivität wird dabei durch die persönliche, sachliche, aber auch finanzielle Unabhängigkeit der Lehrpersonen – und damit durch ein Beamtenverhältnis – gewährleistet.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Ernennungen in Mecklenburg-Vorpommern im Grunde eine ganz andere Ursache hatten, wie der Bildungsminister des Landes eindeutig zum Ausdruck brachte: „Die Verbeamtung spielt bei jungen Menschen eine große Rolle und macht die Ausbildung an unseren Schulen attraktiver“.1 Es ging also in erster Linie darum, im Wettbewerb zwischen den Bundesländern um geeignete Lehrer auch im Norden Deutschlands zu bestehen. Siehe dazu auch den Beitrag: Als Lehrer nach Sachsen?

 

Fazit:

Im Sinne der bestmöglichen Ausbildung der Kinder wurde in Mecklenburg-Vorpommern die richtige Entscheidung getroffen – auch wenn hier die Vernunft wohl aus ganz anderen Überlegungen gesiegt hat!

 

Ihr

Dr. Maximilian Baßlsperger
_____________________________

1 Sachsen-Anhalt führte aus diesen Gründen ebenfalls den Beamtenstatus für Lehrer bereits vor einigen Jahren neu ein.


Zur hoheitlichen Tätigkeit von Lehrern wird empfohlen:

 

1. Baßlsperger, Einführung in das Beamtenrecht (print), Kapitel 7 Rn. 84.


2. Baßlsperger, Einführung in das Beamtenrecht (online), Kapitel 7 Rn. 84

3. Summer in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayerisches Beamtenrecht, § 3 BeamtStG, Rn. 1 ff.

4. v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer, HBR IV , § 3 BeamtStG, Rn. 1 ff.




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1 Kommentar zu diesem Beitrag
kommentiert am 19.11.2014 um 16:03:
Schule ist "der" Kern unserer Daseinsvorsorge, weil Kinder unsere Zukunft sind - schon deshalb gehören Lehrer ins Beamtenverhältnis (Art. 33 IV GG) !!!!!!
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