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Elektrofahrzeuge: Auslagenersatz beim Aufladen eines Firmenwagens

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Entstehen einem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Nutzung eines Firmenwagens Kosten (z.B. Benzinkosten), die ihm vom Arbeitgeber ersetzt werden, liegt steuer- und sozialversicherungsfreier Auslagenersatz vor. Handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Kosten ist ein pauschaler Auslagenersatz steuer- und beitragsfrei, wenn der Arbeitnehmer die entstanden Kosten für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachweist (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2017, die Erläuterungen beim Stichwort „Auslagenersatz“ besonders unter den Nrn. 2 und 3).

Zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens (ausschließlich Pkw) beim Arbeitnehmer lässt die Finanzverwaltung für den Zeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2020 folgende monatliche Pauschalen zu:

a) mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

- für Elektrofahrzeuge                      20 € monatlich,

- für Hybridelektrofahrzeuge            10 € monatlich.

b) ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

- für Elektrofahrzeuge                      50 € monatlich,

- für Hybridelektrofahrzeuge            25 € monatlich.

Die vorstehenden Beträge mindern den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers aus der Firmenwagengestellung, wenn die Kosten für den Ladestrom nicht vom Arbeitgeber erstattet, sondern vom Arbeitnehmer selbst getragen werden.

(BMF-Schreiben vom 2.8.2017  IV C 5 – S 2334/14/10002-05; DOK 2017/0616210)

 

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