rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Vorsorgeaufwendungen: Ausländische Globalbeiträge zur Sozialversicherung

Jetzt bewerten!

Die steuerliche Berücksichtigung der sog. Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben – insbesondere der Sozialversicherungsbeiträge – im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung des Arbeitnehmers ist in Anhang 8a des Lexikons für das Lohnbüro, Ausgabe 2017, im Einzelnen anhand von Beispielsfällen erläutert.

In den Ländern Belgien, Irland, Lettland, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich und Zypern wird ein einheitlicher Sozialversicherungsbeitrag (sog. Globalbeitrag) erhoben. Die Finanzverwaltung hat für den Veranlagungszeitraum 2018 für das jeweilige Land bekannt gegeben, wie ein solcher Globalbeitrag prozentual auf Altersvorsorgeaufwendungen, Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung und auf sonstige Vorsorgeaufwendungen aufzuteilen ist. Außerdem wird der im Rahmen der Höchstbetragsberechnung für die Altersvorsorgeaufwendungen anzusetzende Arbeitgeberanteil angegeben.

Eine entsprechende Aufteilung ist auch vom Arbeitgeber hinsichtlich der Altersvorsorgeaufwendungen bei der Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung vorzunehmen. Die inländische Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung ist dabei nicht zu beachten. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an ausländische Sozialversicherungsträger dürfen in der Lohnsteuerbescheinigung übrigens nicht angegeben werden.

(BMF-Schreiben vom 9.10.2017, IV C 3 – S 2221/09/10013 :001, DOK 2017/0798826)

 

Ausführliche und ergänzende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Lexikon Lohnbüro. Die Online-Lösung können Sie sofort kostenlos für 30 Minuten testen.

 

 


Weitere Informationen?

Hier finden Sie weitere aktuelle News zum Lohnsteuerrecht.

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
Banner LexLohn 2024_355x280px_Produkte Beton.png
banner-arbeits-und-lohnsteuerrecht.png
Banner Quizwelt_min.jpg
Lohnsteuerrecht.png
SX_LOGIN_LAYER