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Wen soll ein Bayerischer Beamter wählen?

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Am kommenden Sonntag (8. Oktober) findet in Bayern die Landtagswahl statt. Viele Wähler haben sich noch nicht auf eine Partei festgelegt und andere gehören der – eine Demokratie erst prägenden – Gruppe der „Wechselwähler“ an. Welche Überlegungen stellt hier aber ein bayerischer Beamter bei seiner Stimmabgabe an?

Liebe Leserin, lieber Leser,

zur Wahl stehen diesmal immerhin 1811 Bewerber und Bewerberinnen aus 15 Parteien. Alle wollen natürlich gewählt werden – auch von den aktiven und ehemaligen Beamten.

Im Jahr 2022 befanden sich in Bayern gemäß dem Statistischen Landesamt ca. 262.000 Beamte im aktiven Dienst1, die Zahl der Versorgungsempfänger (= der Ruhestandsbeamten) betrug nach dem Versorgungsbericht der Bayer. Staatsregierung bereits im Jahr 2020 ca. 140.000 und dürfte mittlerweile auf 150.000 gestiegen sein. Bei diesem Personenkreis  handelt es sich also um ein nicht zu unterschätzendes Wählerpotenzial von mehr als 400.000 Personen2.

Bei der Abwägung, welcher Partei ein bayerischer Beamter bei der anstehenden Landtagswahl seine Stimme geben wird, dürften naturgemäß mehrere Überlegungen eine Rolle spielen. Es entspricht dabei zunächst durchaus dem demokratischen Grundgedanken, bei jeder Wahl die eigenen Vorteile in sein Abstimmungsverhalten einzubringen. Und da wird so mancher bayerische Beamte nicht außer Acht lassen können, dass Bayern im Vergleich zu den anderen Bundesländern – und auch zum Bund – bei der Besoldung und Versorgung immer den ersten Platz einnimmt. Im Tarifbereich ausgehandelte Lohnerhöhungen wurden stets zeitnah auf die Beamten übertragen. Außerdem wurde mit dem „Leistungslaufbahngesetz“ – entgegen gravierender und nach wie vor bestehender verfassungsrechtlicher Bedenken von hochangesehenen Gutachtern – gerade für das größte Wählerpotenzial, nämlich die Beamten des (früheren) mittleren und gehobenen Dienstes eine einzigartige Möglichkeit geschaffen, die „Karriereleiter“ durch nahezu prüfungsfreie Aufstiegsmöglichkeiten und damit nur aufgrund der dienstlichen Beurteilung zu erklimmen. Gerade diese Tatsachen dürften bei so manchem  Staatsdiener ausschlaggebend sein. Andererseits muss es bei dem „gemeinen“ Beamten auf völliges Unverständnis stoßen, warum nach wie vor nur in Bayern (!) eine ungerechte und unverständliche Besoldungsregelung existiert, wonach den Ministerialbeamten eine besondere – uns auch noch versorgungsrelevante – Zulage zusteht. Da wäre eine leichte Ersparnismöglichkeit gegeben, die aber offensichtlich kein Abgeordneter will!

Wohl nicht nur der Schreiber dieser Zeilen geht davon aus, dass nach dem 8. Oktober alles seinen gewohnten Gang geht und CSU und Freie Wähler wieder gemeinsam die Regierung in unserem wunderschönen Vaterland (wenn man das noch sagen darf – anders als „Indianer“, „Zigeuner“ oder gar „Neger“) bilden werden. Es kommt voraussichtlich nur darauf an, ob die Freien Wähler jetzt auch noch zusätzlich das Landwirtschaftsministerium erhalten!

