Liebe Leserinnen und Leser,
wie im Blog vom 21. Juli 2022 dargestellt, nutzt die überwiegende Mehrheit der Personalauswählenden bei der Einschätzung der Eignung von Bewerbenden Informationen aus Arbeitszeugnissen. Schwierig ist die Interpretation der Arbeitszeugnisse, weil die Zeugnissprache für viele nicht einfach zu deuten ist. So kann es zu erheblichen Fehlinterpretationen der Leistungen und Verhaltensweisen von Bewerbenden kommen.
Frau Marie Döring, Studentin an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW in Herne, hat sich in ihrer Bachelorthesis zum einen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Arbeitszeugnissen auseinandergesetzt. Zum anderen hat sie für die Zeugnisausstellenden eine Anleitung erstellt, wie Arbeitszeugnisse formuliert und gestaltet werden sollten. Diese Anleitung enthält insbesondere Empfehlungen, mit welchen Formulierungen einzelne Leistungen, Verhaltensweisen oder Kompetenzen bewertet werden können. Die Arbeit von Frau Döring könnte dazu beitragen, die Zeugnissprache zu vereinheitlichen und damit die Interpretation von Arbeitszeugnissen zu erleichtern.
Ich verzichte darauf, die Arbeit von Frau Döring für diesen Blog-Beitrag zusammenzufassen. Dabei gingen zu viele Informationen verloren. Freundlicherweise hat Frau Marie Döring der Veröffentlichung von Teilen ihrer Arbeit in diesem Blog zugestimmt – Sie können diese hier einfach herunterladen. Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre!
Herzlichst
Ihr Andreas Gourmelon
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