Fahrpreisentschädigung: Anrechnung auf Reisekosten?
Hat der Arbeitgeber bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit seines Arbeitnehmers die Fahrtkosten getragen sowie Kenntnis davon, dass dieser infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels eine Fahrpreisentschädigung erhalten hat und verzichtet er darauf, dass der Arbeitnehmer den erhaltenen Betrag an ihn weiterleitet, liegt steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vor.
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