EU-Förderprogramme 2016 - Newsletter Januar 2016
1. Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU: Förderung von Erstintegrationsmaßnahmen für Flüchtlinge
Frist für Interessensbekundung: 16. Februar 2016
Am 16. Dezember 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Aufforderung für das Jahr 2015 zur Einreichung von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen aus dem europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) veröffentlicht.
Der AMIF wurde 2014 von der EU eingerichtet, er umfasst im Förderzeitraum 2014 bis 2020 europaweit ein Gesamtvolumen von 3,1 Mrd. €. Für die Verwaltung des Fonds in Deutschland ist das BAMF in Nürnberg zuständig. Die inhaltliche Ausrichtung des AMIF wird durch das nationale Programm Deutschlands festgelegt.
Der AMIF umfasst die drei Förderschwerpunkte - Asyl, Integration und Rückkehr.
Im ersten Ziel Stärkung und Weiterentwicklung des europäischen Asylsystems steht neben der Verbesserung der Beratung und Erstorientierung die Identifizierung und Betreuung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge im Fokus.
Im zweiten Bereich Integration von Drittstaatsan-gehörigen und legale Migration liegen die Schwerpunkte im Bereich der Vorintegration, der Teilhabe von Migranten am ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Leben. Außerdem soll das Integrationsmanagement verbessert werden.
Im dritten Ziel Rückkehr liegt der Fokus auf der freiwilligen Rückkehr.
1.1 Antragsberechtigte und Fördervolumen:
Anträge können Projektträgern aus der Integrationsarbeit, v.a. Kommunen, deren Einrichtungen, freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Bildungseinrichtungen und qualifizierte Sprachkurs-trägern stellen. Im Rahmen der Aufforderung stehen für Projekte zur Verbesserung der Aufnahme, der Information sowie der Erstintegration von Flüchtlingen insgesamt 2,98 Mio. € zur Verfügung.1.2 Antragsfrist und förderfähige Maßnahmen:
1.3 Kofinanzierung und Projektdauer:
1.4 Antragsunterlagen:
2. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung – Art. 8 EFRE-Verordnung: Innovative Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung Projektaufruf für „Innovative Stadt-entwicklungs-Maßnahmen“ Antragsfrist: 31. März 2016
2.1 Antragsberechtigte und Antragsfrist:
2.2 Fördervolumen, Projektlaufzeit und Kofinanzierung:
2.3 Förderfähige Maßnahmen:
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Im Bereich Energiewende sind Projekte zur lokalen erneuerbaren-Energien-Erzeugung, Energiesanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden, CO2-Einspar- und Energieeffizienzmaßnahmen (auch bei öffentlichen Gebäuden), Kühlungs- und Heizungslösungen förderfähig.
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Im Bereich Integration von Zuwanderern sind Projekte zur Sozial- und Gesundheits-infrastruktur, in Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie im sozialen Wohnungsbau förderfähig.
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Im Bereich lokaler Arbeitsmarkt können Projekte zur Förderung der Fähigkeiten der lokalen Wirtschaft genehmigt werden. Darunter fallen Lieferketten lokaler Märkte, KMU-Förderung und -vernetzung, Wirtschafsförderung in nachhaltigen Sektoren wie Kreislaufwirtschaft, Gesundheit, „grüne“ Wirtschaft oder IKT sowie die Förderung der Unternehmenskultur.
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Zur Bekämpfung der städtischen Armut fördert der vierte Bereich innovative Lösungen zur Bekämpfung der Ursachen des Armutskreislaufs in besonders benachteiligten städtischen Gebieten.
Andrea Gehler
3. Förderung der Sozialen Innovation im Europäischen Sozialfonds (ESF) Bayern: Arbeit 4.0 und Arbeitsmarkt-integration von Langzeitarbeitslosen Frist für Interessensbekundung: 15. März 2016
Am 13. Januar 2016 hat das Bayerische Sozialministerium einen Aufruf zur Interessensbekundung für Projekte zur Sozialen Innovation im Europäischen Sozialfonds (ESF) zum Thema „Arbeit 4.0“ zur Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung der Arbeitswelt und zur Arbeitsmarktintegration von langzeitarbeitslosen Alleinerziehenden oder langzeitarbeitslosen Eltern, veröffentlicht.
3.1 Förderfähige Maßnahmen:
3.2 Kofinanzierung und Antragsfrist:
3.3 Antragsverfahren:
3.4 Informationen zur Antragstellung:
Der aktuelle Aufruf ist unter
http://www.sozialministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmas/esf/zweiter_aufruf_sozialen_innovation.pdf
abrufbar.
