Elektrofahrzeuge: Auslagenersatz beim Aufladen eines Firmenwagens
Zur Vereinfachung des steuer- und beitragsfreien Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Firmenwagens (ausschließlich Pkw) beim Arbeitnehmer lässt die Finanzverwaltung für den Zeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2020 folgende monatliche Pauschalen zu:
a) mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
- für Elektrofahrzeuge 20 € monatlich,
- für Hybridelektrofahrzeuge 10 € monatlich.
b) ohne zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
- für Elektrofahrzeuge 50 € monatlich,
- für Hybridelektrofahrzeuge 25 € monatlich.
Die vorstehenden Beträge mindern den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers aus der Firmenwagengestellung, wenn die Kosten für den Ladestrom nicht vom Arbeitgeber erstattet, sondern vom Arbeitnehmer selbst getragen werden.
(BMF-Schreiben vom 2.8.2017 IV C 5 – S 2334/14/10002-05; DOK 2017/0616210)
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