Schäuble als Vorgesetzter
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Michael Offer ist von seinem Amt als Pressesprecher des Bundesfinanzministers zurückgetreten, weil „er nicht mehr das volle Vertrauen des Ministers genieße“.2
§ 3 Abs. 2 BBG lautet:
„Dienstvorgesetzter ist, wer für beamtenrechtliche Entscheidungen über die persönlichen Angelegenheiten der ihm nachgeordneten Beamten zuständig ist. Vorgesetzter ist, wer einem Beamten für seine dienstliche Tätigkeit Anordnungen erteilen kann.“
Bundesfinanzminister Schäuble handelte während der Pressekonferenz als weisungsbefugter Vorgesetzter seines Beamten. Sein rüdes Verhalten hatte für Empörung bei Politikerkollegen gesorgt. Nicht nur die Opposition warf dem Minister einen schlechten Stil vor. „So, wie sich Minister Schäuble aufgeführt hat, geht man mit Schutzbefohlenen nicht um“, sagte etwa Carsten Schneider, der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Auch Koalitionspolitiker, wie der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki, echauffierten sich über das Verhalten Schäubles.
Ich denke:
Vorgesetzte und Dienstvorgesetzte sollten immer gleichzeitig auch Vorbildcharakter besitzen.
Dies gilt in besonderem Maße für Wolfgang Schäuble, denn er war von 1989 bis 1991 und von 2005 bis 2009 Innenminister der Bundesrepublik Deutschland und in dieser Funktion oberster Dienstvorgesetzter aller Beamten und Beamtinnen des Bundes.
Vorgesetzte und Beamte dienen der Allgemeinheit. Es offenbart nicht nur einen schlechten Stil, Mitarbeiter vor den Augen der Öffentlichkeit bloßzustellen. Ein solches Verhalten ist außerdem für das sonst so sehr von den Vertretern der Dienstherren propagierte Leistungsprinzip absolut kontraproduktiv.
Schäubles Erklärung nach seinem wenig erfreulichen Auftritt lautete lediglich: „Bei aller berechtigten Verärgerung habe ich vielleicht überreagiert“.3
Sein Auftreten als Vorgesetzter stellte aber nicht nur „vielleicht“, sondern ganz sicher ein bedauernswertes Fehlverhalten dar. Eine förmliche und vorbehaltslose Entschuldigung wäre deshalb angemessen gewesen, denn:
Wer die erste Geige spielt, sollte auch den richtigen Ton treffen!
Herzlich,
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
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1 http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,728073,00.html
2 http://www.welt.de/politik/deutschland/article10780706/Schaeuble-findet-seinen-Wutausbruch-berechtigt.html
3 http://www.stern.de
Zur Vorgesetztenstellung wird empfohlen:
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Summer in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayerisches Beamtenrecht, Art. 3 BayBG Rn.7 undZängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayerisches Beamtenrecht,
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§ 35 BeamtStG 18 ff. 3.
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v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer, HBR IV, § 35 BeamtStG. Rn.51ff

