Fahrpreisentschädigung: Anrechnung auf Reisekosten?
Hat der Arbeitgeber bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit seines Arbeitnehmers die Fahrtkosten getragen sowie Kenntnis davon, dass dieser infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels eine Fahrpreisentschädigung erhalten hat und verzichtet er darauf, dass der Arbeitnehmer den erhaltenen Betrag an ihn weiterleitet, liegt steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vor.
|
Ausführliche und ergänzende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Lexikon Lohnbüro. Die Online-Lösung können Sie sofort kostenlos für 30 Minuten testen. |
Weitere Informationen?
Hier finden Sie weitere aktuelle News zum Lohnsteuerrecht.
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Stephan kommentiert am 04.10.2017 um 16:28:
Gibt es denn hierzu auch eine Fundstelle?



