Deutschkurse für Flüchtlinge
Liebe Leserin, lieber Leser
der frühzeitige Erwerb von Deutschkenntnissen ist unbestritten eine notwendige Voraussetzung für die Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt. Zu Recht weist die Bundesagentur für Arbeit darauf hin, dass ihre Aufgabe auch darin besteht, den Förderbedarf hinsichtlich der Deutschkenntnisse der Flüchtlinge für den Arbeitsmarkt zu erkennen und auf dieser Basis eine Deutschförderung einzuleiten.
Offensichtlich scheint diese Aufgabe aber nur mangelhaft umgesetzt worden sein. Jedenfalls kam der Bundesrechnungshof in einer aktuellen Untersuchung zu dem Ergebnis, dass „ein großer Teil der eingesetzten Mittel für Deutschkurse de facto ins Leere lief". Die Bundesagentur für Arbeit habe, so der Bericht weiter, "keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um den Erfolg der Einstiegskurse strukturiert zu prüfen". Die Kurse seien auch aufgrund der schlechten Qualität des Lernmaterials und der mangelnden Ausstattung der Kurse "von schwindenden bis zur Kursauflösung führenden Teilnehmerzahlen geprägt" gewesen.
Gute Deutschkenntnisse sind jedoch ohne Frage eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration, auch in der Arbeitswelt. Ohne entsprechende Sprachkenntnisse kann keine vernünftige Einarbeitung erfolgen, können keine Anweisungen korrekt umgesetzt werden, geschweige denn eine zwischen den Arbeitnehmern erforderliche Arbeitsabstimmung erfolgen.
Augenscheinlich ergreifen jetzt einzelne Arbeitgeber in diesem Bereich die Initiative und bezahlen Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen aus eigener Tasche. Denn das BMF hat nunmehr zu der Frage Stellung genommen, ob Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration von Flüchtlingen bei diesen zu Arbeitslohn führt.
Erfreulicherweise sieht die Finanzverwaltung in den Bildungsmaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung der deutschen Sprache ein ganz überwiegend betriebliches Interesse des Arbeitgebers, wenn dieser die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt. Im Klartext: Sieht der Arbeitgeber selbst es (subjektiv) für notwendig an, dass der Arbeitnehmer in dem Bereich, in dem er eingesetzt wird, die deutsche Sprache beherrscht und dokumentiert dies entsprechend, führt die Leistung des Arbeitgebers für Deutschkurse des Arbeitnehmers, bei diesem nicht zu Arbeitslohn.
Dabei ist diese steuerliche Sichtweise nicht auf Flüchtlinge beschränkt. Sie bezieht auch andere Arbeitnehmer ein, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
Anders sähe es nur aus, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Belohnungscharakter der Bildungsmaßnahme vorliegen.
Ich denke, mit diesen Vorgaben kann man arbeiten und zu dem richtigen Ergebnis kommen.
Es grüßt Sie
Ihr Matthias Janitzky

