Vorsorgeaufwendungen: Ausländische Globalbeiträge zur Sozialversicherung
In den Ländern Belgien, Irland, Lettland, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien, Vereinigtes Königreich und Zypern wird ein einheitlicher Sozialversicherungsbeitrag (sog. Globalbeitrag) erhoben. Die Finanzverwaltung hat für den Veranlagungszeitraum 2018 für das jeweilige Land bekannt gegeben, wie ein solcher Globalbeitrag prozentual auf Altersvorsorgeaufwendungen, Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung und auf sonstige Vorsorgeaufwendungen aufzuteilen ist. Außerdem wird der im Rahmen der Höchstbetragsberechnung für die Altersvorsorgeaufwendungen anzusetzende Arbeitgeberanteil angegeben.
Eine entsprechende Aufteilung ist auch vom Arbeitgeber hinsichtlich der Altersvorsorgeaufwendungen bei der Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung vorzunehmen. Die inländische Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung ist dabei nicht zu beachten. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an ausländische Sozialversicherungsträger dürfen in der Lohnsteuerbescheinigung übrigens nicht angegeben werden.
(BMF-Schreiben vom 9.10.2017, IV C 3 – S 2221/09/10013 :001, DOK 2017/0798826)
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