rehm-verlag   Online-Produkte öffnen


Wichtiger Hinweis für dringende Bestellungen:
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu einer technischen Umstellung vom 26.1.-9.2.2026 – Mehr Informationen >

Lohnpfändung: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

1 Bewertung

Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2017, werden beim Stichwort „Lohnpfändung“ die bei der Pfändung von Arbeitslohn zu beachtenden Grundsätze erläutert. Alle pfändungsrechtlichen Besonderheiten ergeben sich aus dem im selben Verlag erschienenen Lexikon Arbeitsrecht.

Zu den unpfändbaren Teilen des Arbeitseinkommens gehören u. a. Gefahren-, Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2017, das Stichwort „Lohnpfändung“ unter Nr. 3). Zu diesen Erschwerniszulagen rechnet das Bundesarbeitsgericht auch die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Für die Beantwortung der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als „üblich“ und damit unpfändbar anzusehen sind, kann an die steuerliche Regelung zur Steuerfreiheit derartige Zuschläge angeknüpft werden. Vgl. hierzu im Einzelnen das Stichwort „Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit“ im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2017.

Das Bundesarbeitsgericht hat zudem darauf hingewiesen, dass Schichtzulagen sowie Zulagen für Samstags- oder sog. Vorfestarbeit der Pfändung unterliegen.

(BAG-Urteil vom 23.8.2017  10 AZR 859/16)

 

Ausführliche und ergänzende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Lexikon Lohnbüro. Die Online-Lösung können Sie sofort kostenlos für 30 Minuten testen.

 

 


Weitere Informationen?

Hier finden Sie weitere aktuelle News zum Lohnsteuerrecht.

0 Kommentare zu diesem Beitrag
Banner LexLohn 2024_355x280px_Produkte Beton.png
banner-arbeits-und-lohnsteuerrecht.png
Banner Quizwelt_min.jpg
Lohnsteuerrecht.png
SX_LOGIN_LAYER