Master of Administration – eine Wohltat für das Beamtenrecht
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst steht seit Jahren in der Kritik, die sich u. a. wie folgt äußert:
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Das Aufstiegsverfahren sei im Vergleich mit dem sonst erforderlichen juristischen Studium zu einfach.
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Es fehlten angemessene Prüfungen und deswegen die bei einem Prüfungsverfahren nötige Objektivität.
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Der berufliche Aufstieg werde de facto durch die dienstliche Beurteilung bereits vorweggenommen.
Lesen Sie dazu etwa die Beiträge:
Grundsätzlich gewährt der akademische Grad „Master“ die laufbahnrechtliche Möglichkeit, in den höheren Dienst übernommen zu werden (vgl. § 17 BBG, § 21 BLV und die entsprechenden Laufbahnvorschriften der Länder). Einen interessanten neuen Weg beschreiten deshalb hier der Bund und die Fachhochschule Brühl durch die Einführung des Studiengangs „Master of Administration“. Bereits im Oktober 2013 wurde erstmalig insgesamt 20 Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs der akademische Grad „Master of Public Administration“ verliehen.
Das Studium besteht aus insgesamt 21 Pflicht und Wahlmodulen:
Pflichtmodule, die von allen Studierenden zu belegen sind, sind vier Basis- und vier Aufbaumodule sowie das Modul „Masterarbeit“. Das Modul „Masterarbeit“ besteht aus der Masterarbeit und ihrer mündlichen Verteidigung.
Die Wahlmodule werden nach dem ermittelten Bedarf der Dienstbehörden angeboten. Aus einem breit gefächerten Angebot haben die Studierenden vier Module zu belegen.
Wichtig ist dabei: Die Studierenden müssen während des Studiums an objektiven Kriterien und damit am Leistungsprinzip des Art. 33 Abs. 2 GG (Anonymität, Vergleichbarkeit) ausgerichtet Prüfungen absolvieren.
Ich denke:
Es ist zu hoffen, dass dem Bund und der FH Brühl hier eine Vorreiterrolle zukommt und viele Länder diesem Beispiel folgen. Die Aufstiegsverfahren in den höheren Dienst wären dann nicht länger den Vorwürfen mangelnder Qualität und mangelnder Objektivität ausgesetzt.
Letztendlich sollen noch zwei Punkte besonders erwähnt werden:
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Das Studium wird nicht nur für Aufstiegsbeamte, sondern auch als originäres Studium für „allgemeine Studienbewerber“ angeboten. Auch hierzu enthält die o.g. Internetadresse der FH Brühl weitere Informationen.
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Wer das Studium erfolgreich abschließt, der besitzt nicht nur beim Bund, sondern auch in den Ländern die erforderliche Qualifikation für den höheren Verwaltungsdienst.
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
Hinweise: Zum Aufstieg und zum Wechsel in den Dienst eines (anderen) Bundeslandes siehe
Baßlsperger, Einführung in das Beamtenrecht, Kapitel 9, Rn. 62 ff.