Den unterlegenen Parteien (SPD, Grüne, FDP) bleibt nichts anderes übrig, als wieder einmal anzuführen, dass ausschließlich die Bundespolitik für ihr miserables Ergebnis bei der Landtagswahl verantwortlich sei. Und da könnten sie in der Tat Recht behalten, weil sich auch mancher Beamter an den „großartigen gesetzgeberischen Errungenschaften“ der sog „Ampelkoalition“ orientieren und sich dabei an Gesetze erinnern wird, die alle ausschließlich dem „Interesse der Allgemeinheit“ dienen sollen: Das Heizungsgesetz, das Hinweisgeberschutzgesetz, das Selbstbestimmungsgesetz zum Schutz Transsexueller usw. usw.…

Weiterhin könnten vielleicht auch die nicht zu glaubenden Verständnislücken des amtierenden Bundeskanzlers bei dem „Cum-Ex-Skandal“ (Schaden: 150 Millionen) nicht unbeachtet bleiben. Und erst das hohe „Renommee“ der amtierenden Außenministerin im eigenen Land, aber gerade auch in China und Indien, die von ihr durchgeführte Rückgabe von Kunstwerken an die Milliardäre und nigerianischen Machthaber und ihre Ausgaben in Höhe von jährlich 130.000 Euro für ihre persönliche Visagistin könnten ebenso eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen, wie die „Klüngelei“ des Wirtschaftsministers, der hochdotierte Stellen an Verwandte und Freunde vergeben hat. Aber immerhin wurden in den Bundesministerien mehr als 1.700 neue Beamtenstellen geschaffen3!

Ein Schelm, der hierbei gleichzeitig auch an die Verwandtschaftsaffäre oder an die Selbstbereicherung bei den Atemschutzmasken in Bayern denkt! Bringt man die Bundespolitik und den von Bundespolitikern verursachten Schaden in seine Wahlüberlegungen mit ein, so könnte bei jedem bayerischen Beamten auch deshalb Ärger aufkommen, weil der ehemalige Verkehrsminister Andreas Scheuer nicht einmal im Stande war, das einfache österreichische und europarechtskonforme Modell der Autobahnmaut in Deutschland umzusetzen und dieser Könner seines Faches immer noch der CSU angehört – und wohl irgendwann einmal wieder mit einem „Pöstchen“ versorgt wird. Dieser Missmut wird vielleicht durch die nicht zu widerlegende Tatsache gesteigert, dass dieser „Möchtegerndoktor“ dabei den Steuerzahlern einen Schaden von einer halben Milliarde (!) verursacht hat – wobei die entgangenen Einnahmen von einer geschätzten weiteren halben Milliarde in dieser Summe noch nicht einmal berücksichtigt sind! Was sind da schon die 150 Millionen des Olaf Scholz!

Äußerst ungern erinnert man sich als Beamter aber auch an völlig sinnlose Gesetze der Bayer Staatsregierung, wie etwa die Erhöhung der Dienstzeit von 38,5 auf 42 Stunden – entgegen dem ausdrücklichen Versprechen des Spitzenkandidaten und späteren Ministerpräsidenten („Stoibernachmittag“), die Arbeitszeit im öff. Dienst unangetastet zu lassen. Unverständnis wird bei so manchem Beamten weiterhin aufkommen, wenn er an die völlig sinnlose – und wieder aufgehobene – achtjährige Gymnasiumszeit seiner Kinder zurückdenkt („Hohlmeierjahr“ – die Tochter von Franz Josef Strauß wurde anschließend im wohlbestallten Europaparlament untergebracht).

Da gäbe es noch viele Ärgernisse die man verdauen musste, wie etwa das arrogante Auftreten des ehemaligen Staatssekretärs im Innenministerium und späteren CSU-Generalsekretärs Stefan Mayer – aber halt! Der ist ja kein Landtagskandidat, sondern darf mit Sicherheit bei der nächsten Wahl zum Bundestag erneut antreten!

Aber bei seiner Stimmabgabe wird auch der bayerische Beamte in erster Linie nicht nachtragend sein oder an die Vergangenheit denken, sondern es wird ihm wichtig erscheinen, was in den kommenden Jahren auf ihn zukommt. Und da könnte es doch ganz nützlich sein, sich die Wahlprogramme der in Bayern im Jahr 2023 zur Landtagswahl antretenden Parteien – gerade in Bezug auf die Angelegenheiten der Beamten – einmal etwas näher anzuschauen.

