Artikel zum Schlagwort: Fünftelregelung
17.11.2023
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Mit dem Wachstumschancengesetz sollen auch aus steuerlicher Sicht die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen verbessert werden, ohne den durch die vorangegangenen Krisen wie die Corona-Pandemie und den russischen Überfall auf die Ukraine erheblich eingeengten finanziellen Spielraum zu überlasten. Mit einer Vielzahl an kleineren Maßnahmen soll das Steuersystem ...
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18.08.2023
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Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf zum sog. Wachstumschancengesetz bekannt gegeben.
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02.08.2023
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Mitte Juli veröffentlichte das BMF auf seiner Internetseite den Referentenentwurf des sog. Wachstumschancengesetzes. Kern dieses Entwurfs ist sicherlich der Komplex um steuerliche Bestimmungen zur Förderung von Investitionen in den Klimaschutz durch Unternehmen. Gleichwohl enthält der Entwurf auch Anpassungen mit lohnsteuerrechtlichem Bezug.
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18.04.2023
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Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit kann nach der sog. Fünftelregelung (= Berechnung der Lohnsteuer für 1/5 des Arbeitslohns und Multiplikation mit fünf) ermäßigt besteuert werden, wenn dieser Arbeitslohn in einem Kalenderjahr zufließt und es durch diese Zusammenballung zu einer erhöhten steuerlichen Belastung kommt (vgl. hierzu die Ausführungen und Beispiele im Lexikon für das Lohnbüro, ...
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28.06.2022
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Eine steuerpflichtige Entlassungsabfindung kann nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden, wenn die hierfür erforderliche „Zusammenballung von Einkünften“ vorliegt.
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11.05.2022
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Arbeitslohn für mehrere Jahre liegt vor, soweit sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers über mindestens zwei Kalenderjahre erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst. Er wird nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert, das bedeutet, die Lohnsteuer wird für 1/5 der mehrjährigen Vergütung berechnet und mit fünf multipliziert.
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15.03.2022
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Arbeitslohn für mehrere Jahre kann nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. In diesem Fall wird die Lohnsteuer für 1/5 des Arbeitslohns berechnet und anschließend mit fünf multipliziert.
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21.09.2021
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Bei einer Zusammenballung von Einkünften wird der für mehrere Jahre gezahlte Arbeitslohn nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert. Dabei kann von der erforderlichen Zusammenballung regelmäßig ausgegangen werden, wenn der mehrjährige Arbeitslohn innerhalb eines Kalenderjahres zufließt (vgl. im Einzelnem die Ausführungen und Anwendungsfälle im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2021, beim ...
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