Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)
Die GEAS-Reform ist die umfassendste Änderung des europäischen und deutschen Asylrechts seit Jahrzehnten: Die Europäische Union hat unmittelbar verbindliche Verordnungen erlassen, welche das nationale Asylrecht verdrängen und in weiten Teilen ersetzen. Das deutsche Asylgesetz wird daher in vielen Bereichen umstrukturiert. Die Neuregelungen gelten ab dem 12.6.2026 bzw. 1.7.2026 und sind von allen beteiligten Behörden und Gerichten anzuwenden.
Dies erfordert eine komplette Neukommentierung des Asylgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes.
An die Stelle des bisherigen Asylgesetzes tritt mit der Umsetzung der europäischen Regelungen (GEAS) ein hochkomplexes Gebilde von nationalen Asylrechtsregeln und zahlreichen EU-Verordnungen.
Der Kommentar stellt diese nun hochkomplexe Materie für den Anwender verständlich dar, in dem er die Systematik des Asylgesetzes beibehält und an entsprechender Stelle durch Einbeziehung und Kommentierung die jeweils primär anwendbaren Vorschriften des Unionsrechts erläutert.
Das Aufenthaltsrecht für Ausländer wird dagegen nach wie vor im Kern durch das Aufenthaltsgesetz vorbehaltlich von EU-Richtlinien abgebildet.
Die umfangreichen Änderungen im AsylG werden zunächst zügig eingearbeitet. Das Aufenthaltsgesetz folgt im weiteren Verlauf der Ergänzungslieferungen.
Neben der kompletten Neukommentierung des Asylgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes erhalten Sie aktuelle Kommentierungen der folgenden Gesetze:
- Beschäftigtenverordnung
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Artikel 16a GG
- Freizügigkeitsgesetz
Sowie die unionsrechtlichen Vorschriften, die im Kontext der Kommentierung des „neuen“ AsylG zur Kommentierung herangezogen und erläutert werden:
· Richtlinie (EU) 2024/1346 – Aufnahme-Richtlinie zur Regelung von Unterstützungsleistungen während des laufenden Asylverfahrens, Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Haftvoraussetzungen
· Verordnung (EU) 2024/1347 – Anerkennungs-Verordnung zur Regelung der materiellen Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling bzw. die Gewährung subsidiären Schutzes sowie der Rechtsstellung von international Schutzberechtigten
· Verordnung (EU) 2024/1348 – Asylverfahrens-Verordnung mit Regelungen zu Verfahren, Rechtsbehelfen, Fristen, (verpflichtenden) Asylgrenzverfahren für bestimmte Personengruppen sowie zum Konzept sicherer Staaten
· Verordnung (EU) 2024/1349 – Rückkehrgrenzverfahrens-Verordnung zur Regelung des Rückkehrgrenzverfahrens
· Verordnung (EU) 2024/1351 – Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (Nachfolge zur bisherigen sog. Dublin-III-Verordnung) mit Regelungen zur Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Durchführung von Asylverfahren, zum Übergang der Zuständigkeit auf einen anderen Mitgliedstaat, zu Überstellungsverfahren und zum neuen verpflichtenden Solidaritätsmechanismus zum Ausgleich von übermäßigen Belastungen einzelner Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Migration-Verordnung (EU) 2024/1352
· VO 2024/1352 – Überprüfungs-Folge-Verordnung mit notwendigen Anpassungen in anderen Verordnungen hinsichtlich der Datenabfragen in existierenden Systemen bzw. Datenbanken und hinsichtlich der Herstellung der Interoperabilität
· VO 2024/1356 Überprüfungs-Verordnung zur Regelung des Überprüfungsverfahrens für Identifizierung, Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung sowie Sicherheitskontrolle von Personen, die in das Gebiet der Europäischen Union einreisen, ohne die Einreisevoraussetzungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) zu erfüllen
· Verordnung (EU) 2024/1358 – Eurodac-Verordnung mit Regelungen zur Reform der Datenbank Eurodac durch eine verbesserte Datengrundlage, Interoperabilität und effizientere Nutzung der Daten
Der Hailbronner gilt mit voller Berechtigung seit langem als unentbehrlich, zuverlässig und praxisnah qualifizierter Kommentar: Das hohe wissenschaftliche Niveau und die konsequent europa- und völkerrechtliche Ausrichtung der Kommentierung sind seit Jahren wegweisend für die Gesetzesinterpretation. Die sachkundige und kritische Auswertung der Rechtsprechung des EuGH, des EGMR und der innerstaatlichen Gerichte und der Literatur sowie die umfangreiche Textsammlung orientieren sich an dem Bedarf der täglichen ausländer- und asylrechtlichen Praxis.