Lohnsteuerbescheinigung: Ausländische Sozialversicherungsbeiträge bei steuerfreiem Arbeitslohn
In dem Ausstellungsschreiben für die Lohnsteuerbescheinigung 2018 weist die Finanzverwaltung bereits jetzt darauf hin, dass die Sozialversicherungsbeiträge für steuerfreien Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen sind, soweit der Sonderausgabenabzug nach der geänderten Rechtslage zu gewähren ist. Fraglich erscheint allerdings, ob dem Arbeitgeber selbst nach Ergehen des gesonderten Schreibens der Finanzverwaltung zur geänderten Rechtslage eine rechtliche Beurteilung im Hinblick auf sein Haftungsrisiko zugemutet werden kann.
(BMF-Schreiben vom 27.9.2017 IV C 5 – S 2378/17/10001; DOK 2017/0466177)
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