Pauschalierung der Lohnsteuer für Belohnungsessen, Incentive-Reisen, VIP-Logen und ähnliche Sachbezüge: 30%-ige Pauschalsteuer doch kein Geschenk
Der Bundesfinanzhof hatte in diesem Zusammenhang entschieden, dass die 30%-ige Pauschalsteuer als weiteres Geschenk beurteilt werden müsse mit der Folge, dass diese Steuer das steuerliche Schicksal des eigentlichen Geschenks teile. Ein Betriebsausgabenabzug komme daher nicht in Betracht, wenn der Wert des Geschenks und die dafür anfallende Pauschalsteuer insgesamt 35 € übersteige (vgl. hierzu den Newsletter für das Lexikon des Lohnbüros für den Monat Juli 2017).
Erfreulicherweise folgt die Finanzverwaltung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht und hält an ihrer steuerzahlerfreundlichen Auffassung fest. Sie hat das Urteil im Bundessteuerblatt Teil II mit einer Fußnote veröffentlicht und stellt für die Abziehbarkeit der Pauschalsteuer als Betriebsausgabe wie bisher darauf ab, ob die Aufwendungen für das Geschenk (also ohne die Pauschalsteuer) als Betriebsausgaben abziehbar sind. Ist dies zu bejahen, ist also auch die Pauschalsteuer als Betriebsausgabe abziehbar.
(BFH-Urteil vom 30.3.2017 IV R 13/14, BStBl. 2017 II S. 892 einschließlich Fußnote 1 zu dem Urteil)
|
Ausführliche und ergänzende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Lexikon Lohnbüro. Die Online-Lösung können Sie sofort kostenlos für 30 Minuten testen. |
Weitere Informationen?
Hier finden Sie weitere aktuelle News zum Lohnsteuerrecht.



