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Lohnsteuerbescheinigung: Ausländische Sozialversicherungsbeiträge bei steuerfreiem Arbeitslohn

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Im Newsletter des Lexikons für das Lohnbüro für den Monat Oktober 2017 wurde unter Nr. 7 auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hingewiesen, dass das Sonderausgabenabzugsverbot für Sozialversicherungsbeiträgen die im unmittelbaren Zusammenhang mit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit stehen, unionsrechtswidrig ist. Zur Umsetzung dieses Urteils wird die Finanzverwaltung in einem gesonderten Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu der geänderten Rechtslage Stellung nehmen.

In dem Ausstellungsschreiben für die Lohnsteuerbescheinigung 2018 weist die Finanzverwaltung bereits jetzt darauf hin, dass die Sozialversicherungsbeiträge für steuerfreien Arbeitslohn nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen sind, soweit der Sonderausgabenabzug nach der geänderten Rechtslage zu gewähren ist. Fraglich erscheint allerdings, ob dem Arbeitgeber selbst nach Ergehen des gesonderten Schreibens der Finanzverwaltung zur geänderten Rechtslage eine rechtliche Beurteilung im Hinblick auf sein Haftungsrisiko zugemutet werden kann.

(BMF-Schreiben vom 27.9.2017  IV C 5 – S 2378/17/10001; DOK 2017/0466177)

 

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