I.  Die Wahlprogramme der einzelnen Parteien

CSU:

Das Wahlprogramm der CSU stellt mehr auf bisher erbrachte Leistungen, als auf Zukunftsperspektiven für den öff. Dienst ab. So wird darauf hingewiesen, dass bereits 45.000 Polizisten in und für Bayern tätig sind. Ob es künftig noch mehr Einstellungen geben soll, das wird zwar offengelassen, aber immerhin soll nach dem Wahlprogramm die Bayerische Reiterstaffel auf insgesamt 100 Pferde für ganz Bayern ausgebaut werden. Neue Stellen bei der Polizei müssen – so die CSU – auch bei den Staatsanwaltschaften, den Strafgerichten und in den Justizvollzugsanstalten künftig zu neuen Stellen führen. Außerdem will man mit mehr Lehrern die „Schule der Zukunft“ anstreben – und dieses Ziel soll auch mit mehr verbeamteten Lehrern erreicht werden4. Den Bediensteten des Freistaates Bayern – also auch den Beamten – soll mit dem Dienstrad Leasing Modell „JobBike Bayern“ ein modernes Angebot für den Weg zur Arbeit unterbreitet werden.

Freie Wähler

Freie Wähler wollen mehr Stellen für Richter und Staatsanwälte, um Gerichtsverfahren schneller und sorgfältiger durchzuführen. Justizvollzugsbeamte müssten besser bezahlt werden. Eine Erhöhung der Anfangsbesoldung von Justizwachtmeistern von A4 auf A5 und in der Endstufe von A6 auf A7 ist nach dem Wahlprogramm genauso geplant, wie die Schaffung von 1000 Stellen für „polizeiausbildungsferne Tätigkeiten zur Entlastung der Polizeibeamten“. Ein Anspruch auf einen Nachteilsausgleich für zu Unrecht einer Straftat/Dienstpflichtverletzung bezichtigte Beamte soll gesetzlich festgelegt werden. Zur Entlastung der Beamten soll ganz allgemein das vorhandene Verwaltungspersonal aufgestockt werden. (Warum nicht gleich die Zahl der Beamten?)

Grüne:

Unter den Stichwörtern „Beamte“ und „öffentlicher Dienst“ findet man bei der „Grünen“  lediglich: „Jugendbeamte sind ein wichtiger Bestandteil der Präventionsarbeit. Deren Arbeit wie auch die personelle Ausstattung werden wir verstärken. Schulen sollen Kurse zu Zivilcourage und Verkehrserziehung durchführen“ und weiter „Bayern muss sich nach den Grünen als letztes Bundesland ohne Aktionsplan den Benachteiligungen „queerer“ Menschen endlich stellen“. Das Land muss also künftig in den Bereichen Sicherheit, Bildung, Gesundheit, Beratung, Asyl und Migration, Sport und Freizeit, öffentlicher Dienst, Erinnerungskultur sowie Sichtbarkeit dafür sorgen, hier die Diskriminierung von Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen, von Lesben und Schwulen ab- und deren Akzeptanz aufzubauen.

SPD:

Die Partei  verspricht in den nächsten fünf Jahren den Personalbestand der Bayerischen Polizei um zehn Prozent erhöhen. Gleichzeitig soll eine Kennzeichnungspflicht für alle Beamtinnen und Beamten der Polizei eingeführt werden. Die Zahl der heute gut 15.000 „angestellten“ Finanzbeamtinnen und -beamten soll sich schrittweise auf die benötigten 20.000 Stellen zu erhöhen. Das Personalvertretungsrecht in Bayern soll modernisiert, die Weiterbildung gezielt ausgebaut und der Staat als „Arbeitgeber“ wieder zum Vorbild gemacht werden.