Weitere Informationen, auch zum ESF in Bayern finden sich unter:
http://www.stmas.bayern.de/esf/
Andrea Gehler
4. Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ . Schwerpunktthemen, Antragsfristen 2016, Online-Antragsverfahren
1. Programmbereich 1 „Europäisches Geschichtsbewusstsein“:
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Gedenken an wichtige historische Wendepunkte in der jüngeren europäischen Geschichte. Hier wurden für jedes Jahr bis 2020 Schlüsselmomente festgelegt, die einen bestimmten Bezug zum genannten Jahr haben und gesondert vorgestellt werden;
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Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung unter totalitären Regimen;
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Ausgrenzung und Verlust der Bürgerrechte in totalitären Regimen: Lehren für die Gegenwart
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Demokratischer Wandel und Beitritt zur Europäischen Union.
2. Programmbereich 2 „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“:
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Euroskeptizismus verstehen und diskutieren;
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Solidarität in Krisenzeiten;
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Bekämpfung der Stigmatisierung von „Einwanderern“ und positive Gegenerzählungen zur Förderung des interkulturellen Dialogs und des gegenseitigen Verständnisses;
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Debatte über die Zukunft Europas.
Besondere Gedenkanlässe im Rahmen des Förderbereiches 1 „Europäisches Geschichtsbewusstsein“:
Gedenkanlässe 2016:
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1936: Beginn des spanischen Bürgerkriegs
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1951: Verabschiedung des Abkommens der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge in Bezug auf die Situation der Flüchtlinge in Europa nach dem 2. Weltkrieg
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1956: Mobilisierung der politischen und gesellschaftlichen Kräfte in Mitteleuropa
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1991: Beginn der Jugoslawienkriege
Gedenkanlässe 2017:
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1917: Die sozialen und politi-schen Revolutionen, der Zerfall von Großmächten und die Auswirkungen auf die politische und historische Landschaft
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1957: die Römischen Verträge und die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Gedenkanlässe 2018:
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1918: Ende des 1. Weltkrieges - der Aufstieg von Nationalstaaten und die verpasste Chance auf Zusammenarbeit und friedliche Koexistenz in Europa
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1938/1939: Beginn des 2. Weltkriegs
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1948: Beginn des Kalten Krieges
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1948: Der Haager Kongress und die europäische Integration
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1968: Protest- und Bürgerrechtsbewegungen, Einmarsch in die Tschechoslowakei, Studentenproteste und antisemitische Hetzkampagnen in Polen
Gedenkanlässe 2019:
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1979: Wahlen zum Europäischen Parlament - außerdem 40-jähriges Jubiläum der ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments
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1989: Demokratische Revolutionen in Mittel- und Osteuropa und Fall der Berliner Mauer
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2004: 15-jähriges Jubiläum der EU-Osterweiterung
Gedenkanlässe 2020:
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1950: Erklärung von Robert Schuman
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1990: Wiedervereinigung Deutschland
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2000: Verkündung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Die Fördermaßnahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ haben unterschiedliche Antragsfristen. Sie hängen mit dem Start oder dem Durchführungszeitraum des geplanten Projektes zusammen.
1. Programmbereich 1 „Europäisches Geschichtsbewusstsein“:
2. Programmbereich 2: „Demokratisches Enga-gement und Bürgerbeteiligung“:
Bürgerbegegnungen:
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1. März für Projekte, die zwischen dem 1.7.2016 und dem 31.3.2017 beginnen;
1. September für Projekte, die zwischen dem 1.1. und dem 30.9.2017 beginnen.
Vernetzung von Partnerstädten:
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1. März für Projekte, die zwischen dem 1.7. und dem 31.12.2016 beginnen;
1. September für Projekte, die zwischen dem 1.1. und dem 30.6.2017 beginnen.
• Projekte der Zivilgesellschaft:
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1. März für Projekte, die zwischen dem 1.8. und dem 31.1.2016 beginnen.
Die aktuellen Ausschreibungen für die einzelnen Fördermaßnahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ finden sich auf den Inter-netseiten der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA). Bei der Antragstellung handelt es sich um ein Online-Verfahren, d.h. der Antragsteller erstellt zunächst online das auf ihn zugeschnittene Antragsformular (interaktives PDF-Dokument), lädt es auf einen lokalen Rechner herunter und bearbeitet es dort. Anschließend übermittelt er es auf digitalem Weg an die EACEA.
In ihrer „Proposal Submission User Guide“ (http://www.kontaktstelle-efbb.de/fileadmin/user_upload/4_infos-service/publikationen/proposal-submission-user-guide_version-1-efc-project-grants-2015.pdf - allerdings in englischer Sprache) erläutert die EACEA ausführlich und mit grafischen Darstellungen, wie ein Antragsformular generiert, ausgefüllt und abgesendet wird. Dabei werden auch die technischen notwendigen Voraussetzungen erklärt.
Antworten auf häufige Fragen bietet die „Handreichung zum Registrierungsverfahren (http://www.kontaktstelle-efbb.de/fileadmin/user_upload/4_infos-service/publikationen/Handreichung_zum_Registrierungsverfahren_2016.pdf).
Internet:
http://eacea.ec.europa.eu/europa-fur-burgerinnen-und-burger_de (Homepage der EACEA)
http://www.kontaktstelle-efbb.de/
(Homepage der deutschen Kontaktstelle)
