Wachstumschancengesetz
Aus Sicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind grundsätzlich zum 1.1.2024 folgende Maßnahmen beabsichtigt:
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Anhebung der Verpflegungspauschalen im lohnsteuerlichen Reisekostenrecht von bisher 28 € auf 30 € bzw. von bisher 14 € auf 15 €.
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Erhöhung des Freibetrags bei Betriebsveranstaltungen auf 150 € (bisher 110 €);
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Abschaffung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren für Entschädigungen (z.B. Abfindungen) und Arbeitslohn für mehrere Jahre, allerdings Beibehaltung der Fünftelregelung für diese sonstigen Bezüge im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren;
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Ersatzloser Wegfall der Betragsgrenze (= Freigrenze) von 100 € für die Pauschalbesteuerung von Beiträgen zur Gruppenunfallversicherung mit 20%;
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Streckung des Anstiegs des Besteuerungsanteils bei der Rentenbesteuerung und der Abschmelzung der Versorgungsfreibeträge und des Altersentlastungsbetrags ab dem Jahr 2023 bis zum Jahr 2058;
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Anhebung der Betragsgrenze des Sofortabzugs für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 € auf 1000 € auch bei den Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit;
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Anhebung der Abzugsgrenze für Geschenke von bisher 35 € auf 50 €.
Der Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens bleibt allerdings abzuwarten.
(Referentenentwurf vom 14.7.2023)
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