AfD:

Die AfD will künftig die Richterwahl politisch neutral gestalten. Bei der Polizei sollen die erforderlichen personellen und logistischen Voraussetzungen geschaffen werden, um Abschiebemaßnahmen zu beschleunigen. Weitere Aussagen zum Berufsbeamtentum und/oder zum öff. Dienst sind (soweit ersichtlich) in diesem Wahlprogramm nicht enthalten. Zu der Zahl der Abgeordneten als „Amtsträger“ fordert die Partei allerdings, den Bayerischen Landtag mit seinen derzeit 205 Abgeordneten auf höchstens 180 Mitglieder zu beschränken.

FDP:

In Schulen soll nach dem Willen der FDP das Personalbudget einer unbesetzten Beamtenstelle in gleicher Höhe für ein attraktives Angestelltenverhältnis eingesetzt werden. Die Tätigkeit von Lehrern im Angestelltenverhältnis sollte mindestens gleichwertig zu Beamtenstellen gestaltet und finanziert werden. Polizeibeamte sollten gekennzeichnet und Englisch allgemein als zweite Verwaltungssprache eingeführt werden.

Übrige Parteien:

Auf die Darstellung weiterer Wahlprogramme wird verzichtet, weil hier entweder nach den bestehenden Voraussagen nicht mit deren Einzug in den Landtag gerechnet werden kann, oder weil darin keine Aussagen zum Berufsbeamtentum bzw. generell zum öffentlichen Dienst enthalten sind.

Im Übrigen wollen alle Parteien eine „Entbürokratisierung“ – hier ist der Wunsch seit Jahrzehnten der Vater des (guten) Gedankens….

Fazit:

„Wer die Wahl hat, hat die Qual!“ Aber dabei gilt: In jeder Demokratie begründet das Wahlrecht auch eine Wahlpflicht!?!? Und die besteht schließlich genauso für Beamte – auch wenn bei der letzten Landtagswahl bekanntlich nicht einmal jeder dritte von vier Wahlberechtigten seine Stimme abgegeben hatte....

Ihr

Dr. Maximilian Baßlsperger


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2 Wahlberechtigt sind insgesamt 9,4 Millionen Bürger

4 Allen künftigen Abgeordneten wird empfohlen, zum Beamtenverhältnis von Lehrern den Art. 133 Abs. 2 der Bayer. Verfassung einmal gründlich zu lesen!

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3 Kommentare zu diesem Beitrag
kommentiert am 06.10.2023 um 09:54:
Die "Grünen" kann kein halbwegs vernünftig denkender Mensch mehr wählen. Es ging bei dieser Partei nur darum, Wasser zu predigen, sie selbst trinken aber liebend gern Wein! Die Millionärin Baerbock beabsichtigt ausdrücklich noch 10 Millionen Asylanten aufzunehmen und will damit jeglichen Wohlstand ruinieren! Typisch ist auch: Ricarda Lang erteilt Ernährungstipps; Habeck weiß als Wirtschaftsminister nicht einmal, was Insolvenz bedeutet. Und das Schlimmste: Trotz aller "Klimakompetenz" fahren grüne Politiker immer noch mit Brennstoff - Dienstwagen!!!!!! Das ist zwar alles Bundespolitik, aber die Bayerischen "Grünen" unterscheiden sich bei der zur Schau getragenen Inkompetenz nicht im Geringsten: Siehe den mehr als peinlichen Auftritt Katharina Schulze bei Markus Lanz zur Windkraftproblematik. Wie der Verfasser des Blogs schreibt: CSU und Freie werden weiterhin regieren - und die "Grünen" bleiben -Gott sei Dank - im politischen Abseits unseres schönen "Vaterlandes" (siehe dazu den amüsanten Abschnitt im Beitrag)!
kommentiert am 02.10.2023 um 18:56:
So frech und so völlig zutreffend kann man wohl erst als pensionierter Beamter schreiben! Respekt!
kommentiert am 02.10.2023 um 12:16:
Meines Erachtens geht es 95 Prozent der Kandidaten nur oder zumindest in erstet Linie darum, einen gut bezahlten Posten mit Pensionsberechtigung zu erhalten! Deswegen mache ich von meinem Recht Gebrauch erst gar nicht zu wählen!
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