Artikel zum Schlagwort: Barzuschuss
19.07.2022
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Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, sind bis zur Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers steuer- und sozialversicherungsfrei (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2022, das Stichwort „Fahrtkostenzuschüsse“).
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07.06.2022
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Seit 2019 sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn1 gewährte Arbeitgeberleistungen für bestimmte Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr sowie im öffentlichen Personennahverkehr steuerfrei2. Von der Steuer befreit sind insbesondere unentgeltlich oder verbilligt überlassene Fahrberechtigungen (= Sachbezüge) sowie Zuschüsse des Arbeitgebers (= Barlohn) zu den von den ...
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18.10.2021
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Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2021, ist beim Stichwort „Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte“ unter Nr. 5 Buchstabe c beschrieben, dass der Arbeitgeber bei der Pauschalierung von Barzuschüssen mit 15% für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen Pkw des Arbeitnehmers aus Vereinfachungsgründen von 15 Tagen monatlich ausgehen kann. Diese ...
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