2015: Volle Anerkennung für rund 12 700 ausländische Berufsqualifikationen
Im Vorjahr waren es 11 541 gewesen (+ 10 %). 3 996 Anträge wurden im Jahr 2015 als eingeschränkt gleichwertig beschieden (2014: 2 766; + 44 %). Darunter fallen vor allem Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme sowie Bescheide der teilweisen Gleichwertigkeit.
Die Angaben entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG). Das BQFG (Artikel 1 des Anerkennungsgesetzes) regelt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht unterliegen. Insgesamt wurden von den zuständigen Stellen 22 404 Anerkennungsverfahren während des Jahres 2015 bearbeitet, darunter 19 389 Neuanträge. Im Vergleich zum Jahr 2014 (19 806 Anerkennungsverfahren) sind im Jahr 2015 rund 13 % mehr Verfahren bearbeitet worden. Negativ beschieden wurden 450 Anträge im Jahr 2015. Bei 5 292 Anträgen war Ende 2015 noch keine Entscheidung gefallen.
Die mit großem Abstand meisten Anerkennungsverfahren betrafen wie in den Vorjahren medizinische Gesundheitsberufe. Aus dieser Berufsgruppe stammten allein 16 311 der 22 404 im Jahr 2015 bearbeiteten Verfahren, darunter 6 603 von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen bzw. –pflegern, 6 372 von Ärztinnen bzw. Ärzten und 858 von Physiotherapeutinnen bzw. –therapeuten.
Insgesamt etwa die Hälfte der Anerkennungsverfahren (11 046 Verfahren) bezog sich auf Abschlüsse, die innerhalb der Europäischen Union erworben wurden. Weitere 6 249 Verfahren betrafen Abschlüsse aus dem übrigen europäischen Ausland. 5 109 Anträge befassten sich mit Qualifikationen aus dem außereuropäischen Ausland, darunter 3 219 mit in Asien erworbenen Abschlüssen. Am häufigsten wurden im Jahr 2015 Anträge von Personen bearbeitet, die ihre Ausbildung in Rumänien (2 169), Polen (2 118) und Bosnien-Herzegowina (1 749) abgeschlossen haben.
Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 358/16 vom 6.10.2016
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.


