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Wie Kommunalverwaltungen Masterstudierende unterstützen

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Liebe Leserinnen und Leser,

bereits zweimal haben Sie in diesem Jahr Blog-Beiträge zum Thema „Master-Studium“ lesen können. Zum einen habe ich Ihnen eine aktuelle Übersicht zu Master-Studiengängen mit Verwaltungsbezug vorgestellt, zum anderen konnten Sie lesen, was sich Interessenten von einem idealen Master-Studiengang erwarten.

Von den kleineren Kommunalverwaltungen unterstützen 15,8 %, von den größeren 23,4 % Beschäftigte, die ein Master-Studium aufgenommen haben. Insgesamt wer-den in den befragten Kommunalverwaltungen rund 50 Beschäftigte, die neben ihrer Berufstätigkeit ein Master-Studium durchführen, unterstützt.

Die Art der Unterstützung ist vielfältig, nachfolgend die von den befragten Kommu-nalverwaltungen benannten Beispiele für Unterstützungsleistungen:

  • Anteilige Übernahme von Studiengebühren

  • Freistellung vor Prüfungen

  • Freistellung/Sonderurlaub für Präsenzveranstaltungen

  • Flexibler Umgang mit Arbeitszeit und technische Unterstützung (Kopien) Finanzielle Beteiligung (50% Studien-, keine Fahrtkosten) und Sonderurlaub (5 Tage pro Jahr)

  • vorrangige Freizeitausgleichsregelung; Erlaubnis, in beschränktem Umfang während der Arbeitszeit zu lernen und dienstliche Mittel zu nutzen;

  • Hilfestellung durch Mitarbeiter/-innen, Nachhilfeangebote durch Dozenten aus dem Haus

  • 5 zusätzliche Tage Sonderurlaub und 500 Euro Zuschuss zu Studiengebühren

  • 750 Euro Zuschuss zu Studiengebühren pro Semester für max. 5 Semester

  • 5 Tage Sonderurlaub pro Jahr

  • Übernahme von  80% der Gesamtkosten des Studiums

  • Freistellung für 5 Tage pro Jahr bei Verzicht auf Freistellung nach Freistel-lungs- und Urlaubsverordnung NRW

  • Urlaubsanspruch aus zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden

Diese Formen der Unterstützung tragen sicherlich dazu bei, leistungsstarke und engagierte Beschäftigte an die jeweilige Kommunalverwaltung zu binden und einen Wechsel zu einem anderen Dienstherren / Arbeitgeber zu verhindern.

Aus vielen Gesprächen mit Vorgesetzten ist mir bekannt, dass die Arbeitsleistung von Beschäftigten, die nebenbei studieren, weiterhin überdurchschnittlich ist, d.h. durch das Studium werden in der Regel dienstliche Belange nicht beeinträchtigt. Insofern sollten Studienwünsche von Beschäftigten nicht unterdrückt werden. Durch Anreize, inbesondere Unterstützungsangebote, sollte vielmehr versucht werden, das berechtigte Weiterbildungsinteresse der Beschäftigten in die richtigen Bahnen (zum Beispiel Wahl eines Masterstudiums, das Inhalte aufweist, die für den Arbeitgeber bedeutsam sind) zu lenken

Herzliche Grüße

Ihr
Andreas Gourmelon

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