Arbeitslohn für mehrere Jahre liegt vor, soweit sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers über mindestens zwei Kalenderjahre erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst. Er wird nach ...
Arbeitslohn für mehrere Jahre kann nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. In diesem Fall wird die Lohnsteuer für 1/5 des Arbeitslohns berechnet und anschließend mit fünf ...
Bei einer Zusammenballung von Einkünften wird der für mehrere Jahre gezahlte Arbeitslohn nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert. Dabei kann von der erforderlichen Zusammenballung regelmäßig